Natürlich ist es momentan nicht einfach ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Aber zum Glück gibt es ja die bekannten Bausparkassen, die es euch ermöglichen, für das Eigenheim die nötigen Finanzmittel ansparen zu können. Wer dies schon in die Wege geleitet hat, sollte mal seine Kontoauszüge abchecken, denn es könnten Servicepauschalen gezahlt worden sein, die ihr nun nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs wiederbekommen könnt.
Wie kommt es dazu, dass wir diese Pauschalen zurückverlangen können?
Der Bundesgerichtshof hat am 15.11.2022 entschieden, dass während der Ansparphase die oftmals erhobenen Servicepauschalen unzulässig sind. Genauere Informationen könnt ihr hier nachlesen (Link). Demnach sind Kontogebühren oder auch sogenannte Servicepauschalen nicht mehr zulässig und müssen dann wieder zurückgezahlt werden, wenn diese in euren Verträgen auftauchen.
Ansparphase? Was ist das?
In der Ansparphase geht es darum, dass wenn ihr euch für das Sparen zum Eigenheim entschieden hanbt, dass ihr eine gewisse Bausparsumme in der Ansparphase ansparen könnt. Diese wird dann danach von der Bank wieder mit Zinsen ausgezahlt. Doch genau in dieser Phase werden oftmals Gebühren wie z.B. für die Verwaltung oder Service erhoben, sodass eure Sparsumme sich ein wenig minimiert. Teilweise wurden zwischen 9 bis 30€ zum Jahresbeginn direkt von euch abgebucht, was über Jahre schon eine kleine Summe ausmachen kann.
Warum ist sind diese Gebühren nun unzulässig?
Die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (VZBV) hat gegen die BHW-Bausparkasse geklagt. Diese ging aber nach dem Urteil vom 17.11.2021 in Revision, weshalb der Fall dann zum Bundesgerichtshof weitergereicht wurde. Das Urteil ist zwar eigentlich gezielt auf die BHW-Bausparkasse ausgelegt, doch Urteile können natürlich auch bei anderen Bausparkassen angewandt werden. Grund dafür, dass ihr die Gebühren zurückverlangen könnt ist, dass Bausparkassen in der Vergangenheit auch bei laufenden Verträgen diese Klausel mit eingebracht hatte und diese Änderung oftmals stillschweigend und ohne Zustimmung des Kunden aktivierte.
Was muss ich nun tun?
Zuallererst sollten die Kontoauszüge geprüft werden, ob durch in der Vergangenheit solch eine Pauschale mit auftaucht. Dabei solltet ihr die gängigen Begriffe wie: Servicepauschale, Kontogebühr, Entgelt etc. ggf. zu finden sein. Ihr könnt diese sogar bis zum Jahr 2019/2020 versuchen zurückzufordern. Teilweise soll sogar eine Erstattung der letzten 10 Jahre möglich sein. Falls ihr solche Gebühren gefunden habt, könnt ihr euch per Brief an die jeweilige Bausparkasse mit Bezug auf das Urteil wenden.
Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr von dieser Änderung schon erfahren oder bringt euch unser Artikel jetzt dazu, mal zu schauen, ob ihr Geld zurückbekommen könnt? Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise der Bausparkassen?
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Ich habe bei der Wüstenrot noch im November einen Erstattungsantrag gestellt. Nach einigen Nachfragen meinerseits kam nun mit Datum vom 31.01.2023 ein Schreiben an, welches die Erstattung der Gebühren für das laufende und die drei vorangegangenen Jahre anbietet. Wer schon 2022 einen Antrag gestellt hat, bekommt die Jahre 2023-2019 erstattet, alle anderen die Jahre 2020-2023. Für alle anderen Vorjahre wird die Einrede der Verjährung seitens der Bausparkasse gestellt. Sämtliche Ansprüche müssen über das Online-Formular unter http://www.wuestenrot.de/kontogebuehr gestellt werden.
Jemand bei der BKM schon versucht?
Meine „Schwäbisch Hall“ hat die Rückzahlung abgelehnt.
Mal gucken, habe jetzt mit einer Klage gedroht
Wichtig… es geht nur um die jährliche Gebühr. Eine Anschlussgebühr die am Anfang einmalig fällig würde, kann nicht zurück gefordert werden
Was für ein Scheiss. Ich Frage mich, wo Deutschland enden wird, wenn jeder Mist vor Gericht landet? Ich klage jetzt Mal gegen meinen Bäcker, da er mir nicht genau im Vorfeld gesagt hat, wie das Brötchen sich zusammen setzt und welche Gebühren in Preis enthalten sind. Ihr könnt doch alle lesen, oder. Den Vertrag hat man doch akzeptiert, oder wurde etwas mit Gewalt bei Unterschrift gedroht ? Ohne Worte….
Genau darum geht es. Ich hab ein Vertrag abgeschlossen ohne Gebühr 2016 meinte die Sparkasse dann entweder ich akzeptiere die zehn Euro oder er wird gekündigt, weil es sich für die LBS nicht mehr rentiert.
Wenigstens hab ich jetzt drei Jahre wieder bekommen
gibt schon erste Musterschreiben für die Rückforderung bspw. von finanztip.de
Danke für den Hinweis! Diese Gebühren haben mich schon immer geärgert! Ein Versuch ist es Wert!
gilt das auch bei Bausparvertrag? wenn man den abschließt? ich musste so eine einmalige Gebühr beim Abschluss bezahlen, am Anfang.
Mein Bausparvertrag habe ich 2017 gekündigt. Ich versuch mal mein Glück ….
man muss natürlich aufpassen, dass man es sich bei der Bank nicht verscherzt. Evtl. verpasst man eine gute Weiterfinanzierung, weil man wegen der Servicegebühr ein Fass aufmacht
hatte einen Debeka Bausparer bei dem ich gegen diese pauschale Gebühr von 30 Euro per Anno ebenfalls schon mal Einspruch erhoben hatte, bin gespannt der Vertrag wurde mittlerweile gekündigt aber ich werde die auch mal anschreiben geht da bestimmt auch um 5 Jahre in denen die Gebühr verlangt wurde das hat natürlich auch den stattlichen 5% Zinsen entgegen gewirkt
Also was ich weiß geht nur 3 Jahre… oder haben die was geändert
Danke für das Thema. Versuche mein Glücks!