Rentner müssen von ihrer Rente in der Regel selbst ihre Krankenversicherung bezahlen. Das kann ganz schön ins Geld gehen. Unter bestimmten Voraussetzungen können sich Ruheständler aber auch über die besonders günstige Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichern lassen. Doch was ist die KVdR genau, wer darf da rein und wie bekommt man den KVdR-Status?
Was ist die Krankenversicherung der Rentner (KVdR)?
Wer eine gesetzliche Rente bekommt und bestimmte Voraussetzungen erfüllt, kann sich bei der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) einen besonders günstigen Versicherungsschutz sichern. Der Rentner erhält in der KVdR den Status eines Pflichtversicherten und bezahlt die normalen Beiträge auf sein Einkommen wie Rente, Gehalt, Einkünfte aus selbständiger Arbeit und Direktversicherungen.
Der Vorteil der KVdR ist, dass keine Krankenkassenbeiträge auf Einnahmen durch Privatrenten, Zinseinnahmen, Dividenden, Vermietung und Verpachtung bezahlt werden müssen. Liegen solche Einnahmen vor, kann ein Rentner mit der KVdR also viel Geld bei den Krankenversicherungsbeiträgen sparen.
Wer darf in die Krankenversicherung der Rentner rein?
Um in den Genuss des KVdR-Status zu kommen, muss man eine gesetzliche Rente bekommen und in der zweiten Hälfte des Erwerbslebens zu mindestens 90 % Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse gewesen sein, wobei hier auch eine entsprechende Familienversicherung gilt. Ehemalige Ärzte, Rechtsanwälte, Architekten und andere Berufsgruppen, die sogenannte Versorgungsbezüge bekommen, dürfen nicht in die KVdR.
Gut zu wissen: Kinder werden seit 2017 bei der Berechnung der Versicherungszeit honoriert, wobei 3 Jahre pro Kind angerechnet werden. Jeder Elternteil hat ein Anrecht auf 3 Jahre pro leibliches Kind, Stief-, Pflege- oder Adoptivkind.
Können auch freiwillig gesetzlich Versicherten in die KVdR?
Was viele nicht wissen: Auch wenn man vor Renteneintritt freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung war, kann man sich als Rentner über die KVdR pflichtversichern und von den günstigen Beiträgen profitieren. Das gilt zum Beispiel für freiwillig gesetzlich Versicherte wie Beamte, Angestellte mit hohen Jahreseinkommen und Selbstständige, die alle anderen genannten Voraussetzungen für den KVdR-Status erfüllen.
Wie komme ich in die Krankenversicherung der Rentner?
Krankenkassen haben nicht die Pflicht, auf die Möglichkeit der KVdR hinzuweisen. Wenn ein Rentenantrag gestellt wird, sollte deshalb selbst geprüft werden, ob der KVdR-Status möglich ist, statt gleich „freiwillig versichert“ anzukreuzen. Dabei sollten auch Kinder als mögliche Booster für die Versicherungsjahre berücksichtigt werden.
Ist man als Rentner bereits freiwillig versichert und denkt, dass man den KVdR-Status eigentlich erhalten müsste, kann man bei der Krankenkasse jederzeit einen Antrag auf Überprüfung des KVdR-Status einreichen. So kann man vielleicht noch ein paar Euro im Monat sparen. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.
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