Wer Kinder hat, dem hilft die Bundesregierung derzeit mit dem sogenannten Baukindergeld finanziell beim Kauf oder Bau eines Eigenheims. Pro Kind unter 18 Jahre bekommen die Familien bis zu 12.000 € Zuschuss – egal, ob ein Haus oder eine Eigentumswohnung gekauft oder neu gebaut wird. Wichtig zu wissen: Bis spätestens Ende März 2021 muss der Kaufvertrag unterschrieben oder die Baugenehmigung erteilt worden sein, um noch von diesem Zuschuss profitieren zu können. Alles, was Du sonst noch zum Baukindergeld, seinen Voraussetzungen, Fristen usw. wissen musst, haben wir Dir hier zusammengestellt.
Wer bekommt Baukindergeld?
Um Baukindergeld zu beantragen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:
- Anspruch auf Baukindergeld haben Familien mit mindestens einem Kind unter 18 Jahre.
- Bei Antragstellung werden alle Kinder unter 18 Jahren berücksichtigt.
- Die Kinder müssen mit in die gekaufte bzw. neu gebaute Immobilie einziehen.
- Das zu versteuernde Jahreshaushaltseinkommen darf höchstens 75.000 € plus 15.000 € pro Kind betragen. Das Einkommen wird aus den durchschnittlichen Einkünften des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang errechnet.
- Es muss sich um die erste eigene Immobilie der Familie handeln.
- Es darf keine Immobilie durch Kauf, Bau, Erbe oder Schenkung im Eigentum der Familie vorhanden sein, auch nicht anteilig.
Welche Stichtage gelten für die Berücksichtigung von Kindern?
Ist ein Kind bei der Antragstellung unter 18 Jahre alt und zieht mit in die Immobilie ein, wird es beim Baukindergeld mit angerechnet. Das Baukindergeld wird auch dann weiter ausgezahlt, wenn das Kind im nächsten Jahr bereits 18 Jahre alt wird und/oder wieder aus dem Haus bzw. der Eigentumswohnung auszieht. Dabei soll das Baukindergeld solange bezahlt werden, wie die Familie für das Kind Kindergeld erhält. Kommt nach der Antragstellung ein Kind hinzu, wird die Förderung allerdings nicht erhöht.
Wo kann das Baukindergeld beantragt werden?
Werden von einer Familie alle Voraussetzungen erfüllt, kann ein Antrag auf Baukindergeld bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragt werden. Glücklicherweise ist es auch möglich, das Baukindergeld online zu beantragen (https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Neubau/F%C3%B6rderprodukte/Baukindergeld-(424)/). Zusätzlich müssen allerdings noch einige Fristen eingehalten werden.
Welche Fristen sind für den Baukindergeldantrag einzuhalten?
Für die rechtzeitige Beantragung des Baukindergeldes gelten folgende Fristen:
- Bis spätestens Ende März 2021 muss der Kaufvertrag unterschrieben sein oder die Baugenehmigung vorliegen.
- Spätestens sechs Monate nach dem Einzug muss der Antrag für das Baukindergeld gestellt werden.
- Der Antrag kann spätestens am 31.12.2023 gestellt werden.
- Das Baukindergeld kann auch rückwirkend für alle Immobilienkäufe bzw. Neubauten mit vorliegender Bagenehmigung ab dem 1. Januar 2018 beantragt werden, solange auch die anderen Punkte zutreffen.
Wie hoch fällt das Baukindergeld aus?
Wurde der Antrag auf Baukindergeld bewilligt, bekommt die Familie jedes Jahr 1200 € Zuschuss pro Kind über insgesamt 10 Jahre. Das Baukindergeld wird also nicht auf einen Schlag ausbezahlt, was bei der Planung der Immobilienfinanzierung bedacht werden sollte. Nachfolgend findest Du einen Überblick über die maximalen Gesamtsummen des Baukindergelds in Abhängigkeit von der Kinderzahl:
Anzahl Kinder unter 18 Jahre | Maximales Jahreshaushaltseinkommen | Höhe des Baukindergelds |
1 | 90.000 € | 12.000 € |
2 | 105.000 € | 24.000 € |
3 | 120.000 € | 36.000 € |
4 | 135.000 € | 48.000 € |
mehr als 4 Kinder | + 15.000 € für jedes weitere Kind | + 12.000 € für jedes weitere Kind |
Was passiert, wenn man aus der geförderten Immobilie auszieht?
Das Baukindergeld wird nur für Familien ausgezahlt, die wirklich in der Immobilie wohnen, für die der Antrag gestellt wurde. Ändern sich die Lebensumstände und die Familie zieht aus dem Haus oder aus der Eigentumswohnung aus, um die Immobilie beispielsweise zu vermieten oder zu verkaufen, werden die Zahlungen des Baukindergelds sofort gestoppt. Ein Anrecht auf eine Auszahlung über 10 Jahre besteht dann nicht mehr.
Fazit
Es sind jetzt nur noch wenige Wochen, bis die Antragsfrist für das Baukindergeld ausläuft. Wer allerdings kurz vor den Kaufabschluss oder der Erteilung einer Baugenehmigung steht, kann vielleicht noch Glück haben, und den Zuschuss noch mitnehmen. Auch wer gerade in seine gekaufte oder neugebaute Immobilie eingezogen ist, sollte prüfen, ob nicht vielleicht die Voraussetzungen für eine rückwirkende Beantragung gegeben sind.
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3 Monate zu früh gekauft!!!
Ich finde es scheisse!!!!
Ende2017 gekauft und 01.01.2018 war Beginn
Also, geht bei mir nicht, weil Ja, vor mehr als 6 Monaten eingezogen

Dann kommt das Baukindergeld für Sie nicht in Frage.
Dank. Ich versuchs
Die Angabe „Es muss sich um die erste eigene Immobilie der Familie handeln.“ ist nicht ganz richtig bzw. entspricht nicht den aktuellen Vorgaben. Es muss sich um die einzige Immobilie handeln! In der ursprünglichen Version durfte man niemals vorher eine Immobilie besessen haben, jetzt darf man nur zum Zeitpunkt des Erwerbs keine weitere Immobilie im Besitz haben.
Das ist ein großer Unterschied: Man kann nämlich eine alte Immobilie verkaufen um mit dem Erlös einen Tag später eine neue zu kaufen – z.B. eine größere oder bessere.
Nur für den Fall, dass jemand behauptet dass es nicht stimmt: Genau so habe ich es gemacht und hab die entsprechenden Zuschüsse ohne wenn und aber bewilligt bekommen.
Im übrigen bekommt man das Geld nicht auf einen Schlag, sondern in 10 Jährlichen Raten
die Summen sind eh ein Witz. als Doppelverdiener ist man da ja sofort raus. Damals gab es noch die Eigenheimzulage unabhängig vom Einkommen. Das war besser
Stimmt nicht ganz: es zählt das zu versteuernde Einkommen gem. Jahresausgleich. Da kann was ganz anderes stehen…!
Armut ist scheiße , ändert aber nix 😂
Wenn dazu noch der Neid kommt, wird’s ganz bitter🤣
Ich denke was der Jäger meint ist, dass nur Menschen davon profitieren die sich auch ein Eigenheim leisten können… also regt euch ab, recht hat er ja schon irgendwie.
Ich habe es vor kurzem beantragt, wurde aber abgelehnt weil zwischen Unterschrift Kaufvertrag und Geburt des Kindes 6 Monate und 2 Wochen lagen…. Da zählt nämlich wie erwähnt das Datum der Unterschrift und nicht das Datum des grundbucheintrags 🤮
Das nennt die Regierung Gerechtigkeit.
Mehr Verdiener profitieren am meisten.
Deswegen verdienst du nicht viel, weil du dumm bist und nicht rechnen kannst.
Den Sinn dieses Kommentars verstehe ich nun überhaupt nicht!
Kann man vermutlich nur verstehen, wenn man auf der gleichen Arroganz-Stufe steht. Aber das ist nicht besonders erstrebenswert 😉
Ein selten komischer Kommentar Meister Jäger…nicht informieren, keine Ahnung haben und am Anfang gelesen haben was die Grenzen des Verdienstes sind und sofort assoziieren das sind die „reichen“…Fang an selbst was zu erarbeiten und werte zu schaffen-dann passieren dir solche Dinge auch nicht mehr…und die Gesellschaft hat auch was davon.
Das sind die Neider die nix im Leben erreicht haben ,und sich aber über andere beschweren.