Das nachfolgende, noch nicht rechtskräftige Urteil dürfte vor allem Datenschützer freuen, Facebook hingegen weniger: Künftig ist es dem Internetgiganten untersagt, Nutzerdaten aus diversen Quellen zusammenzuführen und miteinander zu verknüpfen.
Einwilligung muss explizit erteilt werden
Derzeit willigt man mit der Nutzung von Facebook ein, dass auch außerhalb dieser Plattform Daten erhoben und mit dem Facebook-Profil verknüpft werden. Darunter fallen unter anderem die ebenfalls zu Facebook gehörigen Dienste Instagram und WhatsApp sowie die Daten, die durch Surfen auf Webseiten mit eingebautem Lite-Button erhoben werden. Die notwendige Änderung formuliert das Bundeskartellamt folgendermaßen:
Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wieWhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden. Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.
Facebook kann Urteil noch anfechten
Rechtskräftig ist das Urteil allerdings erst, wenn Facebook dagegen nicht innerhalb eines Monats Beschwerde einlegt, in diesem Falle würde das Ganze in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen. Facebook hat sich hierzu bereits geäußert, aus dem Text lässt sich entnehmen, dass dagegen wohl Einspruch erhoben wird.
Wie findet ihr die Entscheidung des Bundeskartellamtes? Diskutiert hierüber gerne in den Kommentaren.
- Abos
- Amazon-Angebote
- Apps
- Babies / Kinder
- Blitzangebote
- Brettspiele
- Bücher
- Bundleangebote
- Camcorder
- China Gadgets
- Coupons
- DSL Angebote
- DVDs & Blu-Ray Deals
- eBay WOW
- Essen & Trinken
- Fotografie
- Gewinnspiele
- Günstiges aus der Reihe
- Gutscheine
- Handy Deals
- Haushalt & Garten
- Heimkino & HiFi
- iBOOD Angebote
- Konsolen-Schnäppchen
- Kostenloses und Gratisartikel
- Kündigungs-Vorlage
- Leasing Angebote & Deals
- Mode und Kleidung
- Monitor Angebote
- Navigationssysteme
- News
- PC & Notebook Angebote
- Preisfehler
- Rabattaktionen
- Ratgeber
- Reisedeals
- Saturn
- Schnäppchen
- Service & Infos
- Sky Angebote
- Software
- Sport + Hobby
- SportScheck
- Tablet Angebote & Schnäppchen
- TV Angebote
Am besten man hat erst gar keinen Fatzebuck Account. Dann kann auch nix verknüpft werden ?
und das ist ein fetter Irrtum! 🙁
Sehr gut und absolut notwendig!! Erstaunlich dass da erst das Kartellamt aktiv werden muss. Wichtiger Meilenstein für den Datenschutz in Deutschland, vielleicht sogar zukünftig auch in der EU
Stimmt, aber da sind andere Länder halt nachlässiger.
Beste Nachricht seit langem. Bin kein Datenschützer, aber bewusst im Umgang mit persönlichen Daten.