Momentan funktioniert das Reisen mit der Deutschen Bahn nicht oder zumindest oftmals eingeschränkt. Da stellen sich viele BahnCard Inhaber die Frage, kann man hier Teile der gezahlten Verträge zurückfordern?
Bei meinem Lieblings-Fußball Verein habe ich persönlich darauf verzichtet, Beträge zurückzufordern um diesen nicht zusätzlich in finanzielle Schieflage zu bringen, da gibt es aber eine enge emotionale Verbindung zwischen dem Club und mir. Ob man das jetzt bei der Bahn genauso empfindet, das wird wohl jeder selbst für sich entscheiden.
Wer nun also bereits seine BahnCard bezahlt hat, der hat jetzt die Möglichkeit, einen Kulanzgutschein bei der Deutschen Bahn zu beantragen. Man kann auf einer Aktionsseite über ein Online-Formular eine Gutschrift in Form eines Reisegutscheins beantragen. Dieser ist dann 3 Jahre gültig.
Nach dem Abschicken des ausgefüllten Kontaktformulars erhaltet ihr innerhalb von 3-4 Wochen Antwort oder einfach den Gutschein per E-Mail oder auf dem Postwege.
Na klar, mitmachen kann nur, wer eine gültige BahnCard besitzt und diese bis einschließlich 13. März 2020 gekauft hat. Die Höhe des Gutscheines ist abhängig von der Art der BahnCard. Inhaber/innen der BahnCard 25 (2. Klasse) erhalten 10€ und Inhaber/innen der BahnCard 50 (1. Klasse) bekommen 50€. Für Besitzer einer BahnCard 100 läuft es anders – diese können sich individuell an den Bahn-Service wenden.
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Für Streckenkarten Inhaber gibts diese Regelung:
„Aus aktuellem Anlass ist es vorübergehend möglich, dass Sie Ihr IC- bzw. ICE-Abo ruhen lassen, wenn Sie mindestens 5 Tage nacheinander nicht reisen können.
Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Coronavirus“ an abo@bahn.de und beantworten folgenden Fragen:
Aus welchem Grund ist die Fahrt nicht möglich (z.B. Telearbeit)?
Für welchen Zeitraum müssen Sie Ihr IC- bzw. ICE-Abo ruhen lassen (z.B. 25.03.2020 bis 03.04.2020)?
Für den Zeitraum der Nichtnutzung Ihrer Fahrkarte aufgrund der Corona-Einschränkungen erhalten Sie Ende April 2020 eine Gutschrift auf Ihr Konto. Die Erstattung wird taggenau, anteilig der von Ihnen angegebenen Tage der Nichtnutzung, berechnet. Selbstverständlich erfolgt die Erstattung ohne Berechnung etwaiger Gebühren. Diese Kulanzregelung gilt rückwirkend vom 15. März 2020 bis vorerst längstens 31. Mai 2020.“
Für die Streckenkarten gibt es Geld zurück falls 5 Tage am Stück nicht genutzt z. B. Wegen Homeoffice.
„Aus aktuellem Anlass ist es vorübergehend möglich, dass Sie Ihr IC- bzw. ICE-Abo ruhen lassen, wenn Sie mindestens 5 Tage nacheinander nicht reisen können.
Bitte senden Sie eine E-Mail mit dem Betreff „Coronavirus“ an abo@bahn.de und beantworten folgenden Fragen:
Aus welchem Grund ist die Fahrt nicht möglich (z.B. Telearbeit)?
Für welchen Zeitraum müssen Sie Ihr IC- bzw. ICE-Abo ruhen lassen (z.B. 25.03.2020 bis 03.04.2020)?
Diese Kulanzregelung gilt rückwirkend vom 15. März 2020 bis vorerst längstens 31. Mai 2020.“
Woher hast du die Info, dass die Kulanzregelung bis 31.5. gilt?
Mein letzter Stand war bis 30.4.
Sehr toller Hinweis, danke sehr!
und was ist mit den Jahreskarteninhabern, denen die passenden Züge zur Arbeit gestrichen wurden?
du meinst bahncard 100? die bekommen eine individuelle lösung über den service
ne, ich meine die normale Monatskarte im Jahresabo. Kann ja spezifisch für eine gewisse Strecke gekauft werden. Eine BahnCard 100 kann ja im gesamten Schienennetz genutzt werden.
da bin ich überfragt, hatte nur von den bahncard kunden gehört
Das sagt Bahncomfort zu BC100:
Jetzt schon der 3. Monat.
Erst hieß es, werden März und April rückerstattet, jetzt… man werde mit einem Kulanzangebot auf die Inhaber zukommen, WENN die derzeitigen Einschränkungen beendet seien.
na das kann ja noch dauern ;-(
Danke dafür 👍