Änderungen bei Rente und Bürgergeld

Zum 1. Juli sind wieder verschiedene Gesetzesänderungen und neue Regelungen in Kraft getreten. Einige davon betreffen die Rente und das Bürgergeld. Welche Neuerungen gibt es und hat man dadurch hinterher mehr im Portemonnaie?

Das ist neu bei der Rente

Rentenanhebung: Anfang Juli wurden die Renten im Westen um 4,39 % und im Osten um 5,86 % angehoben. Dabei gilt die Anpassung für Altersrenten, Erwerbsminderungsrenten, Hinterbliebenenrenten, gesetzliche Unfallrenten und die Renten für Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse. Durch die asymmetrische Anhebung wurden die Ostrenten in einem letzten Schritt an die Westrenten angepasst. Es gilt jetzt also überall der gleiche Rentenwert und Rentner können sich zumindest über ein kleines Plus in der Geldbörse freuen.

Einführung einer digitalen Rentenübersicht: Seit dem 30.6. gibt es eine digitale Rentenübersicht, durch die man jederzeit eine aktuelle Einsicht in die eigene Rente erhalten kann. Dazu muss man sich auf dem Online-Portal Digitale Rentenübersicht anmelden. Allerdings befindet sich das Projekt noch in der Pilotphase. Die verschiedenen Anbieter von privaten, gesetzlichen und privaten Altersvorsorgeprodukten werden erst nach und nach angebunden. Deshalb werden derzeit eventuell noch nicht alle aktuellen Ansprüche erfasst. Die jährliche schriftliche Renteninformation soll es allerdings weiterhin geben.

Änderungen bei Rente und Bürgergeld

Dies sind die Änderungen beim Bürgergeld

Im Juli 2023 ist auch der zweite Teil der Bürgergeldreform in Kraft getreten. Hier gibt es verschiedene Änderungen, die unter anderem für Erwerbstätige mit geringfügigem Einkommen und aufstockendem Bürgergeld von finanzieller Bedeutung sind:

Höhere Freibeträge für Aufstocker: Erwerbstätige Bürgergeldempfänger dürfen jetzt bei einem Erwerbseinkommen zwischen 520 und 1.000 Euro 30 % des Einkommens behalten, vorher lag der Freibetrag nur bei 20 %. Dadurch haben Betroffene bis zu 48 € mehr zur Verfügung.

Keine Anrechnung des geringfügiges Einkommens vom Nachwuchs: Schüler, Auszubildende und Studierende können ein Einkommen bis zur Minijob-Grenze von 520 € behalten, ohne dass ihre Einkünfte auf das Einkommen der Eltern angerechnet werden. Für das Taschengeld aus einem Bundesfreiwilligendienst oder einem Freiwilligen Sozialen Jahr gilt dies ebenfalls.

Bessere Förderung von Weiterbildungen: Wer Bürgergeld bekommt und eine Weiterbildung macht, erhält zusätzlich 150 € pro Monat. Bestandende Zwischen- und Abschlussprüfungen werden mit Weiterbildungsprämien belohnt. Berufliche Weiterbildungen, die länger als 8 Wochen dauern, werden mit einem zusätzlichen Bonus von 75 € monatlich honoriert.

Mutterschaftsgeld kein Einkommen mehr: Mutterschaftsgeld wird als Entgeltersatzleistung für erwerbstätige Frauen nicht mehr als Einkommen beim Bürgergeld angerechnet.

Erbschaften sind Vermögen: Erbschaften gelten jetzt nicht mehr als Einkommen, sondern als Vermögen. So kann eine Erbschaft nur dann zu einer Rückforderung von Bürgergeld führen, wenn durch das Erbe der festgeschriebene Freibetrag für Vermögen überschritten wird. Der Freibetrag für Alleinstehende im ersten Jahr des Bürgergeldbezugs liegt beispielsweise bei 40.000 Euro und danach bei 15.000 Euro.

Bürgergeld bei medizinischer Reha: Mit Inkrafttreten der Bürgergeldreform müssen Sie nun nicht mehr extra eine andere Leistung Für den Zeitraum einer medizinischen Reha muss keine andere Leistung mehr beantragt werden, sondern das Bürgergeld wird weiter gezahlt.

Möglichkeit zum Coaching bzw. Betreuung: Bürgergeld-Beziehende mit besonderen Schwierigkeiten, aber auch Auszubildende im Bürgergeldbezug können jetzt ein ganzheitliches Coaching oder eine spezielle Betreuung in Anspruch nehmen.

Änderungen bei Rente und Bürgergeld

Fazit

Bei den Renten hat sich außer der geringfügigen Anpassung und Angleichung von Ost und West nicht viel getan. Angesichts dessen, dass gerade die Witwenrente auf dem Prüfstand steht und die Inflation so hoch ist, sieht die Anhebung allerdings eher mager aus.

Die Änderungen beim Bürgergeld setzen das Signal, dass sich Arbeit und Weiterbildung auszahlen sollen. Hier kommt es zu Vergünstigungen und die Betroffenen erhalten mehr Geld bzw. dürfen mehr von ihrem Einkommen behalten. Der Bürgergeldsatz wurde hingegen nicht angehoben, obwohl Wohlfahrtsverbände eine Anhebung wegen der immens gestiegenen Lebenshaltungskosten fordern. Nicht-Erwerbstätige gehen bei den aktuellen Änderungen bis auf wenige Ausnahmen, wie beim Mutterschaftsgeldbezug, leer aus.