An das E-Rezept haben wir uns nun langsam gewöhnt, da taucht schon die nächste Neuerung am Horizont auf: Im Frühjahr 2025 wird die elektronische Patientenakte (ePA) für alle gesetzlich Versicherten eingeführt. Nach den teilweise eher schlechten Erfahrungen mit dem E-Rezept stellt sich die Frage, was mit der ePA wieder auf uns zukommt. Wir klären auf.
Was ist eine elektronische Patientenakte (ePA)?
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist sozusagen ein digitaler Aktenordner für Gesundheitsdaten. Dort pflegen Ärzte, Physiotherapeuten, Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen die Gesundheitsdaten eines Patienten ein und man kann auch selbst dort Daten speichern.
Ab Frühjahr 2025 soll es die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten geben. Wer nicht möchte, dass eine ePA angelegt wird, muss der Einrichtung widersprechen. Privat Versicherte können eine elektronische Patientenakte nur verwenden, wenn ihre private Krankenversicherung diese Möglichkeit freiwillig anbietet.
Was sind Vorteile der digitalen Patientenakte?
- Alle wichtigen Informationen sind dauerhaft digital gespeichert.
- Der Austausch zwischen Ärzten, Apotheken, Kliniken usw. wird erleichtert.
- Unnötige Doppeluntersuchungen werden vermieden.
- Im Notfall sind alle wichtigen Informationen verfügbar.
- Neue Ärzte haben einen besseren Überblick über die Krankengeschichte.
- Es können einfacher ärztliche Zweitmeinungen eingeholt werden.
- Ein Arztwechsel wird deutlich erleichtert.
- Bei einem Krankenhausaufenthalt kann auf die Gesundheitsdaten zugegriffen werden.
Welche Nachteile kann die elektronische Patientenakte haben?
- Es könnte zu Datenlecks und Cyberangriffen kommen.
- Sensible Gesundheitsdaten könnten in falsche Hände gelangen.
- Es wird eine stabile technische Infrastruktur benötigt.
- Ohne geeignetes Endgerät hat man selbst keinen Zugriff auf die ePA.
Wie bekomme ich meine ePA?
Die Krankenkassen sollten eigentlich ab dem 15. Januar 2025 für alle gesetzlich Versicherten automatisch eine elektronische Patientenakte anlegen. Inzwischen gilt das Datum nur noch für die Modellregionen Hamburg sowie Mittel-, Ober- und Unterfranken. Wenn hier alles reibungslos funktioniert, sollen vier Wochen später alle gesetzlich Versicherten eine ePA bekommen. Die gesetzlichen Krankenkassen werden Dich rechtzeitig über die Bereitstellung der ePA informieren. Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 16. Lebensjahr wird die ePA von den sorgeberechtigen, gesetzlich versicherten Eltern verwaltet.
Was ist, wenn ich keine elektronische Patientenakte möchte?
Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Soll für Dich keine digitale Patientenakte erstellt werden, kannst Du der Einrichtung widersprechen. Dazu hast Du sechs Wochen Zeit, nachdem Dich die Krankenkasse über die Einrichtung Deiner ePA informiert hat.
Solltest Du die Frist versäumen oder Du überlegst Dir erst später, dass Du keine elektronische Patientenakte haben willst, kannst Du trotzdem noch widersprechen. Dann wird die ePA mit allen bereits gesammelten Daten von der Krankenkasse gelöscht.
Wie kann man die elektronische Patientenakte verwenden?
Die elektronische Patientenakte kann mit der speziellen ePA-App Deiner Krankenkasse genutzt werden. Die Apps der Krankenkassen können über die gängigen App Stores heruntergeladen werden.
Um die ePA-App zu nutzen, brauchst Du ein Smartphone oder einem Tablet mit Betriebssystem ab Android 9 oder ab iOS 16 oder einen Desktop-PC oder Laptop mit Betriebssystemen wie Windows, macOS und Linux. Zusätzlich benötigst Du ein Kartenlesegerät ab Sicherheitsklasse 2 mit eigener Tastatur.
Um die ePA-App zu verwenden, muss sie erst freigeschaltet werden. Dafür wird es ein Identifikations- und Anmeldeverfahren geben, das je nach Krankenkasse variieren kann. In Der Regel brachst Du zudem die NFC-fähige Gesundheitskarte und die dazugehörige PIN oder GesundheitsID, die Du bei Deiner Krankenkasse beantragen kannst.
Ohne App ist die elektronische Patientenakte (ePA) nur sehr eingeschränkt für Dich selbst nutzbar.
Was kann man mit der ePA-App alles machen?
- Dokumente hochladen, runterladen, anzeigen, verbergen und löschen
- Widersprüche erteilen und widerrufen
- Zugriffsberechtigung und Zugriffsdauer von Leistungserbringern festlegen
- Vertretungen erstellen und entziehen
- Zugriffe auf die ePA kontrollieren
- ePAs anderer Personen verwalten, wenn berechtigt
- alle Daten löschen
Was wird in der ePA gespeichert?
Wenn der Patient dem Zugriff oder dem Einstellen bestimmter Dokumente nicht widersprochen hat, können bzw. müssen sie in der ePA eingestellt werden.
Verpflichtend müssen folgende Dokumente eingespeichert werden:
- Daten des elektronischen Medikationsplans
- Daten zur Prüfung der Arzneimitteltherapiesicherheit
- Labor- und Bildbefunde, wie Röntgen-, CT- oder MRT-Bilder
- Behandlungsbefunde, elektronische Arztbriefe, elektronische Entlassbriefe von Krankenhäusern, auch aus früheren Behandlungen, wenn sie noch relevant sind.
Diese Daten können auf Wunsch des Patienten eingestellt werden:
- Diagnosen
- Therapiepläne
- Behandlungsberichte
- AU-Bescheinigungen
Dies Daten kannst Du selbst einpflegen:
- Eigene medizinische Unterlagen, z. B. ältere medizinische Dokumente
- Vitaldaten aus Smartwatches
- Gesundheits- oder Schmerztagebücher
- Daten von Gesundheits-Apps
Diese Daten stellt die Krankenkasse ein:
- Daten zu medizinischen Leistungen, die in Anspruch genommen wurden
Dies ist nur nach ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Einwilligung erlaubt:
- Speicherung von Ergebnisse genetischer Untersuchungen oder Analysen
Diese Daten sollen zukünftig auch im ePA vorliegen:
- elektronischer Medikationsplan
- eImpfpass
- eZahnbonusheft
- elektronisches Untersuchungsheft für Kinder
- eMutterpass
Wer hat Zugriff auf meine elektronische Patientenakte?
Ein Zugriff auf die ePA durch Ärzte oder Krankenhäuser ist nur gestattet, wenn er für die Behandlung nötig ist. Jede Einsichtnahme muss protokolliert werden. Dabei dürfen Leistungserbringer immer nur bestimmte Informationen in der ePA einsehen.
Der Zugriff ist zudem zeitlich begrenzt – für Ärzte und Krankenhäuser auf 90 Tage und für Apotheken auf 3 Tage. Die Zugriffsdauer kann auch individuell angepasst werden, zum Beispiel kannst Du Deinem Arzt eine Zugriffsberechtigung auch nur für den Tag der Behandlung erteilen. Die Zugriffsberechtigung kann sich auch nur auf bestimmte Dokumente beschränken. Zugriffsberechtigungen können jederzeit über die ePA-App widerrufen werden. Deine Krankenkasse hat gar keinen Zugriff auf die Daten in der ePA.
Was heißt „freiwillige Datenspende zu gemeinwohlorientierten Zwecken“?
Gesundheitsdaten aus den ePA können für gemeinwohlorientierte Forschungszwecke verwendet werden, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Die Daten werden vor der Verwendung pseudonymisiert und automatisch ausgesucht. Diese „Datenspende“ ist aber freiwillig. Du kannst der Verwendung Deiner Daten auch widersprechen, und zwar ab dem 15. Juli 2025 über die ePA-App oder die Ombudsstelle Deiner Krankenkasse.
Ist die elektronische Patientenakte ein Risiko?
In Bezug auf die ePA wird häufig vom gläsernen Patienten gesprochen. Viele Menschen befürchten, dass Krankenkassen, Versicherer und andere gewerblichen Anbieter auf die Daten zugreifen und daraus irgendwas ableiten, was ihnen schaden könnte.
Allerdings hat der Inhaber der elektronischen Patientenakte alle Rechte. Er entscheidet selbst, wer auf welche Daten zugreifen darf und wer nicht. Das kann alles in der App eingestellt werden. Zudem gibt es umfassende Widerspruchsrechte in Bezug auf die Daten in der ePA.
Unbefugte Zugriffe sind unwahrscheinlich. Die Anforderungen an die Datensicherheit der elektronischen Patientenakte sind sehr hoch und die Inhalte werden verschlüsselt – auch auf den Servern. Zudem werden alle Aktivitäten in der ePA protokolliert, sodass unberechtigte Zugriffe zumindest nachvollzogen werden können. Wichtig ist nur, regelmäßig Sicherheitsupdates beim eigenen Smartphone durchführen. Dann sollten die Daten in Deine ePA sicher sein.
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