Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahmen von Dashcams künftig als Beweismittel für Verkehrsunfälle zulässig sind. Die kleinen Kameras können im Auto angebracht werden und können die Fahrt von Innen heraus filmen. So kann im Zweifelsfall die Ursache für einen Unfall hergeleitet werden. Grund für die Entscheidung des Bundes Gerichtshofs ist die Klage eines Mannes, der vor Gericht Schadenersatz für einen Unfall forderte. Dabei führte er die Aufnahmen seiner Dashcam als Beweismittel an, die allerdings nicht vom Gericht anerkannt wurden. Das soll sich jetzt ändern.

NEWS: BGH Urteil: Aufnahmen von Dashcams als Beweismittel zulässig

Was ist das Problem mit Dashcams?

Während Dashcams in China und Russland bereits zur Normalität gehören, sind die Aufnahmen in Deutschland noch nicht Gang und Gebe. Das liegt hauptsächlich am Thema Datenschutz. Fragen wie: „Darf man durchgängig filmen?“ „Dürfen Unbeteiligte gefilmt werden?“ „Müssen die Aufnahmen wieder gelöscht werden?“ oder „Wird das Material vor Gericht als Beweismaterial anerkannt?“ wurden bisher nicht wirklich beantwortet. Mit dem heutigen Urteil hat diese Diskussion jetzt nur teilweise ein Ende. Das Problem: Grundsätzlich verstößt das permanente Filmen während der Fahrt noch immer gegen die Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter. Auch das Veröffentlichen von Videos im Internet bleibt untersagt. Was das Dashcam-Urteil allerdings besagt ist, dass solche Aufnahmen grundsätzlich vor Gericht verwendet werden dürfen – auch, wenn die Aufnahmen eigentlich illegaler Weise entstanden sind. Ob solche Beweise anerkannt werden obliegt allerdings in Einzelfällen immer noch dem Richter.

Sollte man sich jetzt eine Dashcam zulegen?

Das Urteil ist noch etwas lückenhaft. Dennoch ist das definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Wer schon öfter darüber nachgedacht hat, sich eine Dashcam zuzulegen, für den lohnt es sich jetzt also schon mehr als vor dem 15. Mai. Allerdings sollte man trotzdem nur temporär filmen, die Aufnahmen nicht länger als notwendig speichern und vor allem davon absehen, das Filmmaterial ins Internet zu stellen.