Corona Schnelltest selbst zahlen? Das sind die aktuellen Regeln

Inzwischen gibt es in Deutschland ausreichend Impfstoff, sodass sich jeder ab 12 Jahre kostenlos gegen den Corona-Virus impfen lassen kann. Deshalb trägt der Staat seit dem 11. Oktober nicht mehr in allen Fällen die Kosten für Corona-Schnelltests. Stattdessen müssen die Tests jetzt in der Regel selbst bezahlt werden. Doch wer muss jetzt selbst bezahlen und für wen sind die Tests immer noch kostenlos?

Wer weiterhin Corona-Bürgertests kostenlos bekommt

Auch wenn Corona-Schnelltests grundsätzlich inzwischen selbst bezahlt werden müssen, gibt es Ausnahmen. Folgende Personengruppen können sich weiterhin mindestens einmal in der Woche kostenlos mit einem Schnelltest testen lassen:

  • Kinder bis 12 Jahre und 3 Monaten
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, wie schwangere Frauen im ersten Schwangerschaftsdrittel (erstes Trimester)
  • Personen, die wegen einer Corona-Infektion in Quarantäne sind und sich zur Beendigung der Quarantäne  freitesten lassen müssen

Für Minderjährige und Schwangere gelten Übergangsfristen

Für folgende Personengruppen gelten noch Übergangsfristen bis zum 31.12.2021:

  • Bis Ende 2021 können sich alle Minderjährigen weiterhin kostenlos testen lassen.
  • Zudem sind auch für alle Schwangeren Schnelltests noch bis Ende Dezember kostenlos, auch wenn für Schwangere inzwischen eine Impfung empfohlen wird.
  • Internationale Studierende, die mit einem in der EU nicht anerkannten Impfstoff geimpft wurden, können sich bis Ende 2021 ebenfalls kostenlos testen lassen.

Folgende Nachweise sind für einen kostenlosen Test erforderlich

Corona Schnelltest selbst zahlen? Das sind die aktuellen RegelnUm den Anspruch auf einen kostenlosen Corona-Schnelltest nachzuweisen, muss der persönliche Grund durch einen passenden Nachweis belegt werden.

  • Wenn jemand aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden kann, muss dafür als Beleg eine ärztliche Bescheinigung und einen Ausweis vorgelegt werden.
  • Bei Kindern unter 12 Jahre bzw. bei älteren Minderjährigen (bis Ende 2021) reicht ein Kinder- oder Personalausweis.
  • Bei Schwangere ist die Vorlage von Mutterpass und Personalausweis erforderlich.
  • Personen in Quarantäne, die zur Beendigung der Quarantäne eine Testung benötigen, müssen das Quarantäne-Schreiben des Gesundheitsamts und einen Personalausweis vorzeigen.
  • Internationale Studierende, die mit einem in der EU nicht zugelassenen Impfstoff geimpft wurden, brauchen für einen kostenlosen Test ein Ausweisdokument (z. B. einen Pass), einen Studierendenausweis und einen Nachweis über die Impfung.

Wie viel ein Corona-Schnelltest derzeit kostet

Es gibt keine staatliche Regulierung der Preise für Coronatests, sodass der Anbieter den Preis selbst festlegen kann. Das bedeutet, dass es sich durchaus lohnen kann, die Preise von verschiedenen Anbietern zu vergleichen. So sind Preise zwischen 15 und 40 € möglich, wobei inzwischen in der Regel 15 bis 20 € pro Test berechnet werden.

Wichtig ist, darauf zu achten, dass das Testzentrum zertifiziert ist und durch das Paul-Ehrlich-Institut geprüfte Tests verwendet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Kinder bis 12 Jahre, Schwangere im ersten Trimester und Menschen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden dürfen, sind Corona-Schnelltests nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises weiter kostenlos.
  • Für internationale Studierende mit in der EU nicht anerkannter Impfung, Minderjährige und Schwangere im zweiten und dritten Trimester sind Corona-Schnelltests nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises zumindest noch bis Ende Dezember 2021 kostenlos.
  • Alle anderen ohne Symptome müssen Coronatests selbst bezahlen, wobei für einen Schnelltest in der Regel 15–20 € fällig sind. Da es keine rechtlichen Regelungen gibt, lohnt sich ein Preisvergleich.