Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Rechtsstreit um langfristige Sparverträge mit rechtswidrigen Zinsklauseln ein Urteil erlassen, das die Verbraucherrechte stärkt. Wer vielleicht vor 20 oder 30 Jahren einen damals üblichen langfristigen Sparvertrag abgeschlossen hat, dem winken dadurch unter Umständen hohe Nachzahlungen. Alles, was Du zu dem Urteil wissen musst und was Du tun kannst, wenn Du betroffen bist, haben wir Dir hier ohne Gewähr zusammengefasst.
Zum Hintergrund des BGH-Urteils zu rechtswidrigen Zinsklauseln
Die Verbraucherzentrale Sachsen hatte gegen die Sparkasse Leipzig geklagt. Der BGH entschied in seinem kürzlich ergangenen Urteil (Aktenzeichen XI ZR 234/20), dass die Sparkasse Leipzig die Verzinsung von langfristigen Sparverträgen nicht einseitig anpassen durfte. Die Sparverträge waren mit damals niedrigen Zinsen abgeschlossen worden, die durch den Zinsverfall aus heutiger Sicht allerdings sehr hoch ausfallen. Durch die einseitige Anpassung sanken die Zinsen aber im Laufe der Zeit, statt zu steigen. Der BGH verpflichtet mit seinem Urteil die Sparkasse Leipzig dazu, die Zinsen nachzuberechnen, sodass Kunden mit Verträgen „Prämiensparen flexibel“ jetzt hohe Nachzahlungen zustehen.
Der BGH entschied, dass Klauseln unwirksam seien, die der Bank oder Sparkasse ein intransparentes, einseitiges Zinsanpassungsrecht sichern. Stattdessen müssen Zinsänderungsklauseln klar, eindeutig und für den Kunden nachvollziehbar formuliert sein. Die Zinsanpassungsklausel der Sparkasse Leipzig befand das Gericht als unwirksam, weil sie eine Nachberechnung der Verzinsung unmöglich mache. Zur Neuberechnung der Zinsen sollte laut BGH als Referenzzins ein langfristiger Zinssatz aus der Statistik der Deutschen Bundesbank herangezogen werden. Dieser muss allerdings noch vom OLG Dresden bestimmt werden, sodass Betroffene auf ihre Zinsnachzahlungen noch etwas warten müssen. Allerdings hat der BGH auch festgelegt, dass die Verjährung erst mit Vertragsende beginnt, sodass viele Betroffene ihre Ansprüche noch durchsetzen werden können.
Die Verbraucherzentrale hat nach dem Urteil die Sparkasse Leipzig aufgefordert, die Rechtsprechung entsprechend freiwillig umzusetzen.
Was bedeutet das Urteil für Langzeitsparer anderer Banken?
Auch Kunden anderer Sparkassen und Volksbanken könnten von dem Urteil profitieren. Die Verbraucherzentrale geht davon aus, dass das Urteil auch auf andere Geldinstitute übertragbar ist. Auch bei anderen Anbietern wurden vor allem in den 1990er und 2000er Jahren langfristige Sparverträge mit unterschiedlichen Bezeichnungen verkauft, die wohl rechtswidrige Zinsklauseln enthalten. Beispiele für solche Verträge sind:
- Bonusplan (Volks- und Raiffeisenbank)
- VRZukunft (Volks- und Raiffeisenbank)
- Prämiensparen flexibel (Sparkasse)
- VorsorgePlus (Sparkasse)
- Vorsorgesparen (Sparkasse)
- Vermögensplan (Sparkasse)
- Vorsorgeplan (Sparkasse)
- Scala (Sparkasse)
Betroffene können sich bei ihrer Verbraucherzentrale beraten lassen oder mit dem Musterbrief der Verbraucherzentrale direkt an das eigene Kreditinstitut wenden. Da die Verbraucherzentrale bei den Sparverträgen der Sparkasse Leipzig von Nachzahlungen von rund 3.000 € ausgeht, lohnt sich dieser Schritt für Betroffene. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert!
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