Die BahnCard Kündigung klappt am besten mit der richtigen Vorlage. Wir haben für dich eine Vorlage erstellt, die du nur ausfüllen musst:
BahnCard kündigen – kostenlose Vorlage
Wenn du deine BahnCard kündigen willst, kannst du unsere kostenlose Vorlage nutzen. Diese ist in folgenden Formaten PDF und Word verfügbar.
Tipp: Zum Öffnen der Word-Datei sind Programme wie Adobe Acrobat Reader, Microsoft Word oder Open Office erforderlich.
Die Vorlage um deine BahnCard zu kündigen, ergänzt du am besten um folgenden Text:
- Gib deine Kundennummer sowie die genaue Bezeichnung deiner BahnCard (also z.B. BahnCard 25, BahnCard 50 oder BahnCard 100) sowie deine BahnCard bzw. BahnBonus Card-Nummer an. Diese findest du auf deiner Karte oder online im Kundenportal BahnCard-Services.
- Erwähne den gewünschten Kündigungszeitpunkt. Dazu musst du die Kündigungsfrist unbedingt beachten!
- Gib deinen vollständigen Namen und deine aktuelle Adresse an und überprüfe gegebenenfalls vorab beim Kundenservice, ob diese Adresse bei der Deutschen Bahn gespeichert ist. Dies ist besonders wichtig, wenn du während der Vertragslaufzeit umgezogen bist.
- Fordere eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung an.
Die Adresse an die du das fertige BahnCard Kündigungsschreiben schicken musst, lautet wie folgt:
BahnCard Service
60643 Frankfurt
Beachte vor dem postalischen Versand der Kündigung, dass viele Anbieter auf das Eingangsdatum der Kündigung achten. Das Versanddatum oder das Datum des Poststempels sind hier häufig irrelevant. Plane daher einen zeitlichen Puffer für die Zustellung ein. Bis auf die BahnCard 100 müssen die BahnCards nach der Kündigung in der Regel nicht an die Deutsche Bahn zurückgeschickt werden.
Wichtiger Hinweis: Falls du deine BahnCard vorwiegend beruflich nutzt und diese von deinem Arbeitgeber bezahlt wurde, muss die Kündigung trotzdem über den Nutzer und nicht über den Arbeitgeber erfolgen.
BahnCard kündigen – welche Frist gilt?
Egal ob du deine BahnCard 25 oder BahnCard 100 kündigen möchten – du musst unbedingt die Laufzeit des Abonnements bzw. die damit verbundene Kündigungsfrist beachten. Abgesehen von Spezialangeboten, wie etwa der Probe BahnCard, beträgt die Laufzeit für alle BahnCards ein Jahr.
Eine Kündigung ist erst zum Ende dieser Laufzeit, also nach 12 Monaten möglich – und zwar mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Laufzeitende.
Falls du die Kündigungsfrist verpassen solltest, verlängert sich das Abo deiner BahnCard automatisch um weitere 12 Monate.
Wichtiger Hinweis: Laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Bahn muss die Kündigung einer BahnCard schriftlich, aber formlos an den BahnCard Service erfolgen.
BahnCard per Fax kündigen
Wenn du deine BahnCard per Fax kündigen möchten, dann musst du dein Kündigungsschreiben an folgende Faxnummer versenden:
01805 / 121998
Denk daran eine schriftliche Kündigungsbestätigung anzufordern und zum Nachweis des Faxversands ein Sendeprotokoll auszudrucken.
In der Regel versendet der BahnCard Service schriftliche Kündigungsbestätigungen per Post. Falls dies nicht der Fall sein sollte, wende dich an den DB Kundenservice unter folgender Telefonnummer:
0180 / 6996633
BahnCard per E-Mail kündigen
Du möchtest deine BahnCard per E-Mail kündigen? Dann schicke das ausgefüllte Formular an folgende E-Mail-Adresse:
bahncard-service@bahn.de
Da du bei einer Kündigung per E-Mail keinen direkten Versandnachweis erhältst, fordere unbedingt eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an.
BahnCard online kündigen
BahnCard Kunden haben darüber hinaus die Möglichkeit, das Abo auch online zu kündigen. Nutze hierzu einfach das online bereitgestellte Kontaktformular der Deutschen Bahn und gib alle relevanten Informationen, wie etwa genaue Bezeichnung deiner BahnCard, Kartennummer sowie deine vollständige, aktuelle Adresse an.
Wichtiger Hinweis: Eine Kündigung deiner BahnCard über die App DB Navigator ist leider nicht möglich.
BahnCard 100 kündigen
Besondere Regelungen gelten bei der Kündigung Ihrer BahnCard 100. Diese hat grundsätzlich eine Laufzeit von einem Jahr. Falls du den Jahresbeitrag für die BahnCard 100 auf einmal bezahlst, verlängert sich diese nach Ablauf der 12 Monate nicht automatisch. Bei monatlicher Zahlung kommt allerdings ein Abonnement zustande, welches sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen Monat verlängert, sofern nicht vorher gekündigt wurde. Anschließend kannst du deine BahnCard 100 monatlich flexibel kündigen.
Wichtiger Hinweis: Die Kündigung deiner BahnCard 100 wird erst wirksam, sobald diese per Einschreiben beim bahn.bonus comfort-Service eingegangen ist. Ist dies nicht bis zum 5. des Monats nach der Kündigung der Fall, dann verlängert sich das Abonnement automatisch bis zum Eingang der Karte.
Probe BahnCard kündigen
Die Probe BahnCards 25, 50 bzw. 100 haben eine Laufzeit von jeweils drei Monaten. Wenn du deine Probe BahnCard nach Ablauf der Testphase kündigen möchten, dann musst du eine Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Laufzeitende beachten. Andernfalls geht das Probeabo in ein reguläres BahnCard Abo, zu den aktuell gültigen Preisen und mit einer Laufzeit von einem Jahr, über.
Im Falle der Probe BahnCard 100 gelten andere Bedingungen. Dieses Testabo endet automatisch nach Ablauf der drei Monate und eine reguläre BahnCard 100 muss neu beantragt werden.
BahnCard 25 und BahnCard 50 – muss ich meine Partnerkarte extra kündigen?
Wenn du neben deiner BahnCard 25 oder deiner BahnCard 50 noch über eine zusätzliche Partnerkarte verfügen, dann musst du diese nicht einzeln kündigen. Nutze unsere kostenlose Vorlage zur Kündigung deiner BahnCard 25 bzw. deiner BahnCard 50 und führe die ebenfalls zu kündigende Partnerkarte als Karte auf. Die Gültigkeit deiner Partnerkarte endet mit Ablauf deiner Bahncard 25 bzw. deiner BahnCard 50 und zwar unabhängig davon, ob diese erst zu einem späteren Zeitpunkt beantragt und ausgestellt wurde.
BahnCard Kreditkarte kündigen
Du möchtest deiner BahnCard Kreditkarte kündigen? Verwende hierfür unsere kostenlose Kündigungsvorlage als Word- oder PDF-Datei und gib deiner persönlichen Daten sowie die Kreditkartennummer an. Schicke deine schriftliche Kündigung dann unter Beachtung der Kündigungsfrist von einem Monat an folgende Adresse:
BahnCard Kreditkarten-Service
Postfach 110347
60038 Frankfurt am Main
Tipp: Fordere als Nachweis des Kündigungsversands entweder eine schriftliche Bestätigung der Kündigung an oder versende deine Kündigung als Einschreiben.
Grundsätzlich orientiert sich die Laufzeit deines BahnCard Kreditkartenvertrags an der Laufzeit deines BahnCard Abonnements, d.h. die Kreditkartenfunktion deiner BahnCard Kreditkarte läuft zum Ende Ihrer BahnCard Gültigkeit ebenfalls aus. Falls du dein BahnCard Abo verlängerst, wird auch automatisch deine BahnCard Kreditkarte verlängert – es sei denn, du kündigst diese separat. Falls du deine BahnCard Kreditkarte kündigst, bleibt die Laufzeit deiner BahnCard hiervon unberührt. Eine außerordentliche Kündigung deines BahnCard Kreditkartenvertrags ohne Beachtung von Fristen ist jederzeit bei Vorliegen von wichtigen Gründen möglich. Bei Unsicherheiten und Fragen wendest du dich diesbezüglich an den BahnCard Kreditkarten-Service unter folgenden Kontaktdaten und zu folgenden Zeiten:
Bankarbeitstage von 08:00 bis 20:00
Telefon: 069 / 66571470
Fax: 069 / 6657187470
E-Mail: bahn@kreditkartenservice.commerzbank.de
BahnCard Reiseversicherung kündigen
Möchtest du deine BahnCard Reiseversicherung kündigen? Egal ob du den Bahnreise-Schutz oder den Probe- und Aktions-BahnCard-Schutz gebucht hast – die Laufzeit dieser Reiseversicherungen orientiert sich an der Gültigkeitsdauer deiner BahnCard. Somit gilt deine BahnCard Reiserversicherung in der Regel zunächst 12 Monate, d.h. vom ersten bis zum letzten Gültigkeitstag deiner BahnCard. Nach Ende dieser Laufzeit verlängert sich deine BahnCard Reiseversicherung automatisch um ein weiteres Jahr, wenn du nicht spätestens einen Monat vor Laufzeitende kündigst.
Tipp: Es ist unerheblich, ob du zu diesem Zeitpunkt deine BahnCard bereits gekündigt hast. Die BahnCard Reiseversicherung verlängert sich automatisch und muss separat beim Versicherer ERGO gekündigt werden.
Außerdem kannst du deine Reiseversicherung kündigen, sofern ein Versicherungsfall eingetreten ist. Hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung.
Im Falle eines Probe- und Aktions-BahnCard-Schutzes musst du diese ebenfalls spätestens einen Monat vor Ablauf der Versicherung schriftlich kündigen. Andernfalls verlängert sich diese automatisch um ein weiteres Jahr bzw. wird in den regulären BahnCard und Bahnreise-Schutz überführt. Dies gilt unabhängig davon, ob du weiterhin über eine BahnCard verfügst oder diese in der Zwischenzeit gekündigt wurde.
Bahncard kündigen – wann gilt ein Sonderkündigungsrecht?
Wie viele andere Verkehrsbetriebe akzeptiert auch die Deutsche Bahn außerordentliche Kündigungen – vorausgesetzt es liegt ein wichtiger Grund vor. Dies kann etwa eine unangekündigte Preiserhöhung während der Abolaufzeit sein. In der Regel haben die Kunden der Deutschen Bahn im Falle einer Preiserhöhung vier Wochen nach Ankündigung Zeit zum Widerspruch. Sowohl der Widerspruch als auch eine Sonderkündigung kann dann außerordentlich vor Ablauf der Laufzeit erfolgen. Vom Sonderkündigungsrecht kann außerdem Gebrauch gemacht werden, wenn die Deutsche Bahn dem Kunden nachweislich und direkt falsche Informationen zur Verfügung stellt.
Im Todesfall können die Erben des Vertragsinhabers seinen BahnCard ebenfalls außerordentlich kündigen. Hierfür ist die Vorlage eines Nachweises, also einer Sterbeurkunde, erforderlich.
Grundsätzlich bist du als Kunde bei außerordentlichen Kündigungen deiner BahnCard vor Laufzeitende auf die Kulanz der Deutschen Bahn angewiesen. Dies kann z.B. der Fall sein bei Fahrplanänderungen, welche die Mobilität der Kunden massiv einschränken oder bei der Änderung von Rahmenbedingungen, die Tarife und Verfügbarkeiten für Nicht-BahnCard-Kunden vorteilhafter gestalten als für BahnCard-Inhaber. Auch wenn du die Frist zur ordentlichen Kündigung deiner BahnCard zum Laufzeitende verpassen solltest, kann es sich lohnen eine verspätete bzw. außerordentliche Kündigung an den DB BahnCard Service zu schicken. Diese sollte neben einer Begründung für die späte Kündigung auch die BahnCard selbst enthalten.
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