Urteil vom Bundesgerichtshof: Bausparkassen müssen Servicegebühren zurückzahlen

Natürlich ist es momentan nicht einfach ein Haus zu bauen oder zu kaufen. Aber zum Glück gibt es ja die bekannten Bausparkassen, die es euch ermöglichen, für das Eigenheim die nötigen Finanzmittel ansparen zu können. Wer dies schon in die Wege geleitet hat, sollte mal seine Kontoauszüge abchecken, denn es könnten Servicepauschalen gezahlt worden sein, die ihr nun nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs wiederbekommen könnt.

Wie kommt es dazu, dass wir diese Pauschalen zurückverlangen können?

Der Bundesgerichtshof hat am 15.11.2022 entschieden, dass während der Ansparphase die oftmals erhobenen Servicepauschalen unzulässig sind. Genauere Informationen könnt ihr hier nachlesen (Link). Demnach sind Kontogebühren oder auch sogenannte Servicepauschalen nicht mehr zulässig und müssen dann wieder zurückgezahlt werden, wenn diese in euren Verträgen auftauchen.

Urteil vom Bundesgerichtshof: Bausparkassen müssen Servicegebühren zurückzahlen

Ansparphase? Was ist das?

In der Ansparphase geht es darum, dass wenn ihr euch für das Sparen zum Eigenheim entschieden hanbt, dass ihr eine gewisse Bausparsumme in der Ansparphase ansparen könnt. Diese wird dann danach von der Bank wieder mit Zinsen ausgezahlt. Doch genau in dieser Phase werden oftmals Gebühren wie z.B. für die Verwaltung oder Service erhoben, sodass eure Sparsumme sich ein wenig minimiert. Teilweise wurden zwischen 9 bis 30€ zum Jahresbeginn direkt von euch abgebucht, was über Jahre schon eine kleine Summe ausmachen kann.

Urteil vom Bundesgerichtshof: Bausparkassen müssen Servicegebühren zurückzahlen

Warum ist sind diese Gebühren nun unzulässig?

Die Verbraucherzentrale des Bundesverbandes (VZBV) hat gegen die BHW-Bausparkasse geklagt. Diese ging aber nach dem Urteil vom 17.11.2021 in Revision, weshalb der Fall dann zum Bundesgerichtshof weitergereicht wurde. Das Urteil ist zwar eigentlich gezielt auf die BHW-Bausparkasse ausgelegt, doch Urteile können natürlich auch bei anderen Bausparkassen angewandt werden. Grund dafür, dass ihr die Gebühren zurückverlangen könnt ist, dass Bausparkassen in der Vergangenheit auch bei laufenden Verträgen diese Klausel mit eingebracht hatte und diese Änderung oftmals stillschweigend und ohne Zustimmung des Kunden aktivierte.

Urteil vom Bundesgerichtshof: Bausparkassen müssen Servicegebühren zurückzahlen

Was muss ich nun tun?

Zuallererst sollten die Kontoauszüge geprüft werden, ob durch in der Vergangenheit solch eine Pauschale mit auftaucht. Dabei solltet ihr die gängigen Begriffe wie: Servicepauschale, Kontogebühr, Entgelt etc. ggf. zu finden sein. Ihr könnt diese sogar bis zum Jahr 2019/2020 versuchen zurückzufordern. Teilweise soll sogar eine Erstattung der letzten 10 Jahre möglich sein. Falls ihr solche Gebühren gefunden habt, könnt ihr euch per Brief an die jeweilige Bausparkasse mit Bezug auf das Urteil wenden.

Wie sieht es bei euch aus? Habt ihr von dieser Änderung schon erfahren oder bringt euch unser Artikel jetzt dazu, mal zu schauen, ob ihr Geld zurückbekommen könnt? Was haltet ihr von dieser Vorgehensweise der Bausparkassen?

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