Finanzielle Entlastung wegen Energiekrise: Wann kommen die Preisbremsen?

Durch den Ukraine-Krieg sind die Preise für Erdgas und in Folge auch für viele weitere Energieträger stark gestiegen – ob Fernwärme, Strom, Öl, Holzpellets oder Flüssiggas. Letztes Jahr wurden deshalb bereits erste finanzielle Entlastungsmaßnahmen beschlossen. So gab es zum Beispiel eine Energiepauschale für verschiedene Anspruchsgruppen, wie Berufstätige, Rentner usw. Zudem wurde eine Rückerstattung des Dezemberabschlag für Gas beschlossen. Für 2023 sind weitere Maßnahmen geplant. Hier kommt ein Überblick.

Preisbremsen für Gas, Strom & Fernwärme

Für Strom, Gas und Fernwärme wurde bereits Ende 2022 ein Preisbremse beschlossen, die 2023 greifen soll. Das bedeutet, dass der Staat für einen Grundverbrauch die Preise deckelt. Nur wer mehr als diesen Grundverbrauch benötigt, muss tiefer in die Tasche greifen.

Erdgas

Für Häuser, Wohnungen und kleine Unternehmen mit Gasheizung wird vom Staat die Abschlagszahlung für Dezember übernommen. Viele Gas-Versorger haben den Dezember-Abschlag bereits zurücküberwiesen bzw. gar nicht erst abgebucht, andere Anbieter werden den Betrag in den nächsten Wochen zurückerstatten. Allerdings wird erst in der Jahresabrechnung der genaue Entlastungsbetrag ermittelt, sodass es später noch zu Nachzahlungen oder höheren Erstattungen kommen kann. Läuft der Gasvertrag über den Vermieter, wird die Verrechnung des Dezemberabschlags über die Nebenkostenabrechnung erfolgen. Seit dem 1. Oktober 2022 wurde zudem die Mehrwertsteuer für Erdgas von 19 % auf nun 7 % gesenkt.

Ab März 2023 wird dann zusätzlich eine Gaspreisbremse eingeführt, die auch rückwirkend die Monate Januar und Februar umfasst und bis mindestens April 2024 gelten soll. Die Verbraucher müssen dann auf einen festgelegten Grundverbrauch höchstens 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen – inklusive Steuern und weiterer staatlich veranlasster Preisbestandteile. Wer mehr als diesen Grundverbrauch benötigt, muss für den Mehrverbrauch die aktuellen Marktpreise des jeweiligen Gasliefervertrags bezahlen, was sehr teuer werden kann.

Fernwärme

Doch nicht nur Gaskunden sollen von den Entlastungen profitieren. Deshalb wird bei Fernwärmekunden der Septemberabschlag 2022 plus 20 % Zuschlag übernommen. Die zusätzlichen 20 % Entlastung kommen dadurch zustande, dass angenommen wird, dass die Preiserhöhung zwischen September und Dezember 2022 durchschnittlich 20 % beträgt. Als zusätzliche Entlastung sank auch die Mehrwertsteuer für Fernwärme am 1. Oktober 2022 von 19 % auf 7 %.

Zudem wird dieses Jahr auch eine Fernwärmepreisbremse eingeführt – im März 2023, aber auch rückwirkend für Januar und Februar und mindestens bis April 2024. Wie bei der Gaspreisbremse wird auch für Fernwärme ein maximaler Bruttopreis pro Kilowattstunde festgelegt. Er liegt bei 9,5 Cent.

Strom

Neben der Gas- und Fernwärmebremse wird es ab März 2023 auch eine Strompreisbremse geben, die ebenfalls rückwirkend für Januar und Februar und mindestens bis April 2024 gilt. Für einen gewissen Basisverbrauch bekommen private Haushalte den Strom für 40 Cent pro Kilowattstunde. Wenn Du mehr verbrauchst, musst Du den teureren Marktpreis bezahlen.

Da die Strompreisbremse von 40 Cent pro Kilowattstunde für Heizstrom aus Wärmepumpe oder Nachtstromspeicherheizung zu hoch ist, ist ein angepasstes Rechenmodell vorgesehen, wodurch der Strom etwas günstiger sein kann.

Finanzielle Entlastung wegen Energiekrise: Wann kommen die Preisbremsen?

Wie wird das Grundkontingent für die Preisbremsen festgelegt?

Die Preisbremsen reduzieren den monatlichen Abschlag. Die Differenz zwischen Marktpreis und Deckelung wird monatlich vom Versorger direkt vom Abschlag abgezogen.

  • Wenn in einem Haushalt der Verbrauch über einen normalen Strom- oder Gaszähler ermittelt wird, soll bei den Preisbremsen das Grundkontingent bei 80 % der aktuellen Jahresverbrauchsprognose des Versorgers angesiedelt werden.
  • Verfügt ein Haushalt über ein intelligentes Messsystem, soll die Entlastung 80 % des Verbrauchs des Jahres 2021 betragen.

Finanzielle Unterstützung für Heizöl, Pellets, Flüssiggas & Kohle

Inzwischen sind auch die Preise für Heizöl, Pellets, Flüssiggas und Kohle in die Höhe geschnellt. Dabei ist die Mehrwertsteuer für Flüssiggas am 1. Oktober 2022 zwar von 19 auf 7 % herabgesetzt worden, aber nicht für Heizöl und Pellets.

Private Haushalte, die Heizöl, Pellets, Flüssiggas und Kohle als Brennstoffe verwenden, sollen deshalb rückwirkend vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 finanziell unterstützt werden. Dazu müssen die Rechnungen aus dem Jahr 2022 vorgelegt und es können maximal 2.000 Euro pro Privathaushalt bewilligt werden. Es gilt allerdings die Voraussetzung, dass sich der Preis für den genutzten Brennstoff im Vergleich zum Jahr 2021 mehr als verdoppelt haben muss. Bisher ist es noch nicht möglich, Ansprüche geltend zu machen. Hier ist noch etwas Geduld gefordert. Die Rechnungen solltest Du auf jeden Fall schon mal sammeln.

Finanzielle Entlastung wegen Energiekrise: Wann kommen die Preisbremsen?

Welche neuen Regelungen gibt es für die Vertragsgestaltung?

Die neuen Regelungen zur Strom- und Gaspreisbremse regeln die Vertragsgestaltung neu:

  • Bei neuen Verträgen ab dem 1. Januar 2023 ist nur noch ein Bonus in Höhe von maximal 50 Euro erlaubt. Dient der Bonus der Energieeffizienz oder der Energieeinsparung, dürfen es auch 100 Euro sein.
  • Der Grundpreis bei Neu- und Bestandsverträgen muss sich am Preisniveau vom 30. September 2022 orientieren. Ausnahmen gelten nur, wenn es Veränderungen bei Netzentgelten, Messentgelten oder staatlich veranlassten Preisbestandteilen gibt oder die Erhöhung des Grundpreises spätestens am 1. Dezember 2022 angekündigt wurde.
  • Der Grundpreis darf höchstens auf 60 Euro pro Jahr gesenkt werden
  • Verbraucher haben bei hohen Arbeitspreisen ein Sonderkündigungsrecht.

Fazit

Was wir wissen: Es wird verschiedene Preisbremsen geben. Allerdings ist vieles noch offen. Zum Beispiel ist noch nicht klar, wie das Grundkontingent nach einem Umzug berechnet werden soll. Bis März ist allerdings noch etwas Zeit, um an den Feinheiten der Regelungen zu arbeiten. Was hältst Du von den Preisbremsen? Reichen sie aus und sind Sie Deiner Meinung nach gut durchdacht?