Corona Bonus bis zu 1.500€ steuerfrei – aber nicht mehr lange!

Corona hat viele Arbeitnehmer an ihre Grenzen gebracht. Deshalb hat sich die Bundesregierung einige Vergünstigungen ausgedacht, die besonders belasteten Arbeitnehmern zugutekommen sollen. So können Arbeitgeber ihren Angestellten eine Corona-Sonderzahlung von bis zu 1.500€ steuerfrei auszahlen. Doch diese Regelung gilt nur noch bis Ende März 2022. Alles, was Du dazu wissen musst, erfährst Du hier.

Steuer- und sozialversicherungsfreier Corona-Bonus nur bis März

Um sie für ihren Einsatz während der Corona-Pandemie zu belohnen, haben Arbeitgeber die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern freiwillig einen sogenannten Corona-Bonus auszuzahlen. Dabei bleibt ein Bonus bis zu 1.500€ steuer- und sozialversicherungsfrei oder kann auch als Sachleistung gewährt werden. Zu diesem steuer- und sozialversicherungsfreien Betrag zählen alle Sonderleistungen, die Mitarbeiter zwischen dem 1. März 2020 und dem 31. März 2022 erhalten haben. Das bedeutet, dass noch bis Ende März die Chance besteht, auf diese Vergünstigung zurückzugreifen. Wird der Corona-Bonus als Sachzuwendung ausgezahlt, sollte sich der Mitarbeiter den Zeitpunkt des Empfangs also schriftlich bestätigen lassen.

Weitere Regeln für den steuerfreien Corona-Bonus

  • Neben der Auszahlung bis Ende März 2022 ist eine weitere Voraussetzung für den steuerfreien Corona-Bonus, dass die Prämie zusätzlich zum Arbeitslohn bezahlt wird, sie darf nicht einfach den Lohn ersetzen.
  • Wird ein höherer Bonus als 1500€ gewährt, muss der Mitarbeiter die Differenz zum steuerfreien Höchstbetrag versteuern.
  • Hat jemand mehrere Dienstverhältnisse, kann derjenige den Corona-Bonus von bis zu 1.500€ für jedes einzelne Dienstverhältnis bekommen. Das gilt auch dann, wenn die Auszahlung innerhalb eines Kalenderjahres erfolgt.

Corona-Prämie für Pflegekräfte bis zu 3.000€ steuerfrei?

Corona Bonus bis zu 1.500€ steuerfrei – aber nicht mehr lange!Laut einem Gesetzentwurf soll dieses Jahr für bestimmte Berufe eine steuerfreie Corona-Prämie von bis zu 3.000€ eingeführt werden. Dafür hat die Bundesregierung eine Milliarde Euro vorgesehen. Wer genau nun Anspruch auf diese Pflegeprämie hat, soll bald in einem neuen Gesetz festgelegt werden. Es kann passieren, dass dieser erhöhte Corona-Bonus nur für besonders belastete Bereiche, wie die Intensivpflege, bestimmt sein wird. Inzwischen hat die Ärzteschaft schon moniert, dass auch Ärzten ein steuerfreier Bonus zustehen müsse. Abschließend geklärt, ist das alles aber bisher noch nicht.

Fazit

Möchtest Du als Arbeitgeber Deinen Mitarbeitern den Corona-Bonus noch zukommen lassen, solltest Du Dich beeilen. Auch wenn Du vorhast, Deinen Arbeitgeber nach einem steuerfreien Corona-Prämie zu fragen, ist jetzt der richtige Zeitpunkt dafür. Wird der Bonus erst im April oder später ausgezahlt, müssen dafür Steuern und Sozialabgaben bezahlt werden, denn die Steuerbefreiung wird bislang nur bis Ende März gewährt. Und das wäre schließlich für beide Seiten schade.