Neuer Monat, neues Glück und wieder einmal ein Update bzw. kurze News zu den Änderungen für Verbraucher im Februar 2024. Die Liste der Änderungen ist bedeutend kürzer als im Januar, aber einige Änderungen sind dennoch sehr wichtig.
Damit ihr im Bilde seid, nachfolgend die wichtigsten Neuigkeiten.
Amazon Prime Videos mit Werbung oder Extrakosten
Wie sollte es auch anders sein, kann man nun bei Amazon Prime Werbung sehen. Damit reiht sich Prime in eine Reihe von Streamingdiensten ein, die diesen „Service“ schon länger anbieten. Ab dem 5. Februar ist es soweit und ihr dürft Werbung bei Amazon Prime sehen… oder alternativ 2,99 € je Monat mehr zahlen, um die Werbung zu vermeiden.
Dass das natürlich keine gute Änderung für Verbraucher ist, sollte klar sein. Preiserhöhungen stellen einen Grund für ein Recht der Sonderkündigung durch, wenn man diesen Weg gehen kann. Ansonsten muss man wohl leider einfach damit leben.
Recycling in Batterien
Ab dem 18. Februar gilt eine neue Verordnung in der EU – die Europäische Batterieverordnung. Demnach müssen Batterien einen bestimmten Anteil an recycelten Materialien enthalten. Ab dem kommenden Jahr sollen weitere Vorgaben zum Sammeln und Recycling von alten Batterien eingeführt werden und ab 2027 soll es möglich sein, dass man bei Geräten mit Akkus, diese selbstständig wechseln können wird.
Sämtliche Batterien sollen dann mit einem Etikett und QR-Code mit verschiedenen Angaben wie Lebensdauer, chemischer Zusammensetzung und Sicherheitsrisiken beklebt sein.
Sicherheit bei Nutzung digitaler Dienste
Ab dem 24. Februar soll der Digital Services Act (DSA) digitale Dienstleister insbesondere aber Online-Plattformen, zu mehr Sicherheit für Verbraucher*innen verpflichten. Ein weiterer Fokus liegt dabei auf Transparenz der digitalen Dienst.
So müssen bereits seit August ’23 große Plattformen und Suchmaschinen neue Transparenzregeln umsetzen und Beschwerdemöglichkeiten anbieten.
Förderung für klimafreundliche Heizung
Es gibt wieder einmal die Möglichkeit eine Förderung zu beantragen. Nun kann man klimafreundliche Heizanlagen fördern lassen, wenn man seine Öl- oder Gasheizung austauscht. Dabei werden bis zu 70 % der Anlage, aber maximal 23.500 € gefördert. Beantragen kann man die Förderung über die KfW.
Die Förderungsanträge können voraussichtlich ab dem 27. Februar beantragt werden, ihr könnt euch aber jetzt schon beim Kundenportal „Meine KfW“ anmelden. Dort findet ihr auch alle Informationen zu den Voraussetzungen der Förderung, auf die wir aufgrund des Umfangs nicht in diesem Artikel eingehen werden.
Geringere Einspeisevergütung ab Februar
Besitzer von Photovoltaik-Anlagen haben grundsätzlich die Möglichkeit, überschüssigen Strom ins Netz einzuspeisen. Dafür erhalten sie eine Vergütung. Diese Einspeisevergütung sinkt aber für Geräte, die seit dem 1. Februar in Betrieb genommen werden im Vergleich zu Anlagen, die zuvor bereits angeschlossen wurden.
Die Vergütung für neu angeschlossene Photovoltaikanlagen ist um etwa 1 % geringer. Eine weitere Absenkung (ebenfalls um etwa 1 %) ist ab dem 1. August vorgesehen.
Halbierung der Ersatzfreiheitsstrafe
Ich hoffe sehr, dass ihr alle mit der Ersatzfreiheitsstrafe nichts zu tun habt. Bei der Ersatzfreiheitsstrafe handelt es sich um eine Alternative zur Geldstrafe, welche in Kraft tritt, wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen kann oder möchte.
Diese Ersatzfreiheitsstrafe wird nun halbiert. Jemand, der also zu einer Geldstrafe von beispielsweise 50 Tagessätzen zu x € verurteilt wird, könnte alternativ für 25 Tage inhaftiert werden. Als weitere Alternative gäbe es die Möglichkeit eine soziale Arbeit zu verrichten.
Weitere Änderungen ab Februar 2024
Die nachfolgenden Änderungen brauchen nicht viele Worte der Erklärung, sind aber auch nicht vernachlässigbar:
Quellen:
n-tv.de – Verbraucher aufgepasst – Das ändert sich im Februar
kfw.de – KfW-ZUSCHUSSPORTAL – Der einfache Weg zu Ihrer Förderung
Bildquellen:
Image by Colin McKay from Pixabay
Image by PublicDomainPictures from Pixabay
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Gegen Amazon Prime Video wird geklagt. Glaube war Verbraucherschutz?? Wird als versteckte Preiserhöhung bezeichnet. Die Nutzer hätten vorher gefragt werden müssen. Es ist also unsicher ob sie das durchziehen können.
Kennzeichnung von unverpackten Fleisch ist wichtig. Die Werbung bei Amazon nicht so toll, aber was soll’s.
Super danke
Manche Sachen wie die Batterie recycling sind sinnvoll andere wiederum was denn Bürgern ans Geld geht prime oder änliche sachen
Digital Services Act = DAS oder doch eher DSA?
Stimmt, Das Schwarze Auge. 🙂 Danke.
Danke vor allem für den Tipp mit der Förderung für die Heizanlagen bei der KfW.
Danke für die Infos!!
Wenn man nachrechnet: bei einer reinen Einspeisung von 10000KWh im Jahr sind das weniger als 10€. Eine so große Anlage mit der man so viel einspeist hat eine Privatperson nie. Also: nicht aufregen!!
Schwachsinn, ich als Privatperson speise ca. 11.000 – 13.000 kWh jedes Jahr ein.
Genau! Ich habe zwar keine solche Anlage, aber 10000 kWh bzw. 10€ scheinen mir sehr gering zu sein.
Die 1%-Abzug bei Solaranlagen sind wirklich schwierig. Das klingt zwar nach nicht viel aber könnte auf Jahressicht gesehen leider viele Euros ausmachen, die tatsächlich durch die Lappen gehen…
Danke für die Informationen!