Durch den Ukraine-Krieg sind die Preise für Erdgas und in Folge auch für viele weitere Energieträger stark gestiegen – ob Fernwärme, Strom, Öl, Holzpellets oder Flüssiggas. Letztes Jahr wurden deshalb bereits erste finanzielle Entlastungsmaßnahmen beschlossen. So gab es zum Beispiel eine Energiepauschale für verschiedene Anspruchsgruppen, wie Berufstätige, Rentner usw. Zudem wurde eine Rückerstattung des Dezemberabschlag für Gas beschlossen. Für 2023 sind weitere Maßnahmen geplant. Hier kommt ein Überblick.
Preisbremsen für Gas, Strom & Fernwärme
Für Strom, Gas und Fernwärme wurde bereits Ende 2022 ein Preisbremse beschlossen, die 2023 greifen soll. Das bedeutet, dass der Staat für einen Grundverbrauch die Preise deckelt. Nur wer mehr als diesen Grundverbrauch benötigt, muss tiefer in die Tasche greifen.
Erdgas
Für Häuser, Wohnungen und kleine Unternehmen mit Gasheizung wird vom Staat die Abschlagszahlung für Dezember übernommen. Viele Gas-Versorger haben den Dezember-Abschlag bereits zurücküberwiesen bzw. gar nicht erst abgebucht, andere Anbieter werden den Betrag in den nächsten Wochen zurückerstatten. Allerdings wird erst in der Jahresabrechnung der genaue Entlastungsbetrag ermittelt, sodass es später noch zu Nachzahlungen oder höheren Erstattungen kommen kann. Läuft der Gasvertrag über den Vermieter, wird die Verrechnung des Dezemberabschlags über die Nebenkostenabrechnung erfolgen. Seit dem 1. Oktober 2022 wurde zudem die Mehrwertsteuer für Erdgas von 19 % auf nun 7 % gesenkt.
Ab März 2023 wird dann zusätzlich eine Gaspreisbremse eingeführt, die auch rückwirkend die Monate Januar und Februar umfasst und bis mindestens April 2024 gelten soll. Die Verbraucher müssen dann auf einen festgelegten Grundverbrauch höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen – inklusive Steuern und weiterer staatlich veranlasster Preisbestandteile. Wer mehr als diesen Grundverbrauch benötigt, muss für den Mehrverbrauch die aktuellen Marktpreise des jeweiligen Gasliefervertrags bezahlen, was sehr teuer werden kann.
Fernwärme
Doch nicht nur Gaskunden sollen von den Entlastungen profitieren. Deshalb wird bei Fernwärmekunden der Septemberabschlag 2022 plus 20 % Zuschlag übernommen. Die zusätzlichen 20 % Entlastung kommen dadurch zustande, dass angenommen wird, dass die Preiserhöhung zwischen September und Dezember 2022 durchschnittlich 20 % beträgt. Als zusätzliche Entlastung sank auch die Mehrwertsteuer für Fernwärme am 1. Oktober 2022 von 19 % auf 7 %.
Zudem wird dieses Jahr auch eine Fernwärmepreisbremse eingeführt – im März 2023, aber auch rückwirkend für Januar und Februar und mindestens bis April 2024. Wie bei der Gaspreisbremse wird auch für Fernwärme ein maximaler Bruttopreis pro Kilowattstunde festgelegt. Er liegt bei 9,5 Cent.
Strom
Neben der Gas- und Fernwärmebremse wird es ab März 2023 auch eine Strompreisbremse geben, die ebenfalls rückwirkend für Januar und Februar und mindestens bis April 2024 gilt. Für einen gewissen Basisverbrauch bekommen private Haushalte den Strom für 40 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Du mehr verbrauchst, musst Du den teureren Marktpreis bezahlen.
Da die Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde für Heizstrom aus Wärmepumpe oder Nachtstromspeicherheizung zu hoch ist, ist ein angepasstes Rechenmodell vorgesehen, wodurch der Strom etwas günstiger sein kann.
Wie wird das Grundkontingent für die Preisbremsen festgelegt?
Die Preisbremsen reduzieren den monatlichen Abschlag. Die Differenz zwischen Marktpreis und Deckelung wird monatlich vom Versorger direkt vom Abschlag abgezogen.
- Wenn in einem Haushalt der Verbrauch über einen normalen Strom- oder Gaszähler ermittelt wird, soll bei den Preisbremsen das Grundkontingent bei 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Versorgers angesiedelt werden.
- Verfügt ein Haushalt über ein intelligentes Messsystem, soll die Entlastung 80 % des Verbrauchs des Jahres 2021 betragen.
Finanzielle Unterstützung für Heizöl, Pellets, Flüssiggas & Kohle
Inzwischen sind auch die Preise für Heizöl, Pellets, Flüssiggas und Kohle in die Höhe geschnellt. Dabei ist die Mehrwertsteuer für Flüssiggas am 1. Oktober 2022 zwar von 19 auf 7 % herabgesetzt worden, aber nicht für Heizöl und Pellets.
Private Haushalte, die Heizöl, Pellets, Flüssiggas und Kohle als Brennstoffe verwenden, sollen deshalb rückwirkend vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 finanziell unterstützt werden. Dazu müssen die Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorgelegt und es können maximal 2.000 Euro pro Privathaushalt bewilligt werden. Es gilt allerdings die Voraussetzung, dass sich der Preis für den genutzten Brennstoff im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt haben muss. Bisher ist es noch nicht möglich, Ansprüche geltend zu machen. Hier ist noch etwas Geduld gefordert. Die Rechnungen solltest Du auf jeden Fall schon mal sammeln.
Welche neuen Regelungen gibt es für die Vertragsgestaltung?
Die neuen Regelungen zur Strom- und Gaspreisbremse regeln die Vertragsgestaltung neu:
- Bei neuen Verträgen ab dem 1. Januar 2023 ist nur noch ein Bonus in Höhe von maximal 50 Euro erlaubt. Dient der Bonus der Energieeffizienz oder der Energieeinsparung, dürfen es auch 100 Euro sein.
- Der Grundpreis bei Neu- und Bestandsverträgen muss sich am Preisniveau vom 30. September 2022 orientieren. Ausnahmen gelten nur, wenn es Veränderungen bei Netzentgelten, Messentgelten oder staatlich veranlassten Preisbestandteilen gibt oder die Erhöhung des Grundpreises spätestens am 1. Dezember 2022 angekündigt wurde.
- Der Grundpreis darf höchstens auf 60 Euro pro Jahr gesenkt werden
- Verbraucher haben bei hohen Arbeitspreisen ein Sonderkündigungsrecht.
Fazit
Was wir wissen: Es wird verschiedene Preisbremsen geben. Allerdings ist vieles noch offen. Zum Beispiel ist noch nicht klar, wie das Grundkontingent nach einem Umzug berechnet werden soll. Bis März ist allerdings noch etwas Zeit, um an den Feinheiten der Regelungen zu arbeiten. Was hältst Du von den Preisbremsen? Reichen sie aus und sind Sie Deiner Meinung nach gut durchdacht?
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Danke für die tolle übersichtliche Zusammenfassung
Gute Zusammenfassung. Macht die Rot/Grüne Regierung so weiter, schafft sie den Wirtschaftsstandort DE ab. In keinem Land der Welt gibt es solch hohe Energiepreise.
Knapp: https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_L%C3%A4nder_nach_Strompreis
und Gas: https://energiemarie.de/gaspreis/europa
Auch die Österreicher haben eine Preisbremse auf Strom eingeführt. Allerdings liegt die bei 10 Ct. pro KWh. Andere Länder senken die Mehrwertsteuer auf Lebensmittel bzw. schaffen sie gar ganz ab. In anderen Ländern gilt: You never walk alone. Unsere Regierung tut für Arbeitnehmer und Rentner so gut wie nichts
Vielen Dank für die Zusammemfassung
…und was ist mit Heizöl?
Gute Frage!
Preisbremse liegt bei Strom und Gas 4 x so hoch, wie die Preise von 2021 – toll.
Strom hat bei Ihnen also nur 10Cent pro KWh und Gas nur 3 Cent gekostet? Respekt! Bei mir erhöht sich der Strom bzw. Gas seit 2021 um „nur“ ca. 30%. Ein Viertel davon hab ich bewusst noch nie gezahlt. Ich denke sie verwechseln da etwas!
Ja, danke für den aktuellen Überblick 😊
Gut informiert von eurer Seite aber dennoch von Regierungseite ein völlige irrer bürokratischer Irrsinn ;-/
Hallo Team von Mein Deal, vielen Dank für eure Zusammenstellung. Ich finde es gut das es versucht wird, irgendwie die Situation in Griff zu bekommen.