Wer regelmäßige Geldeingänge auf seinem Konto zu verzeichnen hat, der kann theoretisch auch gepfändet werden. Was viele nicht wissen: Während Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Wohngeld und Mehrbedarfe aufgrund körperlicher oder gesundheitlicher Einschränkungen nicht pfändbar sind, gilt dies nicht für Bürgergeld. Warum man als Bürgergeldbezieher deshalb auch ohne Schulden ein P-Konto haben sollte, erläutern wir in diesem Artikel.
P-Konto und Pfändungsfreigrenze
Bürgergeld ist bekanntlich knapp bemessen, sodass jeder Cent zählt. Eine Pfändung des Bürgergelds kann einem Haushalt da schnell die Lebensgrundlage entziehen. Deshalb sollten Bürgergeldbezieher am besten ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) einrichten lassen. Bei einem P-Konto kann das Guthaben bis zu einem bestimmten Freibetrag nicht von Gläubigern gepfändet werden. Freibetrag bedeutet in diesem Fall, dass dieses Geld nicht von Gläubigern gepfändet werden kann. Die sogenannte Pfändungsfreigrenze soll dafür sorgen, dass der Schuldner einen festgelegten Betrag übrig behält. Aktuell liegt sie bei 1339,99 €, sie kann aber erhöht werden, wozu wir im nächsten Abschnitt noch kommen werden.
Wer ein P-Konto haben will, muss sich an seine Bank wenden. Dabei kann ein vorhandenes Girokonto einfach in ein P-Konto umgewandelt werden, sofern es sich nicht um ein Gemeinschaftskonto handelt. Denn ein P-Konto kann immer nur für eine Person eingerichtet werden. Die Bank ist zur Umwandlung verpflichtet und darf keine Gebühren dafür verlangen.
Freibeträge über die Pfändungsfreigrenze hinaus
Bei wem eine Kontopfändung ansteht, der kann die Pfändungsfreigrenze noch einmal erhöhen, damit mehr Geld zum Leben übrig bleibt. Zum beispiel kann eine Erhöhung der Pfändungsfreigrenze erreicht werden, wenn der Schuldner Unterhalt oder Kindergeld bekommt. Auch wenn der Schuldner Teil einer Bedarfsgemeinschaften ist und sozialrechtliche Leistungen für Personen bekommt, für die er nicht unterhaltspflichtig ist, oder einmalige Sozialleistungen wie die Kosten einer Klassenfahrt, kann die Pfändungsfreigrenze erhöht werden. Werden alle Möglichkeiten ausgeschöpft, kann der Freibetrag auf über 4.000 € ansteigen, wobei sich der Freibetrag an der Anzahl der unterhaltsberechtigten Personen orientiert. Allerdings ist bei 5 Personen die maximale Grenze erreicht.
Wer sollte ein P-Konto einrichten?
Besonders wichtig ist die Einrichtung eines P-Konto natürlich, wenn Pfändungen drohen oder bereits Schulden vorliegen. Aber gerade im Moment, wo die Lebenshaltungskosten so stark steigen, bietet ein P-Konto auch allen anderen Bürgergeldbeziehern die Sicherheit, dass im Fall der Fälle der Freibetrag auf dem Konto bleibt.
Wichtig zu wissen ist, dass auch Bürgergeld-Nachzahlungen gepfändet werden können, wenn sie nicht pfändungsfrei gestellt werden. Dabei werden die nachgezahlten Beträge auf die Monate angerechnet, für die Bürgergeld Anspruch auf Bürgergeld bestand. Handelt es sich bei dem Konto nicht um ein P-Konto, können die Gläubiger das Konto komplett pfänden und die Nachzahlungen sind weg.
Was passiert, wenn die Freigrenze überschritten wird?
Befindet sich mehr Geld auf dem P-Konto, als die Freigrenze erlaubt, wird diese Summe auf ein separates Auskehrungskonto weitergeleitet, auf das der Schuldner keinen Zugriff hat. Im Folgemonat wird das Geld vom Auskehrungskonto wieder auf das P-Konto überwiesen. Wird dadurch der Freibetrag erneut überschritten, behält das Kreditinstitut die Differenz über das Auskehrungskonto ein und zahlt diesen Überschuss an die Gläubiger aus.
Was tun, wenn bereits gepfändet wurde?
Gut zu wissen: Hat der Gläubiger das Konto bereits gepfändet, ist noch nicht aller Tage Abend. Der Schuldner sollte sich dann umgehend an seine Bank wenden und das Girokonto schnellstmöglich in ein P-Konto umwandeln lassen. Die Umwandlung ist bis zu vier Wochen rückwirkend möglich, wobei diese Frist mit dem Tag des Antrags auf Umwandlung startet. Wird das Konto nicht in ein P-Konto umgewandelt, zahlt die Bank das Geld nach 4 Wochen an den Gläubiger aus und es ist verloren.
Fazit
Da jeder Kontoinhaber das Recht hat, dass sein Girokonto als P-Konto geführt wird und die vertraglichen Rahmenbedingungen gleich bleiben, ist es gerade in ungewissen Zeiten wie diesen sinnvoll, als Bürgergeldbezieher auch ohne hohe Schulden sicherheitshalber das eigene Konto als P-Konto laufen zu lassen. Denn auch wer vorsichtig wirtschaftet, kann bei den derzeitigen Teuerungen schnell in die Schuldenfalle geraten. Auch wenn ein P-Konto noch 4 Wochen rückwirkend eingerichtet werden kann, erspart man sich so sehr viel Stress.
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„Und das Geld ist verloren“ ihr meint wohl eher bei seinem rechtmäßigen Besitzer.
Ein P-Konto wird in der SCHUFA vermerkt.
Daher würde ich im Gegenteil abraten, sich mit sowas zu belasten, obwohl man gar keine Schulden hat.
Dass alles teurer wird ist kein Argument, weil vor einer Pfändung erst einmal ein Vollstreckungstitel erwirkt werden müsste und davon erhält man Kenntnis.
Dann und erst dann macht es Sinn und ist immer noch möglich, auf P Konto umzustellen.
Micha, finde das ganz toll das du das so gut erklärst! Ich kenne auch Schwerbehinderte die extreme Probleme haben noch über die Runden zu kommen.
so ist es, danke!