Bundeskartellamt: Verknüpfen von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen für Facebook nicht zulässig

Das nachfolgende, noch nicht rechtskräftige Urteil dürfte vor allem Datenschützer freuen, Facebook hingegen weniger: Künftig ist es dem Internetgiganten untersagt, Nutzerdaten aus diversen Quellen zusammenzuführen und miteinander zu verknüpfen.

Einwilligung muss explizit erteilt werden

Derzeit willigt man mit der Nutzung von Facebook ein, dass auch außerhalb dieser Plattform Daten erhoben und mit dem Facebook-Profil verknüpft werden. Darunter fallen unter anderem die ebenfalls zu Facebook gehörigen Dienste Instagram und WhatsApp sowie die Daten, die durch Surfen auf Webseiten mit eingebautem Lite-Button erhoben werden. Die notwendige Änderung formuliert das Bundeskartellamt folgendermaßen:

Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wieWhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden. Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

Bundeskartellamt: Verknüpfen von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen für Facebook nicht zulässig

Facebook kann Urteil noch anfechten

Rechtskräftig ist das Urteil allerdings erst, wenn Facebook dagegen nicht innerhalb eines Monats Beschwerde einlegt, in diesem Falle würde das Ganze in die nächste Instanz vor das Oberlandesgericht Düsseldorf gehen. Facebook hat sich hierzu bereits geäußert, aus dem Text lässt sich entnehmen, dass dagegen wohl Einspruch erhoben wird.

Wie findet ihr die Entscheidung des Bundeskartellamtes? Diskutiert hierüber gerne in den Kommentaren.