BahnCard – Teilerfolg bei Klage gegen Kündigungsfrist erzielt

Die BahnCard ist eine kostenpflichtige Rabattkarte der Deutschen Bahn, die attraktive Rabatte auf diverse Zugtickets gewährt und andere Vorteile bietet. Die Verbraucherzentrale Thüringen sieht allerdings Probleme bei den Vertragsbedingungen, hat dagegen geklagt und bereits einen Teilerfolg erzielt. Was die BahnCard bietet, für wen sich welche Variante lohnt und warum die Verbraucherzentrale geklagt hat und noch weiter klagen will, haben wir Dir hier zusammengefasst.

Welche Vorteile hat eine BahnCard?

  • Es gibt vergünstigte Preise für Bahntickets, aber auch Rabatte bei Privatbahnen, Verkehrsverbünden und Busgesellschaften.
  • Es können Bonus-Punkte gesammelt und gegen Freifahrten, Tickets oder Prämien eingetauscht werden.
  • Es sind noch günstigere Partnerkarten erhältlich.

Welche BahnCard-Variante lohnt sich für wen?

  • Gelegenheitsfahrer: Die BahnCard 25 kostet 62,90 € pro Jahr (125 € für die 1. Klasse) und bietet 25 % Rabatt auf die Super Spar-, Spar- und Flexpreise der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands für 1 Jahr. Sie lohnt sich, wenn Du mehr als 250 € pro Jahr für Zugtickets ausgibst und Tickets weit im Voraus buchst.
  • Spontanfahrer: Eine BahnCard 50 kostet 244 € (in der 1. Klasse 492 €) und bietet 50 % Rabatt auf die Flexpreise und 25 % auf die Super Spar- und Sparpreise der Deutschen Bahn innerhalb Deutschlands für 1 Jahr. Sie lohnt sich für Vielfahrer, die sich oft spontan für Zugreisen entscheiden.
  • Vielfahrer: Die BahnCard 100 kostet 4.550 € pro Jahr (7.714 € in der 1. Klasse). Mit ihr kannst Du unbegrenzt und flexibel alle Züge der Deutschen Bahn nutzen, und zwar ohne zusätzliches Ticket. Diese Karte ist auch im Abonnement, also mit monatlicher Ratenzahlung erhältlich. In diesem Fall ist sie jedoch etwas teurer. Das City-Ticket ist bereits inbegriffen, sodass für 130 Städte die Anfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln zum Bahnhof am Abfahrtsort und die Weiterfahrt in öffentlichen Verkehrsmitteln am Zielort kostenlos sind. Die BahnCard 100 lohnt sich vor allem für Langstreckenpendler und extreme Vielfahrer.
  • Besondere Zielgruppen: Neben den regulären BahnCards gibt es auch noch spezielle Varianten für ganz bestimmte Zielgruppen, die immer noch einmal etwas günstiger ausfallen als die oben genannten Preise:
    • My BahnCard 25 und 50 für Bahnfahrer unter 27 Jahre
    • Senioren BahnCard 25 und 50 für Bahnfahrer ab 65 Jahre
    • Jugend BahnCard 25 für Bahnfahrer unter 18 Jahre
    • Ermäßigte BahnCards für Personen mit voller Erwerbsminderung oder einem Grad der Behinderung von mindestens 70
    • Probe BahnCards mit 3-monatiger Gültigkeit (Achtung: Wenn sie nicht rechtzeitig gekündigt wird, geht sie in ein dauerhaftes Jahresabo über!)

BahnCard – Teilerfolg bei Klage gegen Kündigungsfrist erzielt

Warum wurde gegen die Deutsche Bahn geklagt?

Die Preise der BahnCards klingen attraktiv. Für die genannte Pauschale bekommen Karteninhaber ein Jahr lang sehr günstige Ticketpreise. Allerdings hat die Verbraucherzentrale Thüringen im letzten Jahr die Deutsche Bahn angemahnt, weil sie die Kündigungsfristen bei der BahnCard für unzulässig hält. Die Kündigungsfrist lag bei 6 Wochen, ansonsten verlängerte sich die BahnCard um ein ganzes weiteres Jahr.

Da die Deutsche Bahn trotz Abmahnung keine Unterlassungserklärung abgeben wollte, hat die Verbraucherzentrale Thüringen sie verklagt und erzielte einen Teilerfolg. Dadurch reduzierte die Deutsche Bahn die Kündigungsfrist der BahnCard auf 4 Wochen. Allerdings gilt diese Änderung nur für BahnCards, die ab dem 9. Juli 2024 neu gekauft bzw. deren Laufzeit sich ab diesem Datum verlängert haben.

Warum geht es mit der BahnCard-Klage noch weiter?

Der Verbraucherzentrale reicht die Verkürzung der Kündigungsfrist noch nicht. Sie will auch noch gegen die automatische Verlängerung um ein ganzes Jahr vorgehen, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Denn die Verbraucherzentrale ist der Auffassung, dass die Bahn damit die rechtlichen Vorgaben zu Vertragslaufzeiten und Kündigungsbedingungen aus dem Gesetz für faire Verbraucherverträge verletzt. Laut diesem Gesetz sollen Abo-Verträge nach dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jederzeit monatlich kündbar sein. Die Verbraucherzentrale Thüringen will nun ein Unterlassungsurteil erreichen, um auch noch diese automatische Verlängerung um ein Jahr zu stoppen. Das würde die BahnCard für Sparer sicher noch attraktiver machen.