Bundesminister Dobrindt des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur hat im April 2017 die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ vorgelegt. Der erste Teil der Verordnung ist bereits am 7. April 2017 in Kraft getreten, der zweite Teil ab dem 1. Oktober. Das Inkrafttreten eines solchen Gesetzes wurde durch die steigende Anzahl an Drohnen in privaten Haushalten und in Unternehmen dringlicher. Führerscheinpflicht, Kennzeichnungspflicht und sogar einige Flugverbote sind nun noch zusätzlich zu beachten. Bei neuen Gesetzen herrscht anfangs oft ein leichtes Chaos: Für welche Modelle und unter welchen Umständen greift das Drohnengesetz denn jetzt eigentlich? Wir bringen Licht ins Dunkel und klären euch über das neue Gesetz auf.
Was ist seit dem 01.10.2017 neu beim Drohnengesetz?
Zwei Regelungen sind seit dem 1. Oktober 2017 im Drohnengesetz neu in Kraft getreten. Diese gelten nun zusätzlich zu den bereits seit April dieses Jahres geltenden gesetzlichen Regelungen:
- Führerscheinpflicht / Kennzeichnungspflicht
- Kenntnisnachweis
Was das genau für Drohnenbesitzer bedeutet, wird im folgenden Absatz beschrieben.
Was sind die wesentlichen Regelungen des Drohnengesetzes?
Das Drohnengesetz beinhaltet im Wesentlichen acht Punkte, die für Drohnenbesitzer relevant sind. Erlaubnispflicht, Kenntnisnachweis oder Ausweichpflicht – was bedeutet das nun für Drohnenpiloten?
Kennzeichnungspflicht
Drohnen, die schwerer sind als 250 Gramm müssen von ihren Besitzern mit einer dauerhaften und sichtbaren Plakette ausgestattet sein. Name, Adresse, Telefonnummer und ggf. die Firma des Eigentümers sollen so direkt Rückschluss auf den Halter der Flugmaschine geben. Grund für diese Regelung ist die einfache und schnelle Aufklärung der Halteridentität bei Schadensfällen. Für solche Schadensfälle gibt es spezielle Drohnenversicherungen, die Kosten für solche Fälle übernehmen.
Heißt also: Ist deine Drohne schwerer als 250 Gramm, dann solltest du eine Plakette mit deinem vollen Namen, deiner Anschrift, Kontaktdaten und ggf. deiner Firma daran anbringen.
Kenntnisnachweis
Wiegt eine Drohne 2 Kilogramm oder mehr, sollte man mindestens eines der folgenden drei Dokumente nachweisen können. Ausgenommen ist dabei der Betrieb des Fluggeräts auf Modellfluggeländen. Bei allen drei Optionen sollten die Nachweise während der Inbetriebnahme der Drohne am Mann sein.
- Pilotenlizenz
Wer bereits eine Pilotenlizenz besitzt, der darf auch Drohnen fliegen. Die Lizenz sollte allerdings während des Drohnenfluges am Mann sein. Wie ein Autoführerschein eben auch. - Drohnenführerschein
Keine Pilotenlizenz? Kein Problem! Auch Drohnenbesitzer ohne Pilotenlizenz können neuerdings einen Führerschein für die Inbetriebnahme ihrer Fluggeräte erhalten. Und dieser ist seit dem 01.10.2017 auch Pflicht. Ausgestellt wird die Bescheinigung von einer der mittlerweile 18 Stellen, die vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannt sind. Der Führerscheintest beinhaltet anders als beim Autoführerschein keinen praktischen Teil. Die Prüfung erfolgt komplett theoretisch. Dabei müssen Fragen aus den Bereichen Luftrecht, Meteorologie und Flugbetrieb und Navigation beantwortet werden. - Bescheinigung über Einweisung durch einen Luftsportverein
Diese Regelung gilt nur für Sport- und Freizeitdrohnen (gewerbliche Modelle sind ausgenommen). Diese Bescheinigung kann bereits für Jugendliche ab 14 Jahren ausgestellt werden, die noch keinen Drohnenführerschein machen dürfen.
Erlaubnisfreiheit
Wer tagsüber eine Drohne unter 5 Kilogramm Gewicht steuert, der benötigt grundsätzlich keine Erlaubnis dafür. Auch Behörden, die unbemannte Luftfahrtsysteme nutzen, um ihren Aufgaben nachzukommen sind von der Erlaubnispflicht ausgenommen. Das bedeutet, dass Feuerwehrmänner bei einem Einsatz beispielsweise mithilfe von Drohnen nach Überlebenden suchen dürfen, ohne vorher eine Erlaubnis einzuholen.
Erlaubnispflicht
Die Erlaubnispflicht ist das Gegenteil der Erlaubnisfreiheit. Folglich benötigen alle Drohnen, die ein Gesamtgewicht von 5 Kilogramm überschreiten eine Flugerlaubnis benötigen. Wer seine Drohne bei Nacht benutzen möchte, der ist hiervon ebenfalls betroffen. Ausgestellt werden solche Erlaubnisse von Landesluftfahrtbehörden.
Chancen für Zukunftstechnologie
Diese Regelung schränkt Drohnenbesitzer nicht ein, sondern gibt zur Abwechslung mal mehr Freiheit: Bisher mussten Piloten, die Drohnen zur gewerblichen Nutzung in Betrieb genommen haben immer eine Erlaubnis dazu haben – das sogar unabhängig vom Gewicht des Fluggeräts. Das hat nun ein Ende, denn gewerbliche Drohnen unterhalb der 5-Kilogramm-Grenze benötigen jetzt keine Erlaubnis mehr, um zu fliegen. Zusätzlich kann für Geräte, die schwerer sind als 5 Kilogramm eine Erlaubnis eingeholt werden, die das generelle Flugverbot außerhalb der Sichtweite außer Kraft setzt.
Da rücken „Paket-Drohnen“, die zukünftig Post ausliefern wieder näher. Amazon arbeitet beispielsweise mit Amazon Prime Air bereits daran, Pakete auf diese Art auszuliefern.
Betriebsverbot
Wichtig zu beachten ist das gesetzliche Betriebsverbot von Drohnen, das in bestimmten Fällen zum Tragen kommt. In folgenden Situationen darf man demnach keine Drohne in Betrieb nehmen:
- Eine Drohne, die leichter ist als 5 Kilogramm darf nicht außerhalb der Sichtweite bedient werden
- Über sensiblen Bereichen darf keine Drohne fliegen. Diese sind:
- Einsatzorte von Polizei und Rettungskräften
- Krankenhäuser
- Menschenansammlungen
- Anlagen und Einrichtungen wie JVAs oder Industrieanlagen
- oberste und obere Bundes- oder Landesbehörden
- Naturschutzgebiete
- bestimmte Verkehrswege
- in der Nähe von Flughäfen
- Wohngrundstücke dürfen nicht überflogen werden, wenn…
- das Gerät schwerer als 250 Gramm ist;
- optische, akustische oder Funksignale empfangen werden können.
- Ausnahme: Wenn betroffene Eigentümer dem Überflug ausdrücklich zustimmen.
- Für Drohnen über 25 Kilogramm Gewicht gilt ein generelles Flugverbot.
- Weitere Ausnahmen ergeben sich fallweise. Siehe beispielsweise den obigen Punkt „Erlaubnispflicht“.
Ausweichpflicht
Drohnenbesitzer, denen ihr Gerät lieb ist, geraten bei diesem Punkt der Verordnung sicherlich nicht in Schwierigkeiten. Denn die Ausweichpflicht besagt nichts weiter, als dass Drohnen anderen Luftfahrzeugen auszuweichen haben. Dabei ist egal, ob es sich um bemannte Luftfahrzeuge oder unbemannte Freiballone handelt.
Einsatz von Videobrillen
Es gibt die Möglichkeit, Drohnen mithilfe einer VR-Brille zu steuern, sodass man „sieht, was die Drohne sieht“. Der Einsatz solcher Brillen wird allerdings ebenfalls durch das Drohnengesetz eingeschränkt. Demnach dürfen Drohnen unter 250 Gramm, die mit einer Videobrille gesteuert werden nicht höher als 30 Meter fliegen. Bei schwereren Modellen müssen die Piloten eine weitere Person involvieren, die das Flugmodell ständig beobachtet und den Steuerer auf Gefahren aufmerksam machen kann. Dann gilt die Sichtweite der zweiten Person auch automatisch als Sichtweite des Steuernden.
Wer ist von dem Drohnengesetz betroffen?
Welche Sanktionen drohen bei einem Verstoß gegen das Drohnengesetz?
Der Drang, das Drohnengesetz zu ignorieren mag für dein ein oder anderen Drohnenbesitzer verlockend sein, da neuerdings einige Dinge zu beachten sind. Doch wo es ein Gesetz gibt, da gibt es auch Sanktionen. Es drohen Sanktionen in Form von Bußgeldern oder sogar härtere Konsequenzen strafrechtlicher Identität. Das hängt von der härte des jeweiligen Verstoßes ab. Wer beispielsweise seine Drohne dazu verwendet, ungefragt Film- oder Fotomaterial von seinem Nachbargrundstück zu schießen, oder in verbotenen Luftverkehrszonen fliegt, der kann mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen.
Fazit zum Drohnengesetz
Das Drohnengesetz besteht zwar nur auch acht wesentlichen Punkten, die von Drohnenpiloten beachtet werden müssen, hat aber in seinen Details einige Tücken. Zu bedenken ist meistens dabei grundlegend das Gewicht des Fluggeräts und der Flugort, aber wer nicht für unbeabsichtigte Verstöße gegen das Gesetz belangt werden möchte, der sollte unbedingt einen genaueren Blick auf die Gesetzeslage werfen. Denn wie das alte Sprichwort richtig sagt: „Dummheit schützt vor Strafe nicht“.
Klar – wer nicht erwischt wird, kann auch nicht belangt werden. Aber dadurch, dass es immer mehr Drohnen gibt und das Drohnengesetz nun gänzlich in Kraft getreten ist, kann man sicherlich auch mit mehr genaueren Kontrollen des Flugraums rechnen.
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Das Gesetz ist nichts anderes, als eine Möglichkeit, Leute abzuzocken. Die ganzen Lizenzen, Bescheinigungen und Kennzeichnungen sind nicht umsonst und Strafen wird es nun auch bestimmt für jedes bißchen geben.
So wird diese interessante Geschichte „Drohnen“ getötet – es sei denn, man benutzt die einfach illegal.
Typisch für Deutschland : gibt es etwas Neues, dann wird es schnellstmöglich Reglementiert.
Dein Ernst? Ein wenig differenzierter ist das schon…hast du eine ahnung wie oft jugendliche schindluder mit drohnen betreiben? Luftverkehr ist nunmal nix ungefährliches..geschweige denn vom spanner potenzial
… und meinem Nachbar ist gestern der Himmel auf den Kopf gefallen.
Wenn es um beachtliche Strafen geht, werden die Ordnungsämter wohl aufrüsten. Für mich ist das Thema nach 8 Jahren durch. Man würde immer mehr und mehr eingeschränkt. Mittlerweile fährt man Kilometer weit um mal ungestört fliegen zu können. So wie früher mal schnell die Drohne raus und paar Momentaufnahmen einfangen ist nun einfach nicht mehr möglich. Alle scheissen sich ins Hemd, da müssen die sich nicht wundern, wenn die Verkaufzahlen zurück gehen und keiner mehr Bock hat so stark eingeschränkt zu werden.
Wer braucht so etwas und wie soll das wirksam umgesetzt werden?
Hahaha :)). Und zum Thema Drohnen gesetzt lasst euch nicht erwischen
“Drohnen-Gesetz“, NICHT “Drohnen Gesetz“…