Im März vergangenen Jahres prüfte die Verbraucherschutzzentrale die Rechtmäßigkeit der bekannten Amazon Dash Buttons, die unter anderem bei Bastlern für divese DIY-Projekte beliebt sind. In erster Instanz gewann der Verbraucherschutz, Amazon ging in Revision. Heute gab es hierzu eine Entscheidung.
Verbraucherschutz: Dash Button verstößt massiv gegen Gesetze
Die Argumentation der Verbraucherzentrale, dass man erst nach dem Knopfdruck und somit nach dem Kauf den Preis angezeigt bekam, wurde vor Gericht bekräftigt. Amazon legte Widerspruch ein und verlor heute vor dem OLG München. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, allerdings wurde bereits die Revision zum BGH abgewiesen. Hier ein Auszug der Pressemitteilung:
Die Richter stellten in der heutigen mündlichen Verhandlung klar, dass Amazon den Kunden unmittelbar vor Absenden der Bestellung über den Preis und die tatsächlich bestellte Ware informieren muss. Bisher werden diese Informationen erst nach dem Drücken des Buttons zur App gesendet, also nach der Bestellung. Die Klausel der „Amazon Dash Replenishment Nutzungsbedingungen“, mit der sich Amazon die Änderung der Vertragsbedingungen vorbehält, bewertete das Oberlandesgericht zudem als unzulässig. Zudem fehle auf dem Button der Hinweis, dass eine Zahlungspflicht ausgelöst wird. Dieser Hinweis ist bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr jedoch vorgeschrieben.
Amazon muss nachbessern
Nun ist es an Amazon, die Dash Buttons so abzuändern, dass diese die o.g. Auflagen erfüllen. Denkbar wäre eine neue Version mit kleinem Display, das vor der endgültigen Bestellabgabe den Preis anzeigt und auf erneute Bestätigung wartet, ebenso ist eine zusätzliche Bestätigung in der Amazon-App, via Alexa etc. eine Option. Sicher ist damit nur eines: Die Bestellung durch einen einzigen Druck auf den Dash Button auszulösen wird, jedenfalls hierzulande, wohl nicht mehr funktionieren.
Was sagt ihr zu der Entscheidung? Habt ihr einen Dash-Button und war dieser regelmäßig im Einsatz? Diskutiert darüber gerne in den Kommentaren.
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Wir leben halt in einer Gesellschaft der Bevormundung durch den Staat. Da kann sich die Verbraucherzentrale mal ordentlich auf die Schulter klopfen, dass sie uns vor uns selbst beschützt. Als ob unsere Gerichte nichts besseres zu tun hätten…
Schön, dass wir wieder in Richtung Vergangenheit zurückrudern. Auch der letzte Steinzeitmensch wird irgenwann mal in den Genuss des Fortschritts kommen und einfach mal neue Dinge akzeptieren müssen.
Hat Ihnen ja niemand verboten so was anzubieten. Nur müssen sie sich dabei eben an geltendes Recht halten. Das Gegenteil von Steinzeit ist hier der Fall denn die Regeln zur Klarheit bei Vertragsabschluss online sind aktuelle und sinnvolle Gesetze …
Finde echt super, dass die Verbraucherzentrale manchen Amazonkunden vor seiner eigenen Dummheit schützt! Gutes Urteil!
Stein s hwachsinn, muss doch jeder selber wissen was er tut.
Mit dieser Argumentation müsste man jeden Schmarrn zulassen, der andere nicht direkt umbringt.
Als Garagentoröffner wird er weiterhin funktionieren ??
Finde ich gut, vielleicht kaufen dann ein paar Leute nicht mehr jede Kleinigkeit bei Amazon sondern gehen auch mal vor die Tür und unterstützen den lokalen Handel. Gerade bei den Dash Button Produkten war Amazon sicher nicht günstiger.
???