Drohnen (UAVs Unmanned Areal Vehicle) haben seit ihrer Einführung ein großes Aufsehen erregt. Doch nicht nur die gewerbliche Nutzung ist angestrebt, sondern auch die private Nutzung schreitet immer weiter fort. Wer sich eine Drohne anschafft, sollte wissen wo die Unterschiede zwischen einer Drohne und einem Quadrocopter liegen. Der Begriff Drohne zählt als Überbezeichnung für Fluggeräte mit einem Aufzeichnungsgerät. Zu den bekanntesten kommerziellen Drohnen gehören die Modelle der deutschen Post und des Versandhandels Amazon. Doch auch bei Privatpersonen werden Drohnen immer beliebter.
Ist die Anschaffung einer Drohne vorgesehen, dann sollten die neusten Richtlinien zur Anschaffung, zum Flug und zur Versicherung bekannt sein. Verbote und Einschränkungen gibt es in diesem Bereich viele, weshalb es wichtig ist, vorab die genauen Gesetze zu kennen. Bevor wir in diesem Ratgeber intensiver auf die Drohnen-Versicherung eingehen, wollen wir die Regeln und Gesetze zur Drohnennutzung kurz anreißen.
Die wichtigen Regeln und Gesetze für die Drohnennutzung
Wer eine Drohne oder einen Multicopter erwirbt, muss sich mit den Gesetzen zur Nutzung befassen, denn ein solches Fluggerät darf grundlegend nicht überall geflogen werden. Die wichtigen Eckdaten für die Nutzung der Drohne haben wir zusammengefasst.
Ein Gesetz, welches das Mindestalter vorschreibt, gibt es nicht. Jedoch können die Versicherungen ein Mindestalter vorschreiben, um den Versicherungsschutz zu gewähren. Viele Versicherungen geben an, dass ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben ist, um eine Drohne mit 2 Kilogramm Gewicht nutzen zu dürfen.
Eine wichtige Grundvoraussetzung, um die Drohnen überhaupt nutzen zu dürfen, ist die Versicherung. Dabei ist seit neustem egal, ob es sich um eine Drohne zu Hobbyzwecken handelt oder um eine gewerbliche Nutzung. Die Haftpflichtversicherung auch bei vielen Gesellschaften als Drohnenversicherung bezeichnet, ist Pflicht. Was viele Nutzer bei der Haftpflichtversicherung nicht bedenken ist, dass die private Haftpflichtversicherung die Drohne nicht generell mitversichert. Es reicht also nicht aus davon auszugehen, dass Schäden durch die private Haftpflicht abgedeckt sind.
Wo die Drohne geflogen werden darf, wird mitunter von der Versicherung bestimmt. Spezielle Versicherungen über Modellflugverbände erlauben den Flug auf den eigenen oder fremden Modellflugplätzen. Andere Versicherungsgesellschaften erlauben das „wilde“ Fliegen. Damit sind Flüge auf freien Flächen definiert. Nicht genau definiert sind Flüge über Wohngebieten oder Grundstücken. In diesem Fall sollte jeder versuchen die Informationen über Polizei oder Ordnungsamt einzuholen. Die private Nutzung einer Drohne ist noch durch einen weiteren Aspekt gekennzeichnet. Denn die Flüge dürfen die Höhe von einhundert Meter nicht überschreiten.
Zusätzlich sollte jeder Nutzer daran denken, dass Sondergenehmigungen erforderlich sind, sobald der unkontrollierte Luftraum (bis 762 Meter) verlassen wird. Außerdem darf seit Juni 2015 die Drohne nicht mehr im Raum der Flughäfen zum Einsatz kommen. Dabei sind vor allem die internationalen Flughäfen gemeint.
Wer eine Drohne erwerben möchte, sollte sich in erster Linie über die Versicherung Gedanken machen, denn diese regelt oftmals das Mindestalter und die Flugbereiche. Das Gespräch mit einer erfahrenen Versicherungsgesellschaft ist zu empfehlen, denn dadurch lassen sich viele Missverständnisse noch vor dem Kauf der Drohne beseitigen.
Die Drohnen Haftpflichtversicherung
Wer eine Drohne besitzt, egal welche Größe die Drohne hat, muss laut Gesetz seit 2005 eine Drohnen Haftpflichtversicherung besitzen. Die Haftpflichtversicherung (keine private Haftpflicht) ist abzuschließen, sobald Drohnen, Quadrocopter, Multicopter und sonstige Fluggeräte privat oder gewerblich genutzt werden.
Geregelt ist diese Vorschrift im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) § 43 (2) geregelt. Das Gesetz besagt folgendes:
- „Für die Versicherung zur Deckung der Haftung des Halters eines Luftfahrzeugs nach diesem Unterabschnitt gelten die Vorschriften der nachfolgenden Absätze, soweit die Verordnung (EG) Nr. 785/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004 über Versicherungsanforderungen an Luftfahrtunternehmen und Luftfahrzeugbetreiber (ABl. EU Nr. L 138 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung, nicht anwendbar ist oder keine Regelung enthält.
- Der Halter eines Luftfahrzeugs ist verpflichtet, zur Deckung seiner Haftung auf Schadensersatz nach diesem Unterabschnitt eine Haftpflichtversicherung in einer durch Rechtsverordnung zu bestimmenden Höhe zu unterhalten. Satz 1 gilt nicht, wenn der Bund oder ein Land Halter des Luftfahrzeugs ist.
- Für die Haftpflichtversicherung gelten die Vorschriften für die Pflichtversicherung des Versicherungsvertragsgesetzes. § 114 des Versicherungsvertragsgesetzes gilt nicht“
Mit anderen Worten sorgt die Haftpflichtversicherung für Drohnen dafür, dass Schäden, welche durch das Fluggerät an Personen oder an Gegenständen verursacht wurden, durch die Versicherungsgesellschaft abgedeckt sind. Schäden, die durch einen Unfall an der Drohne entstehen, sind nicht versichert.
Sollte die Drohne selber versichert werden, dann ist der Abschluss einer Kasko Versicherung notwendig. Man kann als Halter der Drohne die Drohen-Versicherung beispielsweise mit der KFZ-Versicherung vergleichen. Denn auch hier findet die Unterscheidung zwischen Haftpflicht- und Kasko-Versicherung statt.
Achtung: Die Haftpflichtversicherung für die Drohne ist gesetzlich vorgeschrieben. Die Kasko-Versicherung hingegen ist eine freiwillige Versicherung und wird vom Gesetzgeber nicht gesondert behandelt.
Viele bekannte Hersteller bieten mit unter beim Kauf der Drohne die passende Versicherung an. Ob es sinnvoll ist eine solche Versicherung in Anspruch zu nehmen, muss der Kunde selber entscheiden. Durch einen Vergleich sollten sich die Fragen aufklären.
Welche Leistungen sollte die Drohnenversicherung haben?
Wird eine Drohnenversicherung benötigt, ist die Betrachtung der Leistungen entsprechend wichtig. Demnach sollte jeder die individuellen Vergleiche nutzen, um die besten Leistungen für die günstigsten Preise zu erhalten.
Die meisten Drohnenversicherungen haben die gleichen Leistungspakete. Diese Pakete beinhalten immer eine Deckungssumme und das Gewicht der versicherten Drohne. Beim Abschluss ist darauf zu achten, dass die Drohnen nicht nur für Deutschland versichert sind, sondern einen europaweiten Schutz genießen. Beim Abschluss oder beim Vergleich der Drohnenversicherungen sollten folgenden Leistungen inbegriffen sein:
- Deckungssumme: 1-5 Mio Euro
- Drohnenversicherung mit Drohnen bis 5 Kilogramm
- unbegrenzte Anzahl an Nutzern
- Europaweiter Versicherungsschutz
- Foto- & Videoflüge
- Indoor-Flüge
- Freies Fliegen außerhalb von Modellflugplätzen & kontrolliertem Luftraum
Nutzer sollten bedenken, dass eine weltweite Versicherung zusätzlich kostet. Des Weiteren muss ein Flug im kontrollierten Luftraum entsprechend mit einer Genehmigung gestattet sein. Die Flüge im Innenraum werden nur dann relevant, wenn die Drohne entsprechend gewerblich genutzt wird und beispielsweise bei Messen oder ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz kommt.
Vor dem Abschluss der Versicherung: Das ist zu bedenken
Vor dem Abschluss einer Drohnenversicherung sollte man sich durchaus Gedanken über die Nutzung, das Gewicht und andere Merkmale der Drohne machen. Denn es handelt sich bei diesen Merkmalen immer um relevante Versicherungsbedingungen.
Bevor die Drohnenversicherung abgeschlossen wird, ist es wichtig sich Gedanken über die Nutzung zu machen. Soll die Drohne privat oder gewerblich genutzt werden? Mit diesen Aspekten lässt sich die Jahrespauschale verringern oder anpassen. Private Versicherungstarife sind natürlich entsprechend günstiger als gewerbliche. Ist das Vorhaben angedacht Bild- und Videomaterial gewerblich zu nutzen, dann muss eine gewerbliche Versicherung abgeschlossen werden.
Die Versicherungsgesellschaften haben sich darauf geeinigt Drohnen mit einem Gesamtgewicht bis 25 Kilogramm zu versichern. Es ist bei der entsprechenden Auswahl der Versicherung also wichtig, das Gewicht der Drohne zu kennen und den Tarif anzupassen. Je geringer das Gewicht, desto geringer die Kosten.
Auch die Anzahl an bedienenden Personen ist zu bedenken, denn dadurch lässt sich der Versicherungstarif erneut anpassen. Wer also vorhat die Familie mitfliegen zu lassen oder wer ein Unternehmen führt und die Drohne Bestandteil ist, muss die nutzenden Personen angeben. Zusätzlich sollte jeder Versicherungsnehmer die bekannte Selbstbeteiligung bedenken. Auch diese ist mit der Autoversicherung zu vergleichen. Die Police mit einer entsprechenden Selbstbeteiligung ist oftmals günstiger als ohne.
Der Geltungsbereich ist ein weiterer Aspekt, der vor dem Abschluss der Versicherung berücksichtigt werden muss. Für Deutschland sind die Drohnen mit Abschluss der Versicherung versichert. Wie sieht es aber weltweit oder europaweit aus? Um die Drohne auch für andere Länder zu versichern, muss ein Zusatz abgeschlossen werden. Das kostet natürlich am Ende wieder mehr.
Grundlegend muss jeder Nutzer selber entscheiden, wofür die Drohne genutzt wird, wo die Drohne genutzt wird und welche Selbstbeteiligungen er nutzen will. Denn das sind die entscheidenden Faktoren, die den Preis der Police beinträchtigen und gestalten. Ein Vergleich kann auch in diesem Fall sehr sinnvoll sein.
Luftfahrzeug Haftpflichtversicherung vs. Privathaftpflicht inkl. Drohnenklausel
Bei den Drohnenversicherungen gibt es zwei Arten, die zu unterscheiden sind. Einmal die Drohnenversicherung, auch Luftfahrzeug Haftpflichtversicherung genannt, und einmal die Privathaftpflicht mit Drohnenklausel. Bei der Auswahl dieser beiden Versicherungen ist die spezielle Drohnenversicherung zu empfehlen. Denn diese Versicherung ist speziell auf die Drohnen zugeschnitten.
Der Unterschied zwischen beiden Versicherungen zeigt sich in dem Aspekt der Gefährdungshaftung. Die Gefährdungshaftung übernimmt Schäden, die durch die Drohne entstanden sind, jedoch nicht durch den Nutzer. Die Privathaftpflicht kann in diesem Fall die Schuldfrage stellen und den Antrag auf Schadensersatz ablehnen, denn die Gefährdungshaftung fehlt. Bei der richtigen Drohnenversicherung sind auch Schäden abgedeckt, die der Nutzer nicht selber verursacht hat.
Beispiel: Die Drohne stößt mit einem Vogel zusammen und ist nicht mehr zu steuern. Beim Absturz erzeugt die Drohen Schäden. Diese Schäden werden von der Privathaftpflicht nicht übernommen, von der Drohnenversicherung jedoch. Demnach ist die Drohnenversicherung zu empfehlen.
Hinweis: Jeder Drohnennutzer, der sich einem Modellflugverband anschließt, kann die Versicherung der Drohne mitunter auch über den Verband nutzen.
Drohnen Kasko Versicherung: Was ist das?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt im Ernstfall die Schäden, welche durch die Drohne verursacht wurden. Die Schäden an der Drohne sind nur durch eine Kasko-Versicherung zu regulieren. So übernimmt die Kasko-Versicherung die Schäden am eigenen Gerät, dazu gehört die Drohne selbst, die Kamera und das Zubehör. Die Kasko-Versicherung bezieht sich voll und ganz auf die Leistungen, die sich mit dem Schaden an dem Gerät selber befassen. Zu vergleichen mit der Autoversicherung.
Übernommen werden folgende Schäden:
- Totalschaden
- Reparaturen
- Verlust des Gerätes durch Diebstahl
Wird die Drohne gestohlen oder erleidet einen Totalschaden, dann übernehmen die Versicherungen den Zeitwert des Gerätes. Anzuraten ist eine solche Versicherung, wenn die Drohne entsprechend teuer war und einen gewerblichen Nutzen verfolgt.
Die Kasko-Versicherungen müssen zusätzlich abgeschlossen werden. Die meisten Versicherungsgesellschaften bieten den Zusammenhang zwischen Haftpflicht und Kasko an.
Das ist neu seit 2017
Seit April dieses Jahres gelten neue Verordnungen, die sich Drohnenbesitzer unbedingt anhören sollten. Die neuen Regelungen sind entstanden, weil die Anzahl an gemeldeten Geräten sprunghaft angestiegen ist. Bezug nehmen die neuen Verordnungen vor allem auf die Flughöhe und die Kennzeichnung der Drohnen.
Alle Drohnen dürfen laut dem neuen Gesetz nicht mehr höher als 100 Meter aufsteigen. Mit einer Sondergenehmigung darf der kontrollierte Luftraum beflogen. Sollten gewerbliche Ausnahmen benötigt werden, dann sind diese bei der Behörde zu beantragen.
Zusätzlich gilt für alle Drohnen, die mehr als 250 Gramm wiegen eine neue Kennzeichnungspflicht. Die Kennzeichnung muss dauerhaft und vor allem sichtbar an der Drohne vorzufinden sein. Verlangt werden unter anderem die Daten zur Firma, dem Name, der Adresse und der Telefonnummer. Viele Hersteller haben sich bereits auf diese Umstellung eingestellt und bieten die Kennzeichnung an.
Neben diesen Neuerungen hat sich auch im Bereich der Führerscheine etwas getan. Es handelt sich bei der Drohne natürlich nicht um einen richtigen Führerschein, aber um einen Kenntnisnachweis. Dieser war bis zu diesem Jahr erst ab einem Drohnengewicht von 5 Kilogramm nötig. Mit den Änderungen wird die Nachweispflicht bereits ab 2 Kilogramm verlangt.
Zusammengefasste Änderungen:
- Nachweispflicht über Kenntnis ab 2 Kilogramm
- Kennzeichnung der Drohnen ab 250 Gramm
- 100 Meter Flughöhe
- Gesicherter Luftraum bis 50 Meter Flughöhe
- Sondergenehmigung bei weiteren Höhen
Fazit zur Drohnenversicherung
Wer eine Drohne erwerben will, muss auf einiges achten. Nicht nur Mindestalter und Flughöhen sind zu bedenken, sondern auch Gewichte und ganz wichtig die Versicherungen. Was viele Besitzer einer Drohne nicht wissen ist, dass die private Haftpflichtversicherung im Normalfall nicht übernimmt, außer die Drohnenklausel ist vorhanden.
Abgeschlossen werden muss eine Haftpflichtversicherung für Drohnen, die Geschädigte schützt. Hier sind vor allem Deckungssummen und natürlich auch Flugbereiche genauer zu definieren. Wird die Drohne auch im Ausland genutzt, muss dieser Faktor gesondert abgesichert werden. Auch die Angabe der beteiligte Nutzer muss bei der Versicherung mit hinterlegt sein. Somit ist die Haftpflichtversicherung fast mit der Autoversicherung zu vergleichen.
Soll auch die Drohne bei Schäden versichert sein, dann erfolgt der Abschluss einer Kasko-Versicherung. Die Kasko-Versicherung übernimmt Schäden der Drohne und zahlt einen Zeitwert wenn die Drohne gestohlen wird oder einen Totalschaden erleidet. Zu empfehlen sind diese Versicherungen nur bei sehr teuren Modellen. Beeinflusst werden die Versicherungskosten auch von der gewerblichen Nutzung. Wird eine Drohne gewerblich genutzt, kann es zu einer erhöhten Beitragszahlung kommen.
Grundsätzlich gilt: Wird eine Drohne erworben, sind die Haftpflichtversicherungen Pflicht. Abzuschließen ist diese Versicherung bei Versicherungsgesellschaften und natürlich auch bei einigen Herstellern selbst. Die private Haftpflichtversicherung reicht nicht für den Schutz aus.
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Wer Interesse hat etwas über die neuen Vorschriften in der Nutzung von Drohnen zu lernen, sollte mal bei Safe Drone vorbeischauen. Dort kann man einen Test absolvieren und bekommt ein offizielles Zertifikat und kann sich für kleines Geld auch Plaketten zur Kennzeichnung dort kaufen. Safe Drone ist von der Lufthansa ins Leben gerufen worden.
Als Gleitschirmpilot habe ich eine Halterhaftpflicht, die für Schäden aufkommt, die ich mit dem Fluggerät verursache. Wäre interessant zu wissen, ob die auch für eine Drohne mithaftet oder ob man für jedes Fluggerät eine extra Versicherung benötigt.
Das ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich geregelt.
Ich zahle für meine Drohne 39,96 € Haftpflicht. Siehe auch DMO, Deutsche Modellsport Organisation.
Vorsicht was genau abgedeckt ist, bei DMO sind glaube ich keine Autonomen Flüge abgesichert (Stickpunkt: Return to Home)
Das ganze gibt es mittlerweile auch noch günstiger, und zwar bei „versichertedrohne“ Tarife gibt es hier bereits ab 32.76 EUR im Jahr.
wo sind die Luftfahrzeug Haftpflichtversicherung zu finden? Über Check24 werden nur Privathaftversicherung mit Drohnenfliegen angezeigt.
Was kostet so eine Versicherung eigentlich circa?
Das kommt ganz drauf an wie hoch die Haftung ist und was genau abgesichert werden soll (1-n Piloten, 1-n Drohnen, Lehrer-Schüler etc.)
Auch wenn hier im Text ausdrücklich erwähnt wird dass der Schutz nicht über die private Haftpflichtversicherung bestehe stimmt dies nicht generell… Es gibt sehr wohl Versicherungen die das Risiko einer privaten(!) Nutzung mit einschliessen. Meistens gibt es dort aber Einschränkungen z.B. nur bis zu einem Gewicht von 1 kg. Also bevor man gleich einen neuen Vertrag abschliesst, lieber mal den Hörer in die Hand nehmen und bei der bestehenden Versicherung nachfragen…
Man sollte auf jeden Fall bei seiner Versicherung nachfragen, nicht dass es sixh um eine Kasko versixheeung handelt und man aif dem Schaden ggf. sitzen bleibt
Es wäre meiner Meinung nach auch erwähnenswert, dass viele Modellflug-Vereine /-Clubs automatisch eine Versicherung inklusive haben und dabei die Jahresgebühr teilweise geringer ist, als wenn man das auf eigene Faust abschließt.
Gerade für Anfänger ist ein Verein ohnehin zu empfehlen, da man viele Tipps und Tricks erhält und zudem auch ein Gelände nutzen darf, wo man absolut sicher üben kann und darf.
Die Versicherung der Vereine gilt meines Wissens nach nur auf den ausgewiesenen Modellsportplätzen und nur in wenigen Ausnahmen für „Wildflüge“
Preise wären mal interessant gewesen
Ich zahle für meine Drohne 39,96 € Haftpflicht. Siehe auch DMO, Deutsche Modellsport Organisation.