Bürgergeld, Mindestlohn & Co. – Wer 2024 mehr Geld bekommt

Alle Jahre wieder werden zum Jahreswechsel gesetzliche Änderungen auf den Weg gebracht. Auch 2024 stehen wieder einige Neuerungen an, von denen Menschen mit geringen Einkünften oder mit Bezug von Sozialleistungen profitieren. Hier findest Du einen Überblick über alle Änderungen, die 2024 mehr Geld bedeuten. Vielleicht auch für Dich?

Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns

Seit dem 1. Oktober 2022 liegt der gesetzliche Mindestlohn bei 12 Euro brutto in der Stunde. Ab dem 1. Januar wird er endlich noch mal ansteigen. Ab dem neuen Jahr gilt dann ein neuer Mindestlohn von 12,41 Euro Lohn pro Stunde, wobei der Mindestlohn Anfang 2025 um weitere 41 Cent auf schlussendlich 12,82 Euro steigen soll. Dabei gilt der Mindestlohn natürlich weiterhin auch für Mini- und Teilzeitjobs.

Steigerung der Ausbildungsvergütung

Für Auszubildende muss eine Mindestvergütung eingehalten werden. 2024 wird es auch hier zu einer Anhebung der Ausbildungsvergütungen kommen. Das Monatsgehalt für Auszubildende liegt ab Januar 2024 dann monatlich bei mindestens 649 Euro im ersten Lehrjahrs, 766 Euro pro Monat im zweiten Lehrjahr, 876 Euro im dritten Lehrjahr und 909 Euro im vierten Lehrjahr.

Änderungen der Einkommenssteuertarife

Die Einkommensteuer wird 2024 an die Inflation angepasst und der Grundfreibetrag entsprechend angehoben. Der Grundfreibetrag soll dafür sorgen, dass das Existenzminimum steuerfrei bleibt. Liegt das zu versteuernde Einkommen unter dem festgelegten Grundfreibetrag, wird keine Einkommensteuer fällig. Erst wenn das zu versteuernde Einkommen den definierten Grundfreibetrag überschreitet, ist Einkommensteuer zu zahlen. 2023 lag der steuerliche Grundfreibetrag bei 10.908 Euro. 2024 steigt er auf insgesamt 11.604 Euro jährlich. Der Spitzensteuersatz greift ab 2024 dann erst ab einem Jahreseinkommen von 66.761 Euro.

Bürgergeld, Mindestlohn & Co. – Wer 2024 mehr Geld bekommt

Anhebung des Bürgergelds

Ab 2024 wird auch das Bürgergeld angehoben, um es an die Inflation anzupassen. Ab Januar werden die Sätze für alle Anspruchsberechtigte angepasst. In der nachfolgenden Tabelle sind die aktuellen und die neuen Regelsätze sowie die Erhöhung zu sehen:

aktueller Regelsatz neuer Regelsatz ab 1.1.2024 Erhöhung
Alleinstehende 502 Euro 563 Euro +61 Euro
Paare je Partner (in einer Bedarfsgemeinschaft) 451 Euro 506 Euro +55 Euro
Volljährige in Einrichtungen 402 Euro 451 Euro +49 Euro
Jugendliche von 14 bis 17 Jahre 420 Euro 471 Euro +51 Euro
Kind von 6 bis 13 Jahre 348 Euro 390 Euro +42 Euro
Kind von 0 bis 5 Jahre 318 Euro 357 Euro +39 Euro

Rentenerhöhung im Sommer 2024

Zum 1. Juli 2023 wurden die Renten in Deutschland bereits deutlich angehoben – sie stiegen um 4,39 Prozent im Westen und um 5,86 Prozent im Osten.  2024 dürfen Rentner mit einer weiteren Rentenerhöhung rechnen. Laut Prognose der Rentenversicherung ist im Sommer 2024 eine weitere Rentenerhöhung von etwa 3,5 Prozent zu erwarten. Die genaue Höhe der Rentenanpassung steht aber derzeit noch nicht fest und wird erst im Frühjahr 2024 festgelegt.

Bürgergeld, Mindestlohn & Co. – Wer 2024 mehr Geld bekommt

Fazit

Ob Mindestlohn- oder Bürgergeldempfänger, Auszubildende, Geringverdiener oder Rentner – alle diese Gruppen haben oft geringe Einkommen und können sich 2024 zumindest über etwas mehr Geld am Monatsanfang freuen. Ob die Erhöhung reicht, die Inflation und die gestiegenen Lebenshaltungskosten aufzuwiegen? Was meinst Du dazu?