Jetzt hat man sich schon so auf den Urlaub gefreut – und dann kommt das Gepäck verspätet, beschädigt oder vielleicht sogar gar nicht an. Was Du dann tun kannst, welche Haftungsbeschränkungen es gibt und was Du sonst noch zu diesem Thema wissen solltest, haben wir Dir hier ohne Gewähr kurz zusammengefasst.
Was tun, wenn Dein Gepäck beschädigt oder verloren wurde?
Kam Dein Gepäck beschädigt an oder fehlte ein Koffer, solltest Du die Schäden bzw. den Verlust am besten direkt am Flughafen melden. Dazu gibt es an vielen Flughäfen sogenannte „Lost and Found“-Schalter ö. Ä.
Wenn es keinen solchen Schalter gibt oder Du einen wichtigen Termin hast und Dich nicht sofort darum kümmern kannst, solltest Du Beschädigungen oder Verluste aber spätestens innerhalb von 7 Tagen der Fluggesellschaft bzw. im Falle einer Pauschalreise dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail melden. Die Meldung solltest Du Dir schriftlich bestätigen lassen. Meldest Du Verlust oder Beschädigung per Telefon, solltest Du dies vor Zeugen tun. Schäden solltest Du zusätzlich mit Fotos festhalten und sie genau beschreiben.
Auch eine Verspätung des Gepäcks muss möglichst sofort gemeldet werden, auf jeden Fall aber innerhalb von 21 Tagen, nachdem das Reisegepäck wieder aufgetaucht ist.
Wer zahlt bei Verlust oder Beschädigung …
… von vor dem Flug aufgegebenem Gepäck
In dem Moment, wenn Du Dein Reisegepäck bei der Fluggesellschaft am Abfertigungsschalter aufgegeben hast, haftet sie bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung – bis Du das Gepäck vom Transportband am Reiseziel genommen hast oder es der Zoll- oder Polizeibehörde ausgehändigt wurde.
Wurde der Flug als Teil einer Pauschalreise gebucht, haftet nach Deiner Wahl entweder die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter. Dabei ist es egal, ob das Gepäck an Bord des Flugzeugs oder sonst wo in Obhut der Fluggesellschaft verloren, zerstört oder beschädigt wurde. Zudem muss die Fluggesellschaft bzw. der Reisveranstalter auch für Schäden durch Diebstahl, Feuchtigkeit oder Temperaturschwankungen aufkommen.
Lediglich wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass der Schaden durch die Eigenart Deines Gepäckstücks oder einen Mangel daran entstanden ist, muss sie nicht haften.
Zudem kann Dir ein Mitverschulden von bis zu 100 % angelastet werden, wenn Du eine unsachgemäße Verpackung benutzt oder wertvolle Gegenstände im Reisegepäck aufgibst.
… von Handgepäck und persönlichen Gegenständen
Für Handgepäck und Gegenstände, die Du beim Flug bei Dir hast, haftet die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter nur dann, wenn die Fluggesellschaft oder seine Mitarbeiter den Schaden verursacht haben. Der Schaden muss allerdings flugbetriebsbedingt sein und Du musst selbst beweisen, dass die Fluggesellschaft den Verlust des Handgepäcks oder von persönlichen Gegenständen verschuldet hat. Für den Diebstahl von Handgepäck haftet die Fluggesellschaft entsprechend in der Regel nicht.
Verspätet angekommenes Gepäck
Wenn Dein Gepäck später als Du selbst am Zielflughafen ankommt, muss Dir die Fluggesellschaft dadurch entstandene Schäden ersetzen. Die Verspätung muss aber entstanden sein, während sich das Gepäck in Obhut der Fluggesellschaft befand – zum Beispiel auf einem Flughafen nach der Gepäckaufgabe, an Bord des Flugzeugs oder nach dem Ausladen unter der Obhut des Luftfrachtführers.
Nur wenn die Fluggesellschaft nachweist, dass sie alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung der Verzögerung unternommen hat, haftet sie nicht.
Haftungsbeschränkung bei Beschädigung oder Verspätung
Die finanzielle Höchstgrenze für Zerstörung, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck liegt aktuell in der Regel bei ca. 1.350 € pro Flugpassagier – sie gilt ausdrücklich nicht pro Gepäckstück. Zunächst musst Du allerdings den tatsächlich entstandenen Schaden darlegen und gegebenenfalls auch beweisen, zum Beispiel durch Fotos von den Beschädigungen oder Belege für durch die verspätete Gepäckaushändigung entstandene Kosten, etwa weil Du Ersatzwäsche gekauft hast. Um das im Fall der Fälle überhaupt tun zu können, hat es sich bewährt, vor dem Flug Fotos vom Kofferinhalt zu machen.
In unbegrenzter Höhe haftet die Fluggesellschaft nur, wenn Du ihr beweisen kannst, dass sie den Schaden absichtlich oder leichtfertig verursacht hat. Solch ein Beweis ist leider nur in seltenen Fällen möglich. Wurde der Koffer hingegen gewaltsam geöffnet, während er sich in der Obhut der Fluggesellschaft befand, müssen die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter wiederum beweisen, dass die Öffnung nicht durch Vorsatz oder Leichtfertigkeit geschehen ist.
Ist der Wert eines Gepäckstücks besonders hoch, lohnt sich die Zahlung eines Zuschlags, um die Haftung der Fluggesellschaft auf den gewünschten Betrag zu erhöhen.
Zeitwerterstattung, Ersatzartikel & Co.
Auch wenn die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter haften muss, muss nur der Zeitwert des Gepäckstücks inklusive Inhalt erstattet werden.
Bei einer verspäteten Ankunft des Gepäcks kannst Du natürlich notwendigen Ersatz beschaffen, wie Unterwäsche oder Zahnbürste, und diese Kosten ebenfalls zurückfordern. Allerdings solltest Du nicht übertreiben, denn Du bist verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten. Der angemessene Ersatz hängt von der Art der Reise und der zu überbrückenden Zeit ab. Manchmal haben Fluggesellschaft sogenannte „Notpakete“ mit Hygieneartikeln und auch Ersatzwäsche, die sie bei Gepäckverspätung aushändigen.
Taucht das verloren geglaubte Gepäck wieder auf, muss die Fluggesellschaft oder der Reiseveranstalter auf eigene Kosten dafür sorgen, dass es zu Dir gebracht wird.
Preisminderung bei Pauschalreisen
Ging das Gepäck auf der Hinreise bei einer Pauschalreise verloren oder kam verspätet an, kannst Du den Reisepreis für den Zeitraum mindern, in dem das Gepäck am Reiseziel nicht zur Verfügung stand. Dir stehen 5–50 % des Tagesreisepreises pro Tag ohne Gepäck zu – in Ausnahmefällen bis zu 100 %, wenn aufgrund des fehlenden Gepäcks der Zweck des Urlaubs nicht durchgeführt werden kann. Wenn das Gepäck während des ganzen Urlaubs nicht auftaucht, kannst Du bis zu 50 % des Gesamtreisepreises zurückverlangen.
Voraussetzung für eine mögliche Reisepreisminderung ist, dass Du das Fehlen des Gepäcks dem Reiseveranstalter unverzüglich meldest. Sorge am besten für die Anwesenheit von Zeugen oder lasse Dir die Anzeige schriftlich bestätigen. Zwei Jahre nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende verjähren die Ansprüche auf Reisepreisminderung.
Hast Du schon mal Probleme mit Deinem Gepäck bei einer Reise gehabt? Was hast Du gemacht und wie ist es ausgegangen?
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