Viele Menschen haben für abgesagte oder verschobene Reisen wegen Corona einen Gutschein bekommen. Gehörst Du vielleicht auch dazu? Wenn Du den Gutschein bis Ende Dezember nicht einlösen konntest oder wolltest, sollte das Geld inzwischen auf Deinem Konto sein. Ist das nicht der Fall? Dann lies am besten weiter.
Für welche Reisen galt die Gutscheinlösung?
Um Unternehmen vor einer Insolvenz zu schützen, durften Reiseveranstalter zu Beginn der Corona-Pandemie an ihre Kunden Gutscheine ausgeben, statt ihnen bereits bezahlte Reisepreise zurückzuzahlen. Das Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht trat am 20. Mai 2020 in Kraft.
Die viel kritisierte Gutscheinlösung wurde rückwirkend für Veranstaltungen und Reisen eingeführt, die vor dem 8. März 2020 gebucht und bezahlt wurden. Dabei ist es unwichtig, wann die Veranstaltung stattfinden sollte und ob es sich zum Beispiel um eine Reise, ein Konzert oder ein Sportevent handelt. Sogar für Eintrittskarten für Museen, Freizeitparks, Schwimmbäder, Dauerkarten für Stadien und vieles mehr konnte vom Anbieter statt einer Erstattung des bezahlten Preises die Gutscheinlösung in Anspruch genommen werden.
Die gesetzliche Neuregelung stieß auf viel Kritik. Denn auch wer selbst durch die Pandemie finanziell schlecht dastand, musste auf die Rückzahlung des Reisepreises erstmal verzichten und den Gutschein akzeptieren. Doch das Warten sollte jetzt eine Ende haben. Ungenutzte Gutscheine müssen jetzt ausbezahlt werden.
Werden die Corona-Reisegutscheine automatisch ausbezahlt?
Die Corona-Reisegutscheine waren maximal bis zum 31. Dezember 2021 gültig. Wer seinen Gutschein bis Ende Dezember 2021 noch nicht eingelöst hat, dem sollte das Geld bis Mitte Januar 2022 eigentlich automatisch ausgezahlt worden sein. Denn es galt eine Frist von 14 Tagen, die inzwischen verstrichen ist. Am besten überprüfst Du Deine Kontoauszüge, ob Du das Geld bereits erhalten hast. Sonst solltest Du jetzt aktiv werden.
Was tun, wenn ich noch keine Rückzahlung erhalten habe?
Hast Du die Auszahlung bisher nicht erhalten, solltest Du den Reiseveranstalter am besten schriftlich zur Auszahlung auffordern. Dabei solltest Du den Brief am besten per Einschreiben abschicken und den Einlieferungsbeleg gut aufbewahren.
Da Rückzahlungsansprüche aus abgesagten Reisen und Veranstaltungen nach 3 Jahren verjähren, hast Du noch bis zum 31. Dezember 2023 Zeit, Deine Ansprüche aus dem Jahr 2020 geltend zu machen.
Bekomme ich den Gesamtwert des Gutscheins ausgezahlt?
Der Betrag Deines Reisegutscheins muss mindestens die bereits geleisteten Vorauszahlungen umfassen, die Du damals für die Reise bereits geleistet hattest. Diese Summe muss Dir auf jeden Fall ausgezahlt werden.
Manchmal haben Reiseveranstalter als Anreiz aber auch höhere Gutscheinwerte ausgestellt. Ob Dir dieser Bonus jetzt mit ausgezahlt werden muss, ist rechtlich leider unklar.
Was gilt für Reisen, die nach dem 8. März 2020 gebucht wurden?
Für Reisen und Veranstaltungen, die nach dem 8. März 2020 gebucht wurden, muss weder ein Gutschein noch ein verschobener Termin akzeptiert werden. Stattdessen kannst Du Dir den bezahlten Preis sofort erstatten lassen. Denn diese Tickets sind nicht vom Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht betroffen. Akzeptierst Du trotzdem einen Gutschein oder eine Terminverschiebung, ist das Deine individuelle Entscheidung, um gegebenenfalls den Veranstalter freiwillig zu unterstützen.
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Rückerstattung von Eventim über die Eingabemaske in meinem Fall BB Promotion hat problemlos funktioniert, Kohle angekommen.
Wie sieht es mit Flügen aus? Z.B. eurowings
Bei Eventim funktioniert das nicht automatisch. Es gibt dazu eine Eingabemaske im Internet.
Wichtig ist bei solchen Schreiben, dass man eine Frist setzt bis wann das Geld auf dem Konto sein soll. In der Regel 14 Tage. Sollte der Betrag nicht bis zur Frist gezahlt sein, kann man die Zahlung von Verzugszinsen androhen. Übrigens Rückwirkend, da die gesetzlichen Vorgaben nicht berücksichtigt wurden.