Gesetzlich Versicherte sollen in Zukunft wieder davon profitieren können, dass die Kosten für Brillengläser übernommen werden. Das klingt zunächst nach einer positiven Nachricht für alle Brillenträger. Doch wer nun denkt, dass er in wenigen Tagen zu Arzt geht, sich eine Brille verschreiben lässt und die Kosten spart, der sollte sich zunächst genauer informieren. Denn nur in einigen Fällen werden die Kosten bald tatsächlich wieder von den Kassen übernommen. Welche Bedingungen man als Kunde dafür erfüllen muss, wie man an das Rezept für die Brille kommt und in welchen Fällen man auch weiterhin selber zahlen muss, wird im Folgenden genau erklärt.
Das neue Gesetz besagt, dass die Kosten für Brillengläser in einigen Fällen wieder von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden. Damit man hiervon allerdings auch wirklich Gebrauch machen kann, muss man als Brillenträger bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Der Gang zum Arzt ist in der Regel der erste Schritt – im Anschluss steht dann schnell fest, ob man von der Kostenübernahme durch AOK, Barmer und Co. wirklich profitieren kann. Die nachfolgenden Abschnitten bieten umfassende Informationen zur neuen Regelung, bringen Licht ins Dunkel und klären darüber auf, wann und wie die anfallenden Kosten für Brillen und Brillengläser übernommen werden.
Welche Kosten wurden bisher bei Brillen übernommen?
Wer mit einer Sehhilfe ein Sehvermögen von maximal 30 Prozent erreichen konnte, der hatte kostentechnisch auch bisher Glück. Seit dem Jahr 2003 wurden die Kosten von den gesetzlichen Krankenkassen in diesen Fällen übernommen. Wer besser sehen konnte oder eine Brille aus anderen Gründen brauchte, musste die Kosten dafür selber tragen. Rund eine Million Deutsche konnten also bisher von der Kostenübernahme profitieren und erhielten eine Brille auf Rezept. Wer unter 30 Prozent Sehvermögen hat, gilt laut dem Gesetz als sehbehindert und hat somit ein Anrecht auf die Kostenübernahme für eine dringend benötigte Brille.
Und auch Kinder und Jugendliche konnten bisher von der Kostenübernahme profitieren. Bis zu einem gewissen Alter wird für den Nachwuchs der Preis für die Brillengläser durch die Krankenkassen gezahlt. Somit werden die Eltern entlastet und es wird einiges dafür getan, dass Kinder und Heranwachsende mit Sehproblemen entsprechend mit einer Brille in der passenden Sehstärke ausgestattet werden.
Was soll sich mit dem neuen Gesetz ändern?
Menschen mit starken Beeinträchtigungen des Sehvermögens sollen durch das neue Gesetz nun ebenfalls verstärkt unterstützt werden. Die neue Regelung gilt dabei für alle gesetzlich Versicherten, die eine Brille tragen und nachweislich – beispielsweise also durch eine Untersuchung beim Augenarzt – mehr als sechs Dioptrien haben. Für diese werden die Brillengläser in Zukunft wieder durch die Krankenkassen übernommen. Wer eine Hornhautverkrümmung hat, bekommt die Brillengläser im Übrigen bereits gezahlt, wenn lediglich vier Dioptrien gemessen wurden.
Zugute kommt die neue Regelung also vor allem den Brillenträgern, die eine starke Sehbeeinträchtigung haben, allerdings die 30 Prozent Sehkraft überschreiten. Wer unter sechs beziehungsweise vier Dioptrien liegt, muss aber auch in Zukunft seine Brillengläser selber bezahlen. Die Krankenkassen übernehmen diese Leistung dann nicht.
Rund 1,4 Millionen Menschen in Deutschland – so schätzt der Zentralverband der Augenoptiker und Optometristen (ZVA) – können von der gesetzlichen Regelung profitieren. Bei rund 41,2 Millionen Menschen in Deutschland, die an Sehproblemen leiden, scheint dies auf den ersten Blick ein nur geringer Teil zu sein. Die dafür notwendige Hilfsmittel-Richtlinie muss durch den Gemeinsamen Bundesausschuss allerdings noch erneuert werden, ehe die neue Regelung gilt. Darin müssen auch einzelne Details noch genauer abgeklärt werden.
Welche Kosten übernehmen die Krankenkassen in Zukunft konkret?
Wie bereits erwähnt, muss ein Augenarzt den Sehfehler diagnostizieren und dann entsprechend ein Rezept – also eine Heilmittelverordnung – ausstellen. Die Kosten für die Gläser werden dann übernommen, das Gestell für die Brille bleibt aber nach wie vor eine Eigenleistung, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wird. Übernommen werden dabei für die Gläser auch lediglich Festbeträge, die der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen festlegt. In einigen Fällen würden somit lediglich zehn Euro je Brillenglas übernommen werden, wenn die Dioptrienzahl zwischen vier und sechs liegt. Das Material der Gläser ist hier entscheidend – der Festbetrag liegt somit im Regelfall zwischen zehn Euro und etwas mehr als 100 Euro.
Das deckt die tatsächlichen Kosten für ein Brillenglas in den meisten Fällen allerdings nicht. Die Kosten liegen zum Teil weitaus höher und können auch unabhängig vom Material variieren. Die Zuschüsse werden somit von Experten als „äußerst gering“ eingeschätzt, sodass Brillenträger auch in Zukunft weiterhin einen nicht unerheblichen Teil der Brillenkosten selber werden tragen müssen. Für den deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband ist dieser Zustand kaum tragbar. Nach dem Durchsetzen der Änderung im Gesetz wolle man sich dort nun auch mit den Festbeträgen an sich befassen und hier Änderungen erwirken.
Erhöht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen die Festbeträge?
Bisher ist noch nicht abzusehen, ob der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen auch die Festbeträge anheben wird. Dies liegt daran, dass die Kassen bisher überhaupt nicht einschätzen können, welche Folgen die Änderung des Gesetzes haben wird und welche Kosten alleine so schon auf die Krankenkassen zukommen werden. Doch auch der bürokratische Aufwand wird sich, so eine Sprecherin des Spitzenverbandes, erhöhen. Sobald man hier etwas absehen könne, kann man dann auch über Anpassungen bei den Festbeträgen entschieden werden. Im Vorfeld sei dies allerdings nur schwer möglich.
Und ab wann soll das neue Gesetz gültig sein?
Das steht noch nicht zu 100 Prozent fest. Sicher ist bisher, dass die neuen Regelungen zur Brille auf Rezept am 10. März im Bundesrat diskutiert werden. Dann sollen die Stärkungen für die Heil- und Hilfsmittelverordnung besprochen werden, es muss hier einer Änderung aber noch nicht zugestimmt werden. Anschließend wird der Bundespräsident das Gesetz unterschreiben und es wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Spätestens Ende März bis Anfang April soll das neue Gesetz dann aber auch in Kraft treten. Wie viele Kosten durch die Krankenkassen für eine Brille dann wirklich übernommen werden, steht bisher aber noch nicht genau fest.
Welche Möglichkeiten gibt es außerdem?
Wenn man die eigene, benötigte Brille nicht in jedem Fall selber bezahlen möchte, hat man als Person mit Sehbeeinträchtigungen auch noch die Möglichkeit, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. Wie auch im Bereich der Zahngesundheit gibt es auch hier die Möglichkeit, sich mit einer Zusatzversicherung abzusichern und somit einen Teil der anfallenden Kosten auszugliedern.
Während Sehhilfen ohne Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung in aller Regel sehr teuer sind und man hierfür schon ein gewisses Budget einplanen sollte, kann man die Kosten durch eine Zusatzversicherung für Brillen aktiv drücken. So zahlt man monatlich zwar eine fixe Summe, diese ist in aller Regel aber eher niedrig und somit einfach zu leisten.
Ab ungefähr fünf Euro im Monat kann man die Kostenübernahme für eine neue Sehhilfe durch eine Zusatzversicherung absichern. Hierfür übernehmen die einzelnen Anbieter dann zum Teil bis zu 100 Prozent der entstehenden Kosten, meist aber nur bis zu einem festgelegten Höchstbetrag.
Auf den Höchstbetrag und andere Konditionen achten
Der Höchstbetrag liegt bei einigen Versicherern bei 100 Euro, bei anderen Anbietern bei bis zu 300 Euro. Zudem kann es sein, dass diese Summe auch nur alle zwei Jahre abgerufen werden kann. Der jährliche Austausch der Brillengläser ist somit nicht ohne eigene Zuzahlung möglich. Wer eine Gleitsichtbrille braucht, muss auch bei einer Zusatzversicherung oftmals Kosten einkalkulieren. Da eine Gleitsichtbrille schnell mal 900 Euro kosten kann, bleibt dennoch ein entsprechender Eigenanteil übrig. Sinnvoll ist es daher, sich mit den einzelnen Zusatzversicherungen genauer zu befassen und sich durch einen Vergleich ein passendes Angebot unterbreiten zu lassen.
Die einzelnen Versicherer, die Zusatzversicherungen für Brillen anbieten, unterscheiden sich zum Teil in den Leistungen und natürlich auch beim Preis. So kann es sein, dass eine Versicherung die Kosten bereits kurz nach Abschluss der Police übernimmt, eine andere Versicherung eine Mindestversicherungszeit zur Kostenübernahme festgelegt hat. Wer also dringend eine neue Brille benötigt, kann mitunter nicht sofort von der abgeschlossenen Versicherung profitieren.
Brillenversicherung direkt von der Krankenkasse
Nicht nur externe Versicherer bieten Zusatzversicherungen für Brillen und Sehhilfen an. Vielfach kann man ein solches Angebot gegen Zuzahlung auch direkt bei der eigenen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Hierbei hat man den Vorteil, dass alle Leistungen nach wie vor mit der Krankenkasse abgerechnet werden können, eine zusätzliche Versicherung spielt somit keine Rolle. Zudem sind die Krankenkassen oftmals auch darauf aus, ihren Mitgliedern zusätzliche Versicherungen anzubieten, die über das gesetzliche Maß hinausgehen. Ein Beispiel ist auch die Auslandskrankenversicherung. Bei den Kosten ist alles im Endeffekt überschaubar und bei der eigenen Krankenkasse kostet die Zusatzversicherung für die Brille vielfach nicht viel.
Dennoch sollte man auch dieses Angebot ganz genau prüfen, ob am Ende ein anderer Anbieter nicht doch die gleichen Leistungen noch zu einem besseren Preis anbietet.
Als Alternative: Neue Gläser, gleiches Gestell
Nachdem das Brillengestellt eh selber gezahlt werden muss und die Krankenkassen hier keine Zuzahlungen leisten, hat man als Brillenträger natürlich auch die Möglichkeit, sich lediglich für neue Gläser zu entscheiden. Das bisherige Gestell wird dann weiterhin verwendet und die neuen Gläser werden darin angepasst.
Somit lassen sich zumindest die Kosten für ein neues Brillengestell einsparen und man muss lediglich die neuen Gläser bezahlen. Diese Option ist allerdings nur dann eine wirkliche Alternative, wenn man für die Zeit der Glasanpassung auf die Brille beziehungsweise das Gestell verzichten kann. Sollte dies nicht so sein, kommt man um ein neues Gestell meistens nicht herum und sollte hierfür dann wiederum entsprechende Kosten einplanen.
Brille auf Rezept: Ändert sich am Ende doch nicht viel?
Für die meisten Krankenversicherten in Deutschland, die eine Brille tragen, wird sich durch das neue Gesetz – zumindest nach aktuellem Stand – wenig ändern. Wer weniger als vier oder sechs Dioptrien hat und somit nicht von der neuen Regelung profitiert, zahlt weiterhin selber für eine neue Brille. Und die Personen, die eine Brille verordnet bekommen, müssen vermutlich auch weiterhin noch eine eigene Zuzahlung für die Gläser einkalkulieren. Zumindest aktuell ist somit noch nicht von einem Run auf die Augenarztpraxen auszugehen, damit alle mit einem Rezept die nächsten Brillengläser „für lau“ erhalten.
Bis das neue Gesetz verabschiedet wird, kann sich daran aber auch noch etwas ändern. Dass die Krankenkassen bis dahin die Festbeträge für Brillengläser (und übrigens auch andere Sehhilfen) noch anpassen, ist eher unwahrscheinlich. Dies wird – wenn überhaupt – erst nach der Verabschiedung des neuen Gesetzes passieren. Dann, wenn die Krankenkassen und ihr Spitzenverband wissen, welche Auswirkungen die Gesetzesänderung mit sich bringt.
Statt Augenarzt: Reicht der Gang zum Optiker?
Einen Sehtest kann auch ein Optiker durchführen. Doch dieser Sehtest ist oftmals nicht so präzise wie der, den der Augenarzt durchführt. Somit ist es nicht möglich, sich die Brille auf Rezept auch direkt beim Optiker bescheinigen zu lassen. Ein Optiker kennt sich zwar mit Sehhilfen aus, darf aber keine medizinischen Verordnungen ausstellen. Wer seine Brille eh selber zahlen muss, kann natürlich den Weg zum Optiker antreten und findet hier alles Notwendige direkt vor.
Möchte man durch das Brillenrezept allerdings bei der Zuzahlung sparen, ist der Besuch beim Augenarzt unumgänglich. Nur er kann ein Rezept ausstellen, falls die Sehwerte tatsächlich so schlecht sind, dass eine Heilmittelverordnung ausgestellt werden darf. Zum Optiker muss man im Anschluss allerdings trotzdem – um sich die Brille auszusuchen und alle relevanten Details auch direkt abzusprechen.
Fazit: Für viele Brillenträger wird sich durch das neue Gesetz nichts ändern
Was auf den ersten Blick wirklich toll klingt und eine Erleichterung für Brillenträger verspricht, ist am Ende an viele Bedingungen gebunden. Denn nicht jeder Brillenträger kann sich diese nach der Gesetzesänderung im März oder April auch wirklich darauf verlassen, dass die Brille in Zukunft verordnet wird. Dies soll nur für diejenigen gültig sein, die sechs Dioptrien haben oder vier Dioptrien in Verbindung mit einer Hornhautverkrümmung. Und selbst dann ist bisher noch nicht zweifelsfrei geklärt, welche Kosten genau übernommen werden oder in welcher Höhe. Zur Zeit ist eher davon auszugehen, dass der Brillenträger trotz Verordnung weiterhin eine eigene Zuzahlung leisten muss.
Noch ist das Gesetz auch noch nicht verabschiedet und bis das soweit ist werden auch noch einige Wochen vergehen. Eine Zuzahlung auf die Brillengläser durch die gesetzlichen Krankenkassen wird es allerdings geben – soviel scheint bisher sicher. Das Brillengestell muss dann aber nach wie vor selber gezahlt werden. Wer auf eine Brille auf Rezept hofft muss zudem beim Augenarzt vorstellig werden und die Notwendigkeit diagnostiziert bekommen. Nur dann wird es überhaupt möglich sein, einen Teil der anfallenden Kosten nicht selber tragen zu müssen, sondern diese auf die eigene Krankenkasse abzuwälzen.
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Mein Augenoptiker hat mich dazu super beraten und aufgeklärt! Es gibt da noch den ein oder anderen Kniff ; ) Mein Augenoptiker https://www.bendeloptik.de hat mir einiges möglich gemacht, wenn also jemand in Süddeutschland lebt wäre das eine gute Anlaufstelle ; )
Eigenwerbung?
Das mit der Brille auf Rezept ist ein Witz. Was ist mit den Geringverdienern die nicht unter diesen hohen Dioptrienwerten fallen? Ich persönlich bin Geringverdienerin. Brauche eine Gleitsichtbrille (Post- Zeitungszustellerin). Meine Arme werden beim Lesen immer länger. Leider habe ich die geforderte Dioptrienwerte nicht. Ich verdiene im Schnitt 750 € und berkomme noch 250 € vom Amt dazu. Bei meinen Augenfehlern kostet ein Gleitsichtglas gut und gern 400 €. Ich habe im Moment die höchste Stufe der Gleitsichtgläser (seit 6 Jahren). Davor hatte ich die einfache Form und kam damit nicht klar, ich musste die Brille teilen lassen. Hatte also zwei. Eine zur Weitsicht und eine zum Lesen. Doch dies geht in meiner Tätigkeit nicht. Es ist eine Schande, das sozialschwache sich nocht nicht mal so etwas, ich muss schon sagen Lebensnotwendige, leisten können.
Das mit den Leistungen ist die Aussage der GKV (ist ja logisch die wollen Geld sparen). Das Bundessozialgericht sieht das aber anders. Da seit 2008 die Sätze für Brillen nie erhöht wurden gilt folgende Regel ( Das Bundessozialgericht betont aber, dass die Leistungspflicht der Krankenkasse nur dann beschränkt ist, wenn es tatsächlich möglich ist, ein Hilfsmittel zum entsprechenden Festbetrag zu bekommen. Ist ein Optiker nicht in der Lage, ein Brillenglas zum Festbetrag anzubieten, da beispielsweise der Einkaufspreis über dem Festbetrag liegt, so greifen die Festbetragsregelungen nicht).
kann ich das Aktenzeichen der Entscheidung des Bundessozialgerichts mit Datum bekommen? Das wäre eine große Hilfe.
Ich habe die vom DBSV ( http://www.dbsv.org/aktuell/anspruch-auf-sehhilfen-neuregelung-tritt-am-11-april-2017-in-kraft.html ).