Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte Klage gegen die Praktiken Unitymedias erhoben, weil der Provider im Sommer 2016 damit begonnen hatte, auf Mietroutern ungefragt ein zweites, öffentliches WLAN auszustrahlen, das als Hotspot für zahlende Kunden dienen sollte. Der Bundesgerichtshof hat diese Klage nun abgewiesen.
Kunde muss aktiv widersprechen
Der Bundesgerichtshof sieht die derzeit gängige Praxis, dass der Kunde aktiv der Nutzung des Gerätes als Hotspot widersprechen muss, als vertretbar an. Es sei zulässig, solange der Kunde dieses tatsächlich kündigen könne und für ihn keinerlei Nachteile entstehen würden.
Der unter anderem für Ansprüche aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass die Aktivierung eines zweiten WLAN-Signals auf dem von einem Telekommunikationsdienstleister seinen Kunden zur Verfügung gestellten WLAN-Router, das von Dritten genutzt werden kann, wettbewerbsrechtlich zulässig ist, wenn den Kunden ein Widerspruchsrecht zusteht, die Aktivierung des zweiten WLAN-Signals ihren Internetzugang nicht beeinträchtigt und auch sonst keine Nachteile, insbesondere keine Sicherheits- und Haftungsrisiken oder Mehrkosten mit sich bringt. – Pressemitteilung Bundesgerichtshof
Unitymedia verdient mit dem Hotspot-Netz nicht zusätzlich Geld, sondern bietet dies für Kunden, die an diesem Modell teilnehmen als Bonus-Feature an, mit der Hoffnung, ein möglichst flächendeckendes offenes WLAN zur Verfügung stellen zu können.
Kunde wird für eventuelle Urheberrechtsverletzung nicht belangt
Für eventuelle Urheberrechtsverletzungen sowie illegale Aktionen, die über das offene WLAN geschehen sei der Anschlussinhaber des entsprechenden Kabelmodems nicht haftbar, die Datenströhme sind voneinander getrennt. Auch verspricht Unitymedia, dass ein zusätzlicher Hotspot nicht die eigene Bandbreite schmälern würde, dies sei davon komplett unabhängig.
Es wurde „im Sinne der Verbraucher entschieden, denn durch das WifiSpot-Angebot entstehen keinerlei Nachteile für Unitymedia-Kunden“ – Kommentar Unitymedia
Zudem leiste man mit dem Hotspot-Netz einen wertvollen Beitrag zur Reduzierung der mobilen Datenlast mit rund 100.000 Anmeldungen sowie einem täglichen Datendurchsatz von etwa 30 Terabyte.
Seid auch ihr Kunde bei Unitymedia und habt ihr euch aktiv dafür entschieden, den zusätzlichen Hotspot auf eurem Mietgerät zu deaktivieren, oder stört euch dies nicht weiter? Lasst uns eure Meinung hierzu gerne in den Kommentaren wissen.
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Habe zwar nicht Unitymedia, aber unterstütze die Idee. Deswegen habe ich bei mir einen 15 €-Router über https://freifunk.net eingerichtet. Der ist für alle offen und nicht nur firmenbezogen. Über obige URL kann jeder feststellen ob es das Angebot auch in seiner Gegend gibt. Hat auch den Vorteil, wenn mal die eigene Leitung ausfällt kann ich über die Verbindung zum nächsten Freifunk-Router trotzdem ins Netz.
Ich habe seid gestern auch Unitymedia und beim Einrichten war der Hotspot aus.
Musste ihn selber freigeben. Habe ich natürlich auch gemacht da auch ich gerne unterwegs davon profitieren möchte.
Also nur Vorteile.
100% deiner Meinung! ♥
@Daniel: Auch das DSL (wie jedes Netz) ist ein Shared Medium, da die letzte Meilen zum Kabelverzweiger geht, von dort zum Hauptverteiler und dann in die nächste Stadt, bis es im Backend ended. Hätte eine Stadt mit 1000 Internetkunden bei 100Mbits sicherlich keine Anbindung bis ins Backbone mit 100000Mbits 🙂 Multiplexing bzw. gezielte Überlast weil nicht jeder zu jeder logischen Sekunde die volle Bandbreite braucht plus Telefonie darüber auch geht.
Ich finde das Angebot gut, so muss ich unterwegs und bei Besuchen nicht das Volumen meines Handy-Datentarifs verbrauchen und jedes Mal nach dem „Kennwort“ fragen, da sich das Handy automatisch einloggt
Kein Wunder gibt es bei uns seit kurzem überall offene Wlans. Bin zum Glück nicht bei dem Gaunerverein. Die Geschwindigkeit wird immer langsamer, je mehr Leute sich die vorhandenen Leitungen teilen.
Die Telekomm wie schon früher Kabel Deutschland machen das auch. Die Surfgeschwindigkeit für den Kunden reduziert sich nicht, da erst der Kunde und dann das Kunden WLan bedient werden.
Jürgen hat mit dem Satz hier allerdings schon recht: „Die Geschwindigkeit wird immer langsamer, je mehr Leute sich die vorhandenen Leitungen teilen.“
Das liegt daran, dass das Kabelnetzwerk in der Regel immer shared Medium ist und somit die gesamte Bandbreite auf die Anzahl der aktivne Haushalte aufgeteilt wird. Das ist beim herkömmlichen DSL nicht so.
„Der Nutzer hat eine Priorisierung die eine Verrringung der Übertragungsgeschwindigkeit verhindet“ Da die Hotspots nur bei schnellen Netzen eingesetzt werden, konnte ich in fast 10 Jahren auch nichts gegenteiliges feststellen.