Streiks bei der Deutschen Bahn kommen – so wie letzten Freitag – immer mal wieder vor. Und auch nach dem Streiktag bleibt der Bahnverkehr oft noch eine Zeitlang beeinträchtigt. Doch welche Fahrgastrechte habe ich, wenn wegen eines Streiks mein Zug zu spät ankommt oder wenn ich vielleicht sogar überhaupt nicht an mein Ziel komme?
Was tun, wenn ich am Streik-Tag eine Zugfahrt gebucht habe?
Wurde bei einem Bahn-Unternehmen ein Streik angekündigt und wird er gerade dann durchgeführt, wenn Deine eigene Zugfahrt geplant ist, solltest Du Dich zunächst erkundigen, was das Unternehmen dazu bekanntgegeben hat. In der Regel finden sich auf der Internetseite des betroffenen Unternehmens Hinweise darauf, wo mit Verspätungen und Ausfällen gerechnet werden muss und was die Alternativen sind.
Beim letzten Streik vor wenigen Tagen gab die Deutsche Bahn beispielsweise bekannt, dass die für den Streiktag gebuchten Tickets am Vortag und an den vier auf den Streiktag folgenden Tagen flexibel verwendet werden dürfen, dass also die Zugbindung für diesen Zeitraum aufgehoben wird. Für den einen oder anderen mag dies schon genug gewesen sein.
Solltest Du aufgrund eines Streiks allerdings gar nicht ans Ziel kommen oder sehr verspätet, solltest Du alle Belege sicher aufbewahren, um später Deine Rechte durchsetzen zu können. Hierzu gibt es mehrere Möglichkeiten:
- Verspätungsbescheinigung: Sollten Züge ausfallen oder Verspätungen Deine Reise verhindern, solltest Du die Belege sicher aufbewahren, um später seine Rechte durchsetzen zu können. Grundsätzlich gilt, dass Du Dir Verspätungen und Zugausfälle am besten von einem Bahnmitarbeiter bestätigen lassen solltest. Frage am Bahnhof dafür nach einer sogenannten Verspätungsbescheinigung.
- Foto oder Screenshot: Da es bei einem Streik zu zahlreichen Zugausfällen kommt, kann es aufgrund der vielen gestrandeten Passagiere nervig sein, sich um solche Verspätungsbescheinigungen zu kümmern. Dann reicht gegebenenfalls auch ein Foto der Anzeigetafel, wo auf die Verspätung oder den Ausfall des Zugs hingewiesen wird, oder ein entsprechender Screenshot der App.
Die gesammelten Belege und das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular schickst Du anschließend an das Zugunternehmen oder reichst es im Servicecenter persönlich ein. Bei der Deutschen Bahn kannst Du das Ganze auch online erledigen und für online gekaufte Tickets direkt im DB Navigator oder über bahn.de einen Antrag auf Entschädigung stellen.
Welche Alternativen stehen mir bei einem Bahnstreik zu?
Sammeltransporte: Oft werden von der Deutschen Bahn bei Zugausfällen Beförderungen mit Fernbussen oder Sammeltaxisfahrten organisiert. Allerdings solltest Du davon Abstand nehmen, einfach auf eigene Faust ein Taxi zu nehmen. Denn die Bahn muss nicht jede Taxirechnung übernehmen. Hier solltest Du Dich im Vorfeld schlau machen.
Umstieg auf Fernverkehr: Manchmal wird auch bekanntgegeben, dass statt Nahverkehrszüge auch einfach Fernverkehrszüge wie IC oder ICE genutzt werden können. Dabei solltest Du aber genau darauf achten, ob Dein Nahverkehrsticket für Fernverkehr freigegeben wurde. Manchmal gibt es nämlich Einschränkungen.
Nutzung des eigenen Autos: Willst Du wegen des Streiks lieber mit dem Auto fahren, rechne mit mehr Staus, denn Du wirst nicht der Einzige mit dieser Idee sein. Dir sollte zudem bewusst sein, dass Du Dir die Fahrtkosten mit dem eigenen Auto nicht vom Bahnunternehmen erstatten lassen kannst.
Hotelübernachtung: Kann die Bahn Dich am Reisetag nicht ans Ziel bringen, muss sie Dir eine Unterkunft besorgen und die Wege hin und zurück zum Bahnhof für Dich organisieren. Bevor Du selbst ein Hotelzimmer buchst, lasse Dir schriftlich bestätigen, dass die Bahn Dir kein Zimmer stellen will und Dich an diesem Tag auch nicht mehr ans Ziel bringen kann. Natürlich solltest Du dann auch die Hotel-Rechnungen aufbewahren, um Dir den Betrag erstatten lassen zu können.
Wann steht mir bei einem Bahnstreik eine Entschädigung zu?
Wenn Du wegen eines Bahnstreiks nicht pünktlich ans Ziel kommst, kannst Du unter Umständen einen Teil des Fahrpreises oder den kompletten Fahrpreis zurückerstattet bekommen. Wie hoch genau die Entschädigung ist, hängt von der Verspätung ab oder ob die Reise sogar komplett abgebrochen werden musste:
- Kommst Du mindestens 60 Minuten zu spät an, hast Du einen Anspruch auf 25 % Erstattung. Handelt es sich um eine Verspätung von mehr als 120 Minuten, bekommst Du 50 % erstattet.
- Wenn Du feststellst, dass Du mehr als eine Stunde später am Ziel sein wirst, kannst Du die Fahrt abbrechen bzw. musst sie gar nicht erst antreten und kannst Dir den kompletten Fahrpreis erstatten lassen. Auch die Kosten für die Fahrt zurück zum Startbahnhof muss Dir das Bahnunternehmen erstatten. Belege aufbewahren!
- Dauert die Verspätung mehr als eine Stunde, muss Dir die Bahn zudem angemessene kostenlose Erfrischungen und Snacks bereitstellen, wenn sie vor Ort verfügbar sind. Musst Du selbst für Verpflegung sorgen, bewahre auch diese Belege auf.
Gelten die Regeln auch bei Streik von Bus & Bahn?
Die genannten Regeln gelten nur bei Eisenbahnunternehmen. Wenn örtliche Verkehrsgesellschaften streiken, wie Busse, U-Bahnen, S-Bahnen oder Straßenbahnen, gibt es leider keinen Anspruch auf Entschädigung, Ersatzbeförderung oder Ticketpreiserstattung.
Was besagen die neuen Fahrgastrechte 2023?
Seit Beginn 2023 gilt die Neufassung der europäischen Bahngastrechte. Seitdem erhalten Bahnreisende keine Entschädigung mehr, sollten sie „durch außergewöhnliche Umstände wie extreme Witterungsbedingungen oder große Naturkatastrophen“ zu spät oder gar nicht ans Ziel kommen. Ebenso gibt es keine Entschädigungen mehr bei Gesundheitskrisen wie Pandemien oder Handlungen von Dritten, also wenn sich ein Mensch auf dem Gleis befindet und der Zug deshalb gestoppt wird. Deine Rechte bei einem Bahnstreik bleiben von der Neufassung allerdings unberührt.
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Danke für die Info…