Heute hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Aufnahmen von Dashcams künftig als Beweismittel für Verkehrsunfälle zulässig sind. Die kleinen Kameras können im Auto angebracht werden und können die Fahrt von Innen heraus filmen. So kann im Zweifelsfall die Ursache für einen Unfall hergeleitet werden. Grund für die Entscheidung des Bundes Gerichtshofs ist die Klage eines Mannes, der vor Gericht Schadenersatz für einen Unfall forderte. Dabei führte er die Aufnahmen seiner Dashcam als Beweismittel an, die allerdings nicht vom Gericht anerkannt wurden. Das soll sich jetzt ändern.
Was ist das Problem mit Dashcams?
Während Dashcams in China und Russland bereits zur Normalität gehören, sind die Aufnahmen in Deutschland noch nicht Gang und Gebe. Das liegt hauptsächlich am Thema Datenschutz. Fragen wie: „Darf man durchgängig filmen?“ „Dürfen Unbeteiligte gefilmt werden?“ „Müssen die Aufnahmen wieder gelöscht werden?“ oder „Wird das Material vor Gericht als Beweismaterial anerkannt?“ wurden bisher nicht wirklich beantwortet. Mit dem heutigen Urteil hat diese Diskussion jetzt nur teilweise ein Ende. Das Problem: Grundsätzlich verstößt das permanente Filmen während der Fahrt noch immer gegen die Persönlichkeitsrechte Unbeteiligter. Auch das Veröffentlichen von Videos im Internet bleibt untersagt. Was das Dashcam-Urteil allerdings besagt ist, dass solche Aufnahmen grundsätzlich vor Gericht verwendet werden dürfen – auch, wenn die Aufnahmen eigentlich illegaler Weise entstanden sind. Ob solche Beweise anerkannt werden obliegt allerdings in Einzelfällen immer noch dem Richter.
Sollte man sich jetzt eine Dashcam zulegen?
Das Urteil ist noch etwas lückenhaft. Dennoch ist das definitiv ein Schritt in die richtige Richtung. Wer schon öfter darüber nachgedacht hat, sich eine Dashcam zuzulegen, für den lohnt es sich jetzt also schon mehr als vor dem 15. Mai. Allerdings sollte man trotzdem nur temporär filmen, die Aufnahmen nicht länger als notwendig speichern und vor allem davon absehen, das Filmmaterial ins Internet zu stellen.
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„Das Urteil ist noch etwas lückenhaft.“
Das stimmt. Es ist noch gar nicht veröffentlicht. ?
Es gibt die Presseerklärung.
Wenn wir genau wissen, was drin steht, lichtet sich der Nebel.
„Das Urteil ist noch etwas lückenhaft.“
Das kann man wohl sagen.
Es ist noch gar nicht veröffentlicht. ?
Es gibt nur die Presseerklärung.
Genau richtig! Das Urteil soll auch nur ein Dooropener für das BVG sein. 😉 😉 ♥
Insgesamt finde ich es schon grotesk. Da wird von Seiten der Industrie und mit Billigung der Regierung jedes neue Auto mit einem Transponder versehen, der angeblich NUR bei Unfällen aktiv ist. Da ist eine permanente anlasslose Überwachung möglich. (Siehe auch PC Durchsuchungen, ohne dass auch nur im Nachhinein die Betroffenen informiert werden um ggf. die Entscheidungsgründe prüfen zu lassen).
Aber sobald ich Privatmann bin, dann darf ich mich nicht absichern. Nicht am Telefon zur Beweisaufnahme mitschneiden noch sonst wo.
Alles recht einseitig. Aber ich bin alt genug, dass ich wohl den totalitären Überwachungsstaat nicht mehr voll erleben muss.
Leider vollkommen korrekt wiedergegeben 😐
Für mich auch unverständlich : staatlicherseits werden immer mehr Persönlichkeitsrechte aufgehoben – teils mit grotesken Begründungen – aber als Bürger werden Möglichkeiten, die z.B. eine Straftat aufklären könnten, verhindert.
Die Bezeichnung “ Überwachungsstaat “ trifft es
Wo ist der Vorteil mit der Polizei? Ich fahre jetzt seit 26 Jahren Auto und mir ist noch nie ein Polizist auf den Sack gegangen…
Also alles wie vorher – der Richter entscheidet auf Zulassung der Videos. Vorteil:
Vielleicht gehen nun die Polizisten einen nun weniger auf den Sack.
… naja lasse mich mal überraschen, hab meine Blackvue DR650GW-2CH schon seit Herbst 2016. Das wichtigste finde ich das eben keine Clouds oder so verwendet werden wo man eben grade bei Google seine „Rechte“ schnell los ist sobald man dort speichert. Die Legalität sollte sich auf einen immer wieder überschreibbaren Speicher beziehen (Speicherkarte). Zudem gilt ja ab 25.05.18 das DSGVO Gesetz Thema Datensicherheit.
…. sagen die den Tag auch schon auf 1Live durch. Komisch finde ich aber das die sagten das trotzdem das laufen lassen der Dashcams weiterhin geandet werden kann und weiter „illegal“ wäre. Also ganz ist es wohl noch nicht geschafft. Trotzdem konnte ich die Aufnahme schon zwei mal zu meinen Gunsten verwenden.
Ja, es hing vorher vom Gericht ab, ob sie es zulassen oder nicht. Mit diesem Urteil ist es ein legitimes Beweismittel.