Amazonguthaben nicht mehr beliebig einsetzbar   Schon gewusst ?

Vielleicht hat der ein oder andere bereits mitbekommen, dass man seit Oktober 2023 sein Amazonguthaben nicht mehr vorbehaltlos für alle Artikel einsetzen kann.

Vorher war es tatsächlich möglich mit dem Amazonguthaben andere Gutscheinkarten zu kaufen. Dadurch hatte man bei Amazon beispielsweise die Möglichkeit Guthaben für die Telekom zu kaufen und somit konnte man sein Amazonguthaben, das man vielleicht günstig eingekauft hat, relativ gut wieder ausgeben. Selbst größere Guthabensummen konnte man so umsetzen.

Darüber hinaus wird in letzter Zeit immer wieder berichtet, dass Amazon stichprobenartig Nachforschungen zu Gutscheineinlösungen anstellt, wenn man größere Gutscheinsummen auf sein Amazonkonto laden möchte. Auch von Kontosperrungen wurde berichtet, die im Zusammenhang mit den Gutscheinen stehen. Weiter sind wohl diverse Marketplace-Käufe mit Guthaben nicht mehr möglich.

Diese Änderungen im Hinblick mit dem Einsatz von Amazongutscheinen stehen wohl im Zusammenhang mit einer EU-weiten Gesetzesinitiative, die Geldwäsche erschweren soll.

Einschränkungen beim Einlösen von Amazonguthaben

Seit Oktober ist das Einlösen von Amazonguthaben für andere Gutscheine nicht mehr möglich. Das war ein denkbar unpassender Zeitpunkt, da viele Kunden sich um die Black Week herum mit Gutscheinen eingedeckt haben, die dann auf dem Account lagen und nicht mehr für andere Gutscheine eingesetzt werden konnten, die während der Black Week vergünstigt über Amazon verfügbar waren. Folglich lag das Guthaben nun auf das Konto gebunden herum und war nicht mehr für Gutscheinkäufe einsetzbar.

Amazonguthaben nicht mehr beliebig einsetzbar   Schon gewusst ?

Vorher war das üblicherweise möglich. Kurz nach der Black Week machten einige Meldungen von Usern die Runde, in denen sie berichteten, dass nach einer Gutscheineinlösung Amazon stichprobenartig Nachforschungen über den Ursprung des Guthabens machte. Weitere Einlösungen von Gutscheinen seien demnach nicht mehr möglich und es wurde vereinzelt sogar von Kontosperrungen berichtet. Das Guthaben war dann verloren.

Nun berichtet msn.com, dass auch Einlösungen von Guthaben bei diversen Amazon Marketplace-Händlern nicht mehr möglich sei. Laut Amazon sei aber die Einlösung von Guthaben für Käufe bei Marketplace-Händlern nicht grundlegend ausgeschlossen.

Nötig sei für den Einkauf bei Marketplace-Händlern die Angabe von entsprechenden Personalien.

Hintergrund der erschwerten Gutscheineinlösungen

Wie von msn.com berichtet, ist eine neue EU-Richtlinie wohl verantwortlich für die erschwerten Gutscheineinlösungen bei Amazon. Schuld ist eine von der EU verabschiedete Richtlinie zur Prävention von Geldwäsche. Gemäß dieser ist die Feststellung personenbezogener Daten bei bestimmten Transaktionen notwendig. Verlangt wird also, dass die Händler die vollständigen Namen, Anschrift, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit der Käufer erheben.

Eigentlich soll diese Richtlinie erst ab 2025 gelten, Amazon setzt sie aber jetzt bereits um, sodass die Einlösung von Amazonguthaben nicht mehr so einfach wie zuvor möglich ist.

Amazonguthaben nicht mehr beliebig einsetzbar   Schon gewusst ?

Zuvor war ein Einkaufswert von 150 € der Grenzwert, ab welchem die Angabe von Personalien verlangt wurde.

Die EU bestrebt mit dieser Richtlinie virtuelle Währungen transparenter zu machen. Dabei sollen digitale Zahlungsarten nicht beschränkt werden, aber Gelder, die durch Gutscheine intransparente Transaktionen ermöglichen.

Ende von Geschenkkarten?

Der Ableitungsleiter Zahlungsverkehr des Handelsverband der Einzelhändler (HDE) Ulrich Binnebößel kritisiert diese Neuregelung scharf. Diese Neuregelung könnte das Ende von Geschenkkarten einleiten, da kein Kunde bei einem Einkauf sämtliche personenbezogenen Daten hinterlassen wolle:

„Die geplanten Regelungen in der europäischen Anti-Geldwäsche-Verordnung wären praktisch das Ende des Geschäfts mit vielen Geschenkkarten. Weder wollen Kunden ihre Daten hinterlassen, noch will der Händler solch sensible Daten speichern. Daher muss die wichtige Ausnahmeregelung der heutigen Geldwäscheregulierung beibehalten werden.“

Es stellt sich ohnehin die Frage, ob die Grenze von 150 € nicht zur Bekämpfung von Geldwäsche nicht ohnehin ausreichend gewesen wäre. So, wie nun bei Amazon umgesetzt, zeigen sich zunächst einmal nur Einschränkungen der Käuferrechte.

Fazit zu den Einlösebedingungen von Amazonguthaben

Die Meldung, dass „Geschenkkartenguthaben […] für diese Bestellung nicht verwendet werden“ kann taucht in letzter Zeit immer häufiger bei Amazon auf. Schuld ist eine Neuregelung einer Richtlinie zur Unterbindung von Geldwäsche. Mit dieser Neuregelung werden die Rechte von Käufern erheblich eingeschränkt und Amazonguthaben drastisch entwertet. Ab 2025 soll diese Richtlinie EU-weit umgesetzt werden.

Folglich wird der Einkauf für viele Käufer zukünftig bedeutend unattraktiver, sofern man sich nicht darauf einlassen möchte, divere personenbezogene Daten an den Händler abzutreten.

Für mich ist die schlimmste Einschränkung in dieser ganzen Debatte tatsächlich die weggefallene Möglichkeit des Einkaufs von Gutscheinen bei Amazon mit Guthaben. Das war immer eine sehr willkommene Option zum Bezahlen meiner Telekom-Rechnung.

Quellen:
tarnkappe.info – Amazon Gutscheinkarten nicht mehr für alles nutzbar
msn.com – Amazon-Gutschein funktioniert nicht? Neue Richtlinie könnte Schuld sein

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