Online-Shopping ist sehr bequem – sofern alles reibungslos funktioniert. Kommt das Paket nicht an, ist Stress vorprogrammiert. Dasselbe gilt natürlich auch, wenn es um wichtige Briefe oder private Pakete geht.
Genauso ärgerlich kann es sein, immer wieder vor verschlossenen Türen bei der Post zu stehen oder wenn eine abholbereite Sendung nicht abholbereit ist und man vergeblich in der Filiale aufgekreuzt ist. Beschwerden sind bei Post- und Paketdiensten nur schwer an den Mann zu bringen, denn die Zuständigkeiten sind oft unklar und die Beschwerdehotlines überlastet. Das Online-Beschwerde-Tool der Verbraucherzentrale soll helfen, eine rechtliche Ersteinschätzung und passende Musterbriefe zu erhalten.
Was kann das neue Beschwerde-Tool?
Der Online-Service für Post-Beschwerden wurde im Rahmen des bundesweiten Projekt „Wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ eingerichtet, damit Verbraucher ihre Beschwerden zielgerichteter vorbringen und ihre Rechte besser durchsetzen können.
Laut Verbraucherzentrale bietet es eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Orientierung und soll keine individuelle Beratung ersetzen. Allerdings lässt sich als Verbraucher so besser einschätzen, ob überhaupt Aussicht auf Erfolg besteht, wenn man gegen Post, DHL, Hermes, DPD oder einen anderen Versanddienstleister vorgehen will.
Bei komplexeren Sachverhalten, in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen oder in Zweifelsfällen sollte lieber eine Rechtsberatung hinzugezogen werden – entweder bei der Verbraucherzentrale oder bei einem Anwalt.
Wie funktioniert das Online-Beschwerde-Tool?
- Das Beschwerde-Tool hat eine übersichtliche Suchmaske, in die alle Angaben zum persönlichen Beschwerdefall online eingegeben werden können.
- Zunächst können Beschwerden zu Briefsendungen, zu Paketen, Päckchen, Bücher- und Warensendungen oder sonstige Beschwerden zum Service von Post- oder Paketdiensten ausgewählt werden.
- Anschließend gibt es verschiedene Ankreuzmöglichkeiten, worüber man sich genau beschweren möchte.
- Danach folgen je nach Problemstellung weitere Fragen und Hinweise oder es erfolgt eine erste rechtliche Einschätzung. So wird zum Beispiel bei verlorengegangenen Paketen gefragt, ob man schon einen Nachforschungsauftrag erstellt hat.
- Zu guter Letzt kann man ein Musterschreiben erstellen und es nach Bedarf auch mit eigenen Angaben ergänzen. Der Musterbrief kann entweder heruntergeladen und am eigenen PC ergänzt oder auch online mit den eigenen Daten befüllt und direkt ausgedruckt werden. Die richtige Adresse des jeweiligen Dienstleisters füllt das Tool bereits automatisch ein.
- Abschicken muss man den Beschwerdebrief dann selbst – am besten per Einschreiben, sodass man einen Nachweis hat.
Fazit: Mit wenigen Klicks zum passenden Beschwerdebrief
Das Online-Beschwerde-Tool der Verbraucherzentrale bietet eine einfache und schnelle erste Einschätzung der rechtlichen Lage, wenn es um Probleme mit Post- oder Paketdiensten geht. Muss man bestimmte Dinge hinnehmen? Oder lohnt sich eine Beschwerde? Mit den online erstellten Musterbriefen kann eine berechtigte Beschwerde dann per Post an die richtige Adresse geschickt werden. Ob sie dann wirklich etwas bewirkt, bleibt natürlich dahingestellt.
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Das funktioniert sehr gut. Ich habe es ausprobiert, weil ich eine Beschwerde habe. Gleich auf Schnellwahl gelegt.
Hätte es das mal schon früher gegeben. Ich hatte da schon so einige Fälle.
Das hört sich nicht schlecht an, gibt auf jeden Fall etwas Hoffnung bei Problemen. An die Bande kommt man in der Regel nur ganz schlecht drann. Die lassen einem am ausgestreckten Arm verhungern.🙈 🙉 🙊
Klasse mal abgespeichert für den Fall der Fälle danke
Ich behaupte einfach mal, dass viele Beschwerden (gerade zu lange Zustellzeiten) selbst herbeigeführt wurden. Hier können einfach die Versprechungen nicht gehalten werden.
Wer sieht es noch so?
Hab ich mal als Favorit gespeichert für den Fall der Fälle! Danke für den Hinweis
Also die Idee klingt erstmal super, aber wie es dann in der Praxis aussieht bleibt abzuwarten.
die Idee in der Theorie super.
Mal sehen wie es in der Praxis aussieht.