Ich denke, dass ist durauch eine Newsmeldung! Seit dem ersten Juli 2017 gibt es die sogenannte „Ausweispflicht für Prepaidkarten„. Dieser Begriff ist in den letzten Wochen durch die Medien gegeistert, doch was bedeutet er letztendlich für den Kunden? Fakt ist, dass seit dem 01.07.2017 Provider dazu verpflichtet sind die Identität von Käufern einer Prepaidkarte zu prüfen. Dies gilt für den Kauf, wer also schon eine Karte vor dem Juli erworben hat, ist nicht davon betroffen. Ehemals hat es es gereicht, wenn man bei einer Onlinebestellung „seine“ Daten angeben hat – diese wurden aber nicht überprüft. Natürlich macht es keinen Sinn falsche Adressdaten anzugeben, da die SIM-Karte vom Provider irgendwo hin verschickt werden muss. Mit Tricks, wie fremde Briefkästen benutzen, hat man aber auch dies umgehen können. Alternativ reichte auch der Gang zum Discounter.
Kurzform: Ausweispflicht für Prepaidkarten
- Prepaid-Karten nur mit Ausweis (Personalausweis, Reisepass) erhältlich
- Identität wird beim Kauf oder Aktivierung geprüft
- Name, Anschrift und Geburtsdatum werden erfasst und gespeichert
- Prüfung vor Ort oder per Video-Ident
Das hat sich konkret geändert
Prepaidkarten sind eine praktische Angelegenheit, ideal für Leute, die wenig telefonieren aber dennoch mobil sein wollen. Gerade für Kinder und Jugendliche eignen sich solche Aufladekarten, da keine weiteren Kosten als das aktuelle Guthaben entstehen können. Zudem ist man frei von gezwungen monatlichen Zahlungen und muss sich an keine Vertragsfrist oder einen Handytarif binden. Anfangs konnte man die Karten ohne weiteres im Supermarkt und beim Discounter um die Ecke erwerben. Seit Juli 2017 geht dies nicht mehr so einfach, da der Kauf bzw. die Aktivierung der Karte nur in Verbindung mit einem Ausweisdokument wie Reisepass oder Personalausweis möglich ist. Das Problem ist natürlich, das kaum einer beim Discounter an der Kasse seine Daten preisgeben möchte zudem zieht man sich den Zorn der Wartenden auf sich – mit dieser Lösung ist also niemandem geholfen. Deshalb kann man weiterhin ganz normal die SIM-Karten und Prepaidkarten beim Discounter kaufen. Vor der Aktivierung verlangt man allerdings dann die persönlichen Daten und die Authentifizierung der eigenen Identität.
Bislang mussten die Anbieter und Provider diese Daten nicht überprüfen oder gar entgegennehmen. Mit dem neuen Gesetzt sind sie jetzt dazu verpflichtet – auch für dich Richtigkeit der Daten zu sorgen.
Welche Daten werden durch die Ausweispflicht für Prepaidkarten erfasst?
Welche Daten erfasst und gespeichert werden müssen, ist natürlich ebenfalls geregt worden. Es wird der Name, die Anschrift und das Geburtsdatum des Prepaidkarten-Käufers erfasst.
Wer geschäftsmäßig Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt und dabei Rufnummern oder andere Anschlusskennungen vergibt oder Telekommunikationsanschlüsse für von anderen vergebene Rufnummern oder andere Anschlusskennungen bereitstellt, hat für die Auskunftsverfahren nach den §§ 112 und 113
1. die Rufnummern und anderen Anschlusskennungen,
2. den Namen und die Anschrift des Anschlussinhabers,
3. bei natürlichen Personen deren Geburtsdatum,
4. (…)
5. in Fällen, in denen neben einem Mobilfunkanschluss auch ein Mobilfunkendgerät überlassen wird, die Gerätenummer dieses Gerätes sowie
6. das Datum des Vertragsbeginns
vor der Freischaltung zu erheben und unverzüglich zu speichern
Dabei ist natürlich ebenfalls geregelt, welche Ausweispapiere für den Kauf und die Aktivierung einer Prepaidkarte erforderlich sind. Demnach ist die Verifizierung mittels Personalausweis, Reisepass, einem gültigen Ausweispapier oder auch einem Aufenthaltstitel möglich. Bei Unternehmen verlangt man einen Registerauszug.
Die Folgen der Ausweispflicht für Prepaidkarten
Insgesamt wird der Kauf von Prepaidkarten komplizierter und nicht mehr so einfach. Es reicht nicht mehr, dass man seine Daten einfach im Bestellformular abschickt und nach zwei Tagen die SIM-Karte erhält. Die Überprüfung der Daten wird etwas Zeit in Anspruch nehmen – am schnellsten dürfte hier das Video-Ident Verfahren laufen. Allerdings kann man seinen Ausweis auch einscannen / fotografieren und per eMail oder Fax von einem Mitarbeiter prüfen zu lassen. Aber auch das wird Zeit dauern und die Anbieter benötigen zusätzliches Personal, die die Daten überprüfen und speichern. Aktuell haben wir noch keine preislichen Folgen feststellen können, inwieweit dies bestehen bleibt, bleibt abzuwarten.
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„Bislang mussten die Anbieter und Provider diese Daten nicht überprüfen“
Das ist so nicht richtig. Wer dazu verpflichtet ist, Daten zu erheben, hat auch die Pflicht einer Plausibilitätsprüfung, so dass der Zweck erfüllt wird. Es ist nicht klar definiert, wie weit das geht, aber der 5.000ste Dagobert Duck muss da auffallen. Das Gesetz war bewusst so ausgelegt, dass die Anbieter das Verfahren selbst so frei wie möglich selbst definieren können, aber nicht unterlassen. Im Endeffekt haben die sich Anbieter hier durch ihr ignorantes Verhalten selbst ins Knie geschossen. So hätte man in der früheren Fassung nur Auskunfteien bemühen müssen, was auch online automatisiert werden kann.