Der Dieselskandal schlägt immer größere Wellen. Inzwischen ist auch die Daimler AG ins Visier der Verbraucherschützer geraten. So hat sich der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) entschieden, jetzt auch die Daimler AG wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in Diesel-Fahrzeugen zu verklagen und eine sogenannte Musterfestellungsklage einzureichen, um die Besitzer vor der Verjährung ihrer Ansprüche zu schützen.
Betroffene, die noch nicht selbst Klage gegen Mercedes eingereicht haben, haben die Möglichkeit, sich der Musterklage anzuschließen. Alles, was man dazu wissen sollte, erklären wir hier, allerdings ohne Gewähr.
Was bedeutet die Musterfestellungsklage gegen die Daimler AG?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat am Anfang Juli 2021 eine sogenannte Musterfeststellungsklage gegen die Daimler AG beim Oberlandesgericht Stuttgart eingereicht. Der Grund für die Klage sind die vielen Rückrufe des Kraftfahrtbundesamtes von Mercedes-Fahrzeugmodellen mit Diesel-Motor wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen, durch die die zulässigen Grenzwerte für Abgase bei der Genehmigung des Fahrzeugs zwar eingehalten, dann aber auf der Straße überschritten werden. Derart manipulierte Fahrzeuge dürften eigentlich gar nicht zugelassen werden, ohne Software-Update droht die Stilllegung, woraus sich eventuell ein Schadensersatzanspruch ableiten lässt. Die Daimler AG bestreitet die Vorwürfe der vorsätzlichen Manipulation. Durch die Musterklage sollen die betroffenen Diesel-Besitzer Klarheit erhalten und ihnen soll der Weg zum Schadensersatz geebnet werden. Denn Ende des Jahres 2021 droht sonst für viele Betroffene die Verjährung.
Die Musterfeststellungsklage betrifft folgende Modelle der Mercedes GLC- und GLK-Reihe:
- GLC 220 d 4Matic
- GLC 250 d 4Matic
- GLK 200 CDI
- GLK 220 CDI
- GLK 220 CDI 4Matic
- GLK 220 BlueTec
- GLK 250 BlueTec
Zwar hat der BGH verlauten lassen, dass der Einbau eines sogenannten „Thermofensters“ in Dieselfahrzeuge der Daimler AG nicht ausreichend für Schadensersatzforderungen ist, diese Musterfeststellungsklage bezieht sich aber auf andere unzulässige Abschalteinrichtungen.
Sollte ich mich der Klage gegen die Daimler AG anschließen?
Die Musterfeststellungsklage soll die Verjährung der Ansprüche verhindern, denn wer sich der Klage anschließt, hemmt die Verjährung seiner Ansprüche. Betroffene können einfach das Urteil der Musterklage abwarten und erst danach entscheiden, ob sie Schadensersatzansprüche geltend machen wollen. Nachdem ein eventuell positives Urteil rechtskräftig wird, gilt eine Verjährungshemmung von 6 Monaten. Mindestens innerhalb dieser Zeit können die Betroffenen dann ihre eigene Klage einreichen, wobei je nach individuellem Fall die Verjährung auch erst später eintreten kann.
Ein positives Urteil wäre für alle deutschen Gerichte bindend und würde entsprechend eine eigene Klage der Betroffenen erleichtern, wobei ein positives Urteil noch keinen direkten Schadensersatzanspruch gewährleistet, weil immer die individuellen Umstände berücksichtigt werden müssen. Ein weiterer Vorteil: Das Prozesskostenrisiko wird vom vzbv getragen, Betroffene können sich kostenlos ins Klageregister eintragen.
Der Nachteil, sich der Musterfeststellungsklage anzuschließen, ist, dass auch ein negatives Urteil bindend für alle deutschen Gerichte ist und Betroffene die Daimler AG dann nicht noch mal selbst verklagen können. Zudem kann es sein, dass durch die Beteiligung an der Musterfeststellungsklage der Schadensersatz geringer ausfallen könnte als bei einer selbständigen Klage. Bei einer ähnlichen Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Volkswagen kam es zu einem Vergleich und die Beteiligten an der Musterklage erhielten Einmalzahlungen in Höhe von 1.350 € bis 6.257 €.
Wer kann sich der Klage gegen die Daimler AG anschließen?
In folgenden Fällen kann sich in der Regel der Musterfeststellungsklage angeschlossen werden:
- Es wurde noch nicht selbst Klage gegen die Daimler AG eingereicht.
- Das Fahrzeug wurde neu oder gebraucht gekauft, bevor das vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Software-Update installiert war.
- Es spielt keine Rolle, ob das vom Kraftfahrtbundesamt angeordnete Software-Update beim betroffenen Fahrzeug nach dem Kauf inzwischen durchgeführt wurde oder nicht.
- Das betroffene Fahrzeug befindet sich noch im eigenen Besitz oder wurde bereits weiterverkauft.
Mit dem praktischen Klage-Check des vzbv können Betroffene online prüfen, ob sie sich der Klage anschließen können. Hier kommt man direkt zum Klage-Check des vzbv.
Die Beteiligung an der Klage ist erst nach Eröffnung des Klageregisters möglich. Nach der Eröffnung haben Betroffene in der Regel 2 Monate Zeit, ihre Ansprüche ins Register eintragen zu lassen, wobei die genaue Frist noch nicht feststeht. Bis zum Ablauf des Tages des ersten Termins zur mündlichen Verhandlung ist auch noch eine Abmeldung von der Klage möglich. Wer den Termin nicht verpassen will, kann auf der Website zu Musterfeststellungsklagen den Newsletter abonnieren.
Fazit
Betroffene Diesel-Besitzer, die selbst noch nicht Klage eingereicht haben, sollten sich auf jeden Fall den Klage-Check des vzbv einmal ansehen. Dabei empfiehlt sich die Teilnahme an der Musterfeststellungsklage vor allem dann, wenn Betroffene nicht gerne das Risiko einer eigenen Klage eingehen möchten, denn das finanzielle Risiko der Musterklage trägt der vzbv. Am besten lässt man sich aber zuvor individuell durch einen Rechtsanwalt beraten.
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Ist das echt euer Ernst?!
Schade nur Hartz 4 Modelle. Was ist mit GLE und GLS?
Um diese Fälle kümmern wir uns… 😉 Individualklage erforderlich…
Und ich empfehle jedem, der eines der gelisteten Fahrzeuge besitzt, sich bei der MFK anzumelden. Es ist völlig kostenfrei und hemmt die Verjährung…
Es sollte erwähnt werden, dass VW und DaimlerChrysler in den USA mit ihren Schummeleien aufgeflogen sind und dort Unsummen zahlen mussten. Dagegen sind die Strafzahlungen hier in D und die vergleichsweise wenigen Klagen ein Klacks…
Und was genau sagt uns das? Umziehen nach Amerika?
Es sagt uns, dass es wenig Sinn macht, seine Ansprüche hier nicht geltend zu machen, wenn dann andere Länder den Profit abschöpfen…
Es sollte erwähnt werden, dass die USA ein anderes Rechtssystem haben, insbesondere was den Verbraucherschutz angeht. Welcher Sinn steckt hinter Ihrer Aussage (außer vielleicht Eigennutz)?
Und was hat der Anspruch des einzelnen Verbraucher in Deutschland mit den Strafzahlungen in anderen Staaten zu tun?
…habe in erster und zweiter Instanz gegen Daimler verloren. Spart Eure Zeit und vor allem Euer Geld. Ohne Rechtsschutz hätte ich es auch nicht versucht. Der Anwalt hat sich natürlich gefreut. Das Ganze hat etwa 2 Jahre gedauert
gibts irgendwen der gegen DAimler gewonnen hat? Hier wollen nur die Anwälte abzocken…
Gibt genug – einfach googeln
Hahn minus Rechtsanwälte Punkt de Schrägstrich Urteile
So kann man die Deutsche Wirtschaft auch kaputt machen. Erst der inszenierte „VW-Skandal“ um den Diesel…
Wenn man will, findet man bei jedem Hersteller etwas. Aber seltsamer Weise wird nur gegen den Diesel geschissen. Obwohl diese Technologie mittlerweile die umweltfreundlichste CO2-Bilanz in der Automobilbranche hat.
Aber – diese Technologie beherrschen eben nur die Deutschen und das gefällt den internationalen Automobilkonzernen wie Toyota und co. absolut nicht. Also wird gesucht, gefunden und geschossen. Die blöden Deutschen sagen eh immer tja allen Ja u um na Troddeln so ins technologische Aus, was der Welt natürlich gefällt. Das sind keine rechtsradikalen Ansichten, sondern ganz klare Fakten.
Ein wirtschaftlich starkes Deutschland will die Welt nicht und der Deutsche Förderalismus ist die beste Basis dafür.
Gute Nacht 🤑
Das ist geil 😀 😀 Satire vom feinsten.
👍👍👍