Kommt die „Amazon Steuer“ auch nach Deutschland?

Im spanischen Barcelona wurde Anfang März eine Sondersteuer für Online-Händler eingeführt, die ihre Kunden wie Amazon mit eigenen Fahrzeugen selbst beliefern. Mit der Steuer soll der Lieferverkehr in der Stadt wieder in gerade Bahnen gelenkt werden, der in Barcelona durch die zunehmenden Lieferfahrzeuge immer mehr aus dem Ruder gelaufen ist. Was steckt hinter der „Amazon Tax“ und müssen wir auch in Deutschland damit rechnen?

Was steckt hinter der „Amazon-Steuer“?

Amazon ist dazu übergegangen, immer mehr Bestellungen von eigenen Lieferfahrzeugen ausliefern zu lassen – auch in Spanien. Andere Online-Shops folgten nach. Entsprechend wurde der Verkehr in Barcelona durch immer mehr Lieferwagen dominiert, die dann gerne auch mal in zweiter Reihe oder anderweitig falsch parkten und dadurch den fließenden Verkehr behinderten. Auch Luftverschmutzung und Lärm wurden durch das erhöhte Lieferaufkommen immer weiter erhöht.

Die Stadt schon dem Treiben am 1. März einen Riegel vor und führte eine Steuer für selbstausliefernde Online-Shops ein – inoffiziell Amazon Tax genannt. Sie wird von Online-Shops mit einem Umsatz von mehr als einer Million Euro im Jahr erhoben, beträgt 1,25 % des Gewinns und muss an die Stadt Barcelona abgeführt werden. Dabei zählen nur Lieferungen an die Haustür der Kunden, Lieferungen an Packstationen oder Paketshops zählen nicht, denn die Abholung bei wohnortnahen Stationen gilt als umweltfreundlicher und soll entsprechend gefördert werden. In Barcelona betrifft die Amazon-Steuer trotzdem derzeit 26 Online-Händler mit zusammen 200 Millionen Euro Gewinn.

„Amazon Tax“ soll Verkehr entlasten und lokale Händler fördern

Kommt die „Amazon Steuer“ auch nach Deutschland?Zwar wird als Grund für die Amazon Tax oft der Verkehr genannt. Aber ob der tatsächlich davon profitieren wird oder ob die Online-Shops die Kosten langfristig einfach an die Kunden weitergeben und trotzdem unbeirrt selbst ausliefern, ist natürlich fraglich.

Von gestiegenen Online-Preisen würde allerdings der lokale Handel profitieren, der bisher nicht mit den günstigeren Preisen des Online-Handels mithalten kann. Lokale Geschäfte haben nicht nur höhere Kosten für Mieten und Verkaufspersonal, sondern müssen oft auch noch kommunale Steuern bezahlen. Die „Amazon-Steuer“ könnte hier für etwas Ausgleich sorgen. Da Barcelona mit den Steuereinnahmen den lokalen Handel zusätzlich unterstützen will, könnte die Amazon Tax langfristig für die Kunden einen Anreiz bieten, wieder vermehrt vor Ort einzukaufen. In diesem Fall würde natürlich auch der örtliche Verkehr profitieren, weil es zu weniger Online-Bestellungen und dadurch weniger Lieferverkehr kommen würde.

Könnten bald andere Städte folgen?

Der stellvertretende Bürgermeister von Barcelona bekräftigte gegenüber einer lokalen Zeitung, dass die Amazon-Steuer auch für andere Städte als Vorbild dienen sollte. Er geht davon aus, dass viele Kommunen in Spanien dieser Idee folgen werden. Der stellvertretende Bürgermeister von Paris findet die Idee der „Amazon-Steuer“ ebenfalls nachahmenswert, wobei er die Steuereinnahmen in öffentliche Verkehrsmittel investieren würde. International scheint das Vorpreschen von Barcelona also durchaus zum Nachdenken angeregt haben.

Und wie sieht es in Deutschland mit der Amazon-Steuer aus?

Kommunen haben in Deutschland ein beschränktes eigenes Steuerfindungsrecht. Laut Art. 106 Abs. 6 GG dürfen Kommunen örtliche Verbrauchs- und Aufwandsteuern durch eine Satzung eigenmächtig einführen und erheben. So gibt es in einigen deutschen Städten eine Zweitwohnungssteuer oder in Tübingen eine Steuer auf Einwegverpackungen und Einweggeschirr. Theoretisch könnten einzelne Städte also durchaus dem Beispiel von Barcelona folgen und eine Amazon-Steuer einführen, soweit das als rechtlicher Laie zu beurteilen ist. Ob sich eine Liefersteuer in Deutschland praktisch durchsetzen wird, bleibt allerdings noch abzuwarten. Was denkst Du darüber? Findest Du eine „Liefersteuer“ sinnvoll? Und wie sollte das eingenommene Geld investiert werden?