Im März wurde vom Bundeskabinett eine neue BAföG-Reform beschlossen. Nach Abschluss des parlamentarischen Beratungsverfahrens sollen die Änderungen zum Beginn des Wintersemesters 2024/25 in Kraft treten. Die schlechte Nachricht zuerst: Die Förderbeiträge werden nicht erhöht. Aber es gibt auch positive Veränderungen.
1. Neue Studienstarthilfe für einkommensschwache Haushalte
Neu eingeführt werden soll eine sogenannte Studienstarthilfe. Dieser einmalige Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro soll jungen Menschen aus einkommensschwachen Haushalten mit Sozialleistungsbezug gewährt werden, um ihnen die Entscheidung für ein Studium zu erleichtern. Dadurch sollen finanzielle Studienstarthürden abgebaut werden, wie sie durch den Kauf von Laptop, Lehr- und Lernmaterialien oder die Mietkaution am Studienort anfallen. Die Studienstarthilfe wird unabhängig vom BAföG beantragt und nicht auf die späteren BAföG-Zahlungen angerechnet.
2. Zusätzliches Flexibilitätssemester
Studierende, die BAföG beziehen, sollen einmalig ein sogenanntes Flexibilitätssemester über die Förderungshöchstdauer hinaus beantragen können. Das soll den Studierenden ermöglichen, sich zum Studienende hin auf die BAföG-Förderung verlassen zu können, auch wenn die formale Regelstudienzeit leicht überschritten wurde. Dadurch kann sich besser auf die Abschlussarbeit konzentriert werden.
3. Späterer Fachrichtungswechsel
Wer BAföG bekommt, soll bis zu Beginn des fünften Fachsemesters die Möglichkeit bekommen, um aus einem wichtigen Grund die Fachrichtung zu wechseln. Das war bisher nur bis zu Beginn des vierten Semesters möglich. Das Vorliegen eines wichtigen Grunds soll statt wie bisher bis zum Beginn des dritten Fachsemesters dann bis zum Beginn des vierten Fachsemesters vermutet werden. Dadurch sollen Ausbildungsabbrüche verhindert und der Verwaltungsaufwand soll reduziert werden.
4. Angehobene Freibeträge für Elterneinkommen
Die Freibeträge für Elterneinkommen werden noch mal um 5 % angehoben. Dadurch sollen mehr Studierende BAföG bekommen können, die vorher knapp nicht gefördert wurden. Zudem sollen die Eltern durch den höheren Freibetrag bei weiteren Preis- und Einkommenssteigerungen abgesichert werden. Die Anhebung der Freibeträge vom Elterneinkommen gilt sowohl für Studierende als auch für Schüler.
5. Nichtberücksichtigung von Geschwistereinkommen
Bisher wird das Einkommen minderjähriger Geschwister, die sich nicht in einer förderfähigen Ausbildung befinden, auf den erhöhten Elternfreibetrag angerechnet. Diese Regelung soll entfallen. Dadurch soll sich der Verwaltungsaufwand reduzieren. Die Nichtberücksichtigung von Geschwistereinkommen gilt für Studierende und Schüler gleichermaßen.
6. Angehobene Minijobgrenze
Während eines normalen Bewilligungszeitraum von 12 Monaten dürfen Studierende derzeit im Schnitt monatlich 522,50 € anrechnungsfrei hinzuverdienen, obwohl die Minijobgrenze aktuell eigentlich schon bei 538 € pro Monat liegt. Zum Wintersemester 2024/2025 soll der Freibetrag dann aber direkt auf 556 € pro Monat steigen, was der neuen Minijobgrenze ab Januar 2025 entspricht. Wichtig zu beachten ist, dass diese Grenzen nicht bei Selbständigkeit oder Pflichtpraktika gelten, sondern nur für Minijobs.
Fazit
Auch wenn der Förderbeitrag nicht steigt, bringt die BAföG-Reform 2024 doch einige positive Veränderungen mit sich. Allerdings profitieren nicht alle Studierenden von allen genannten Punkten. Es kann also durchaus sein, dass sich für Dich gar nichts ändert. Bleibt zu hoffen, dass wenigstens im nächsten Jahr die Förderbeiträge wieder ansteigen.
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Schade das es vor paar Jahren nicht so war