Betrugswelle zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Eine neue Betrugswelle wurde von der Verbraucherzentrale NRW gemeldet. Diesmal sind Lotto und diverse andere Gewinnspiele von den Betrugsversuchen betroffen. Nach diversen Betrugsmeldungen mit Bezug zu Finanzinstituten oder Versanddienstleistern wie der Post sind nun also Lotto und andere Gewinnspiele im Fokus von Betrügern.

Besonders auffällig ist dabei, dass die Betrugsnachrichten postalisch versendet werden, wodurch die besonders glaubwürdig wirken. Wie so ein Betrugsschreiben aussehen kann und wie ihr euch gegen die Betrugswelle schützen könnt, lest ihr nachfolgend.

„Vorgerichtliche Mahnung“ als Betrugsversuch

In einem Schreiben, das die Verbraucherzentrale NRW auf ihrer Internetseite abgebildet hat, wird ersichtlich, dass eine angebliche „vorgerichtliche Mahnung“ per Post zu einer Zahlung auffordert. Das Schreiben weist wenige Rechtschreib- und Zeichensetzungsfehler auf und wirkt auf den ersten Blick glaubwürdig. Das entsprechende Foto des Schreibens könnt ihr hier sehen.

Auch wenn die Schreiben sich teilweise voneinander unterscheiden, gibt es verschiedene Gemeinsamkeiten zwischen diesen, die ich nachfolgend aufliste:

  • In diesen Schreiben verschicken immer wieder verschiedene angebliche Anwaltkanzleien betrügerische Forderungsschreiben.
  • In diesen wird zur Zahlung mittels Lastschrift oder per Überweisung aufgeforder (üblicherweise handelt es sich um Summen in Höhe mehrerer hundert Euro).
  • Angeblich habe sich die Betroffenen telefonisch für einen Dienstleistungsvertrag angemeldet. Beispielsweise dem „EURO LOTTO ZENTRALE EURO JACKPOT-6/49“.
  • Als Überschrift hat das Forderungsschreiben „Vorgerichtliche Mahnung“.
  • Ein Kündigungsformular mit SEPA-Lastschriftmandat liegt als Anlage bei.

Betrugswelle zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Das beigefügte Kündigungsformular könne man gemäß der Verbraucherzentrale nur per Fax oder QR-Code einreichen. Generell raten die Verbraucherzentralen dazu, sich nicht einschüchtern zu lassen, nicht zu reagieren und diese unberechtigten Forderungen nicht zu bezahlen.

Die Verbraucherzentrale NRW berichtet darüber hinaus über ein Schreiben einer angeblichen Kanzlei Ospelt. Dieses Schreiben unterscheidet sich leicht von den anderen dokumentierten Betrugsschreiben. In diesem Dokument steht, dass man den Dienstleistungsvertrag „Gewinnspiel Dienstleistungsservice“ nicht bezahlt habe. Man solle rund 790 € auf ein Konto in Griechenland überweisen.

Betrugsschreiben per Einschreiben

Die Betrüger bei dieser neuen Betrugswelle versuchen scheinbar mit extremen Methoden ihre Glaubwürdigkeit zu „beweisen“. So berichtet die Verbraucherzentrale NRW, dass manche Betrugsschreiben (teilweise als zweiter Brief) per Einschreiben verschickt werden.

In diesem Betrugsschreiben wäre ein bayerisches Wappen und der Schriftzug „Amtsgericht München“ zu lesen. Das Schreiben selbst sei ein „Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids“.

Wie kann man sich schützen?

Wie so üblich kann man sich am besten schützen, indem man diverse Regeln beachtet. Das oberste Gebot: Kritisch mitdenken und hinterfragen.

Die Verbraucherzentrale weise auf folgendes hin: Ein deutsches Gericht verfügt über deutsche Bankkonten. Fordert man euch zu einer Zahlung ins Ausland auf, solltet ihr aufmerksam werden. Zahlungsaufforderungen vom Gericht erhalte man außerdem nur, wenn man selbst geklagt habe.

Zwar kann man telefonisch tatsächlich Verträge für Lotterien schließen, aber ohne anschließende schriftliche Bestätigung sind telefonisch geschlossene Verträge mit Lotteriegesellschaften nicht gültig.

Woran erkenne ich die Betrugsschreiben?

Weiter oben habe ich euch bereits diverse Hinweise zu den Betrugsschreiben gegeben. Solltet ihr ein entsprechendes Schreiben erhalten, solltet ihr gemäß der Verbraucherzentrale im Internet recherchieren, welche Informationen es über die angegebenen Kanzleien gibt.

Die Verbraucherzentrale warnt vor den angeblichen Kanzleien „Anwälte Schmidt und Kollegen“ in der Maximilianstraße München, der „Kanzlei Ospelt“ in der Münchner Leopoldstraße und den angeblichen Hamburger „Anwälte Patrick Mehl und Maik Kühne“ von der EU-Online AG in der Straße Neuer Wall 50.

Betrugswelle zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Die „Kanzleien“ haben gemeinsam, dass sie weder schriftlich noch telefonisch kontaktiert werden können und keine Internetauftritte haben.

Fazit zur Betrugswelle zu Lotto und Gewinnspielen per Post

Meines Erachtens bergen die per Post eingehenden Betrugsschreiben ein hohes Risiko für Verbraucher. Durch die Art, wie die Betrugsschreiben versendet werden, sind sie besonders glaubwürdig und damit gefährlich.

Durch den postalischen Versand erreichen die Betrüger außerdem mehr potentielle Opfer. Wenn ihr ein solches Betrugsschreiben erhaltet, prüft zunächst die Glaubwürdigkeit des Briefs gründlich und überlegt scharf, ob ihr einen angegebenen Vertrag tatsächlich abgeschlossen habt. Das müsste zusätzlich zum Telefonat auch schriftlich bestätigt worden sein.

Warnt gerne auch eure Verwandten und sendet ihnen diesen Artikel.

Quelle:
verbraucherzentrale.de – Betrügerische Schreiben zu Lotto und Gewinnspielen per Post

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