Energievertrag untergeschoben – was tun?

Die Preise für Strom und Gas sind nach wie vor hoch. Da kann es verlockend sein, wenn sich ein Energieanbieter meldet, um Dich über seine aktuellen Preisangebote zu informieren. Allerdings greifen manche Strom- und Gasanbieter zu Tricks, um Dir an der Haustür oder am Telefon einen ungewollten Energievertrag unterzuschieben.

Wie das abläuft und was Du dagegen tun kannst, erläutern wir Dir hier.

Wie Verträge für Gas oder Strom untergeschoben werden

  • Um Energieverträge unterzujubeln, nehmen die Anbieter oder Vermittler per Telefon oder an der Haustür Kontakt auf. Dabei wird ein Gespräch über Energie und mögliche Tarife geführt, ohne dass ersichtlich wird, dass es um einen Anbieterwechsel geht, der in Deinem Namen angestoßen werden soll.
  • Im Rahmen des Gesprächs wird nach der Zählernummer und dem aktuellen Energielieferanten gefragt. Diese Daten reichen zusammen mit Deinem Namen und Deiner Adresse aus, um einen Anbieterwechsel in die Wege zu leiten. Eine Kündigungsvollmacht braucht der Vermittler nicht, da Dein alter Energieanbieter bei einem Anbieterwechsel in der Regel gar nicht danach fragt.
  • Dass ein Anbieterwechsel vollzogen wurde, erfährst Du dann erst durch das Begrüßungsschreiben des neuen Energieanbieters und/oder die Kündigungsbestätigung Deines bisherigen Energieunternehmens.

Was Du tun kannst, wenn Dir ein Vertrag untergeschoben wurde

Seit Mitte 2020 muss ein Energieliefervertrag außerhalb der Grundversorgung in Textform vorliegen. Das wird zum Beispiel durch Vertragserklärungen per Brief, Fax, E-Mail oder SMS erreicht. Eine telefonische Vertragsanbahnung ist aber immer noch erlaubt. Doch was tun, wenn das von einem Vermittler ausgenutzt wird?

  1. Wurde Dir an der Haustür oder mittels Fernkommunikation (SMS, E-Mail, Internet oder Telefon) ein Vertrag untergeschoben, hast Du ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Die Frist startet am Tag des Vertragsabschlusses, sofern Du bei Vertragsschluss über Dein Widerrufsrecht ordnungsgemäß informiert wurdest. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, beginnt auch erst dann die Widerrufsfrist. Wurdest Du nicht ordnungsgemäß über das Widerrufsrecht aufgeklärt, beträgt die Widerrufsfrist ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss.
  2. Der Widerruf des untergeschobenen Vertrags sollte an den neuen Energielieferanten gerichtet werden und schriftlich per Einschreiben erfolgen, nicht per E-Mail.
  3. Gleichzeitig sollte auch die Vollmacht zur Kündigung des alten Vertrages gegenüber dem neuen Anbieter widerrufen werden. Wenn Du schnell reagierst, kannst Du Glück haben, dass der Altvertrag zu den alten Tarifbedingungen weiterläuft. Dazu muss die Vollmacht aber vor der Kündigung durch den Neuanbieter widerrufen werden.
  4. Der alte Energieanbieter sollte unverzüglich informiert werden, dass Du gar nicht gekündigt hast, dass Du keine Kündigungsvollmacht erteilt hast und die Kündigung nicht wirksam ist.
  5. Will der Altanbieter den Vertrag nicht zu den früheren Konditionen weiterlaufen lassen, wende Dich an den Verteilnetzbetreiber. Den findest Du auf der Energierechnung.
  6. Wenn der untergeschobene Vertrag gestoppt werden konnte, der Altvertrag aber schon wirksam gekündigt wurde, musst Du Dir aktiv einen neuen Tarif suchen, sonst landest Du automatisch in der teuren Grundversorgung.

Wie Du Dich vor einem ungewollte Anbieterwechsel schützt

Energievertrag untergeschoben – was tun?Um einen Anbieterwechsel durchführen zu können, wird der Namen, die Adresse und die Zählernummer benötigt. Oft wird behauptet, dass die Zählernummer notwendig sei, um ein Angebot zu erstellen. Das ist aber nicht wahr, dafür reicht der Jahresverbrauch und die Postleitzahl bzw. Wohnanschrift. Zählernummer und Kontoverbindung sollten deshalb nicht herausgegeben werden, wenn kein Anbieterwechsel gewünscht wird.

Trotzdem kann es passieren, dass Anbieter alleine mit Namen, Adresse, dem aktuellen Lieferantennamen und der bisherigen Kundennummer einen Anbieterwechsel anstoßen. Deshalb solltest Du am Telefon diese Daten nicht herausrücken und bei Haustürgeschäften auch nicht Deine Rechnungen vorzeigen, aus denen solche Daten zu entnehmen sind.

Und noch ein Extratipp: Auch wenn ein Tarifangebot verlockend klingt, solltest Du nicht spontan zugreifen, sondern lieber selbst noch mal die Preise und Konditionen verschiedener Anbieter vergleichen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.