Elektronik im Urlaub kaufen   Sinnvoll oder nicht?

Elektronische Geräte, wie Laptops, Smartphones oder Drohnen, sind im Ausland oft deutlich günstiger als in Deutschland. Da fragt sich so mancher Technikfan: Warum nicht aus dem Urlaub ein paar Elektronik-Schnäppchen als Souvenir mitbringen?

Doch der Elektronik-Kauf im Ausland kann Dich teuer zu stehen kommen. Denn unter Umständen drohen nicht nur Nutzungseinschränkungen, sondern sogar Bußgelder oder ein Strafverfahren.

Darauf solltest Du beim Elektronik-Kauf im Urlaub achten

Nutzungseinschränkungen

Allgemein muss darauf geachtet werden, dass das Elektronische Gerät problemlos auch in Deutschland genutzt werden kann:

  • Laptops im Ausland haben meistens keine deutsche Tastatur. Eine ausländische Tastatur kann extrem gewöhnungsbedürftig sein.
  • Oft haben Elektrogeräte keinen passenden Netzstecker und man muss in Deutschland einen Adapter benutzen, was ganz schön nerven kann.
  • Bei einem Smartphone sollte darauf geachtet werden, dass es auch mit einer SIM-Karte aus Deutschland betrieben werden kann, wenn es mit einer ausländischen SIM-Karte gekauft wurde. Der SIM-Lock von ausländischen Mobilfunkanbietern kann dafür sorgen, dass das Smartphone in Deutschland nicht funktioniert.
  • Bei preisgünstigen Smartphones gibt es zudem oft keine Sprachauswahl. Wer solch ein Handy im Ausland kauft, der kann es schwer haben, die richtigen Einstellungen im Menü zu finden, wenn Deutsch nicht als Sprache auswählbar ist.
  • Beim Kauf eines Smartphone außerhalb der EU kann es zudem vorkommen, dass keine in Europa genutzten Frequenzbänder unterstützt werden, sodass es zu einer eingeschränkten Nutzung kommen kann. Bei LTE muss das Gerät zu den wenigen genutzten Frequenzen in Deutschland passen. Vom Kauf eines 5G-Smartphone kann komplett abgeraten werden, da die Frequenzen sehr unterschiedlich sind.
  • Wie bei den Smartphones kann es auch bei Drohnen vorkommen, dass keine in Deutschland zugelassenen Fernsteuerfrequenzen genutzt werden können.

Sicherheit

Im EU-Ausland sollte die technische Sicherheit von Elektronikgeräten gewährleistet sein. Innerhalb der EU dürfen nur Elektrogeräte mit CE-Kennzeichnung verkauft werden, welche die Einhaltung der Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltschutzanforderungen der EU beweist. Verfügt ein Gerät nicht über ein CE-Zeichen oder sieht das Zeichen gefälscht aus, ist es wahrscheinlich eine Produktfälschung. Solche Produktfälschungen können beim Zoll hohe Kosten nach sich ziehen. Zudem ist keine einwandfreie Funktion garantiert.

Gewährleistung

Auch bei der Gewährleistung kann es bei Produkten aus dem Ausland zu Problemen kommen. Zwar gilt die 2-jährige Gewährleistung in der gesamten EU. Allerdings ist der Händler, bei dem das Gerät gekauft wurde, der Ansprechpartner, um eine Gewährleistung durchzusetzen. Befindet sich der Händler im Ausland, kann das kompliziert werden. Außerhalb der EU gekauft, kann nicht auf Gewährleistung gepocht werden, wenn das elektronische Gerät zu Hause nicht mehr funktioniert.

Elektronik im Urlaub kaufen   Sinnvoll oder nicht?

Zollabgaben

Beim Kauf von elektronischen Geräten innerhalb der EU sind alle Zollabgaben schon im Kaufpreis enthalten. Wird ein Gerät außerhalb der EU erworben, muss es mündlich beim Zoll angemeldet werden, wenn es die sogenannte Reisefreimenge überschreitet. Die Freigrenzen gelten für alle im Urlaub gekauften und nach Deutschland eingeführten Ware zusammen:

  • Bei Flug- und Seereisen: 430€
  • Keine Flug- oder Seereise: 300€
  • Jugendliche Reisende unter 15 Jahre: 175€

Liegt der Wert des elektronischen Geräts über dem Freibetrag, muss eine Einfuhrabgabe in Höhe von 17,5 % des Warenwerts bezahlt werden, sofern er nicht über 700€ liegt. Ist das Gerät teurer, fallen zusätzliche Abgaben an. Wichtig ist, den Kaufbeleg aufzubewahren. Sonst schätzt der Zoll den Warenwert, was für Dich nicht unbedingt günstiger ausfallen wird.

Wer beim Zoll behauptet, dass man das neue Smartphone schon vor der Reise besessen hat, begeht einen Betrug. Dabei kann der Zoll die Herkunft von elektronischen Geräten ganz einfach herausfinden und gegebenenfalls auch einen Kaufbeleg verlangen. Als Reisender musst Du nämlich beweisen, dass es keine Schmugglerware am Zoll vorbei ist.

Wirst Du beim Schmuggeln erwischt, kommt bei einem Warenwert bis 700€ ein Zollzuschlag in Höhe des Warenwerts dazu. Schlimmstenfalls kommt auch noch ein Bußgeld bis zu 50.000€ obendrauf.

Bei Waren über 700€ leitet der Zoll ein Strafverfahren wegen versuchter Steuerhinterziehung ein, wobei eine Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen oder schlimmstenfalls ein Freiheitsentzug bis zu fünf Jahre droht.

Fazit: Alles in einem ist es immer ein Risiko, elektronische Geräte im Ausland zu kaufen. Da lohnt es sich doch eher, die Schnäppchen hier bei uns zu finden!