Neuer Monat, neues Glück und wieder einmal ein Update bzw. kurze News zu den Änderungen für Verbraucher im Februar 2024. Die Liste der Änderungen ist bedeutend kürzer als im Januar, aber einige Änderungen sind dennoch sehr wichtig.

Damit ihr im Bilde seid, nachfolgend die wichtigsten Neuigkeiten.

Amazon Prime Videos mit Werbung oder Extrakosten

Wie sollte es auch anders sein, kann man nun bei Amazon Prime Werbung sehen. Damit reiht sich Prime in eine Reihe von Streamingdiensten ein, die diesen „Service“ schon länger anbieten. Ab dem 5. Februar ist es soweit und ihr dürft Werbung bei Amazon Prime sehen… oder alternativ 2,99 € je Monat mehr zahlen, um die Werbung zu vermeiden.

Dass das natürlich keine gute Änderung für Verbraucher ist, sollte klar sein. Preiserhöhungen stellen einen Grund für ein Recht der Sonderkündigung durch, wenn man diesen Weg gehen kann. Ansonsten muss man wohl leider einfach damit leben.

Recycling in Batterien

Ab dem 18. Februar gilt eine neue Verordnung in der EU – die Europäische Batterieverordnung. Demnach müssen Batterien einen bestimmten Anteil an recycelten Materialien enthalten. Ab dem kommenden Jahr sollen weitere Vorgaben zum Sammeln und Recycling von alten Batterien eingeführt werden und ab 2027 soll es möglich sein, dass man bei Geräten mit Akkus, diese selbstständig wechseln können wird.

Änderungen für Verbraucher im Februar 2024

Sämtliche Batterien sollen dann mit einem Etikett und QR-Code mit verschiedenen Angaben wie Lebensdauer, chemischer Zusammensetzung und Sicherheitsrisiken beklebt sein.

Sicherheit bei Nutzung digitaler Dienste

Ab dem 24. Februar soll der Digital Services Act (DSA) digitale Dienstleister insbesondere aber Online-Plattformen, zu mehr Sicherheit für Verbraucher*innen verpflichten. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf Transparenz der digitalen Dienst.

So müssen bereits seit August ’23 große Plattformen und Suchmaschinen neue Transparenzregeln umsetzen und Beschwerdemöglichkeiten anbieten.

Förderung für klimafreundliche Heizung

Es gibt wieder einmal die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen. Nun kann man klimafreundliche Heizanlagen fördern lassen, wenn man seine Öl- oder Gasheizung austauscht. Dabei werden bis zu 70 % der Anlage, aber maximal 23.500 € gefördert. Beantragen kann man die Förderung über die KfW.

Die Förderungsanträge können voraussichtlich ab dem 27. Februar beantragt werden, ihr könnt euch aber jetzt schon beim Kundenportal „Meine KfW“ anmelden. Dort findet ihr auch alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung, auf die wir aufgrund des Umfangs nicht in diesem Artikel eingehen werden.

Geringere Einspeisevergütung ab Februar

Besitzer von Photovoltaik-Anlagen haben grundsätzlich die Möglichkeit, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Diese Einspeisevergütung sinkt aber für Geräte, die seit dem 1. Februar in Betrieb genommen werden im Vergleich zu Anlagen, die zuvor bereits angeschlossen wurden.

Änderungen für Verbraucher im Februar 2024

Die Vergütung für neu angeschlossene Photovoltaikanlagen ist um etwa 1 % geringer. Eine weitere Absenkung (ebenfalls um etwa 1 %) ist ab dem 1. August vorgesehen.

Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe

Ich hoffe sehr, dass ihr alle mit der Ersatzfreiheitsstrafe nichts zu tun habt. Bei der Ersatzfreiheitsstrafe handelt es sich um eine Alternative zur Geldstrafe, welche in Kraft tritt, wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder möchte.

Diese Ersatzfreiheitsstrafe wird nun halbiert. Jemand, der also zu einer Geldstrafe von beispielsweise 50 Tagessätzen zu x € verurteilt wird, könnte alternativ für 25 Tage inhaftiert werden. Als weitere Alternative gäbe es die Möglichkeit eine soziale Arbeit zu verrichten.

Weitere Änderungen ab Februar 2024

Die nachfolgenden Änderungen brauchen nicht viele Worte der Erklärung, sind aber auch nicht vernachlässigbar:

  • Herkunft von unverpacktem Fleisch: Seit dem 1. Februar muss die Herkunft von unverpacktem Fleisch gekennzeichnet sein. Bisher galt das nur für verpacktes Fleisch und Rindfleisch.
  • Ab Ende Februar wird die Netflix-App auf einigen älteren Sony-Fernsehern und BluRay-Playern nicht mehr funktionieren. Die Dienste werden eingestellt. Betroffen sind Sony-Fernseher der Serien HX-, EX- und W-.
  • Zuzahlung rezeptpflichtiger Medikamente: Solltet ihr ein Rezept für ein Medikament erhalten, aber die Packungsgröße ist nicht verfügbar und erhaltet kleinere Packungen, müsst ihr in Zukunft nur einmal eine Zuzahlung bezahlen.
  • Quellen:
    n-tv.de – Verbraucher aufgepasst – Das ändert sich im Februar
    kfw.de – KfW-ZUSCHUSSPORTAL – Der einfache Weg zu Ihrer Förderung

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