Es ist wieder soweit: Der September neigt sich dem Ende zu und der Oktober steht vor der Tür. Was das bedeutet? Wie gewohnt fassen wir für euch alle wichtigen Änderungen für Verbraucher für den kommenden Monat zusammen. In diesem Falle geht es dementsprechend um Änderungen im Oktober 2018. Diesmal geht es um die Sicherheit von Spielzeugen, um die theoretische Führerscheinprüfung, um das Heckenschnittverbot und um öffentliche Ausschreibungen.
Mehr Sicherheit von Spielzeugen in der EU
Ab Ende Oktober gibt es EU-weit höhere Auflagen für die Sicherheit von Spielzeugen. Das betrifft vor allem Grenzwerte für spezielle Schadstoffe bei Spielzeugen. Dadurch soll der Anteil giftiger Schwermetalle verringert werden, um die Gesundheit der Kinder nicht zu gefährden. Konkret geht es um Blei, Bisphenol A und um Phenol. Die neuen Grenzwerte für Blei treten am 28. Oktober 2018 in Kraft. Dabei muss beispielsweise der Bleianteil in Kreide von bisher maximal 13,5 Milligramm auf maximal 2 Milligramm beschränkt werden. Auch lackiertes Spielzeug darf künftig nur noch wesentlich weniger Blei enthalten als zuvor. Das gilt beispielsweise für Bauklötze. Diese dürfen ab Ende Oktober nur noch maximal 23 anstatt 160 Milligramm Blei pro Kilogramm enthalten. Erst im November werden dann die anderen Auflagen für Bisphenol A und für Phenol nach und nach umgesetzt.
Neuer Fragenkatalog bei theoretischer Führerscheinprüfung
Für derzeitige Fahrschüler ist diese Änderung im Oktober 2018 extrem wichtig. Denn zum 1. Oktober 2018 wird der Fragenkatalog für die theoretische Führerscheinprüfung angepasst. Und das nicht zu knapp. Eine regelmäßige Anpassung der Fragen im April und im Oktober ist eigentlich normal. Diesmal werden allerdings starke Änderungen vorgenommen: Insgesamt 28 Fragen sind neu und 29 Fragen wurden überarbeitet und es gibt neue Video- und Bildfragen und zusätzliche inhaltliche Veränderungen. Wer seine theoretische Prüfung noch vor dem 1. Oktober 2018 absolviert ist von diesen Änderungen der Zusammensetzung des Fragenkatalogs nicht betroffen. Die Änderungen werden erst nach dem 1. Oktober 2018 in Kraft treten.
Heckenschnitt wieder erlaubt
Wer keinen eigenen Garten hat, der wird sich sicherlich über diesen Punkt wundern und etwas schmunzeln. Wer jedoch etwas penibler mit seinem Eigenheim mit Garten umgeht, der wird diese Änderung mit Freude und Begeisterung verfolgen. Denn seit dem 1. März 2018 galt in allen deutschen Bundesländern wieder ein Heckenschnitt-Verbot. Grundlage dafür ist das Naturschutzgesetz. Denn so sollte der Schutz des Lebensraumes von Vögeln und anderen Tieren gewahrt werden. Am 30. September 2018 endet dieses Verbot und ab dem 1. Oktober dürfen Hecken wieder wie gewohnt gestutzt werden – zumindest bis zum 1. März 2019, wo das Verbot wie jedes Jahr erneut in Kraft tritt.
Elektronische Vergabe für öffentliche Ausschreibungen
Europaweit gibt es noch eine weitere Änderung ab Oktober 2018, die besonders für Kleinunternehmer interessant sein kann: Das Vergabeverfahren für öffentliche Ausschreibungen von Kommunen, Ländern und Bund wird angepasst. Dementsprechend tritt am 18. Oktober 2018 ein neues Gesetz in Kraft, das festlegt, dass nicht elektronisch eingereichte Angebote nicht mehr berücksichtigt werden. Durch die elektronische Abwicklung sollen nun auch kleinere Unternehmen die Chance haben, sich für Aufträge zu bewerben.
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Das Heckenschnittverbot gibt es auch weiterhin. Es gilt vom 1.03. bis zum 30.09. eines jeden Jahres.
Der Zeitraum vom 1.10. bis zum 28.02. war schon immer verbotsfrei, da in dieser Zeit bei uns die Vögel nicht mehr brüten.
Richtig, man kann den Artikel hier so interpretieren als ob ab dem 01.10.2018 § 39 Abs. 1 BNatSchG weggefallen oder außer Kraft gesetzt worden sei (Stichwort: „Änderung“). Dem ist selbstverständlich nicht so. Außerdem kann ich Ihnen versichern, dass Gartenbesitzer (betrifft ja selbstverständlich nicht nur Personen mit Eigenheim sondern jeden, der zur Pflege eines Gartens berechtigt/verpflichtet ist) diese „Änderung“ nicht mit „Freude und Begeisterung verfolgen“, da Pflegeschnitte das ganze Jahr über erlaubt sind nachdem man sich vergewissert hat, dass keine Tiere in der Hecke leben.
Ich bin nicht der Meinung, dass man auf einer Schnäppchenseite jedes Wort auf die Goldwaage legen muss. Wenn jedoch News zu juristischen Themen verfasst werden, kommt es m.M. nach auf präzise Ausdrucksweise und genaue Recherche an. Nichts für ungut, ansonsten finde ich Ihre Verbraucherhinweise ganz gut um sich einen ersten Überblick zu verschaffen.
cooler Hinweis
In der Onlineausgabe einer Zeitung hieß es, Heckenschnitt im Sommer könne einen 50.000 Euro kosten. Wahnsinn. Aber danke, ich dachte schon, ich müsste jetzt den Gehweg den Sommer über zuwachsen lassen (mit allen Konsequenzen) oder den Hecken bestenfalls Zöpfchen binden.