ℹ️ Was ändert sich für uns im März 2025? Für euch zusammengefasst:

Es gibt natürlich kein Jahr, an dem keine neue Gesetzesänderungen kommuniziert werden oder es allgemeine Veränderung innerhalb der Rente, Rechtssystem, im Straßenverkehr oder aber auch bei Arbeitslosigkeit gibt.

So auch dieses Jahr und was uns als kleinen Vorgeschmack bevorsteht, möchten wir euch gerne mitteilen, um direkt von etwaigen Veränderungen nicht überrumpelt zu werden.

Das leidige Thema seit Jahren – Steigende Krankenkassenbeiträge:

Dieses Jahr trifft es die, die eigentlich keine Erhöhung erfahren sollten. Gemeint sind Menschen, die das Rentenalter erreicht haben und ebenfalls weiterhin in die Krankenkasse einzahlen. So sind die gesetzlichen Krankenkassenbeiträge auf 2,9 Prozent angeschwollen, was eine Steigerung von 1,2 Prozentpunkte vom Vorjahr bedeutet.

Menschen, die noch nicht im Rentenalter sind, haben als erste von diesen Erhöhungen etwas zu spüren bekommen. Gerade im Netto-Verdienst werden einige am Anfang des Jahres mindestens zweimal auf den zu überweisenden Betrag geschaut haben.

Diese Anpassung trifft nun die Rentner aufgrund einer gesetzlichen Verzögerung von zwei Monaten, die man sehr gut im Sozialgesetzbuch nachlesen kann. Grob gesagt werden Menschen mit einer Rente von 1.500€ Netto im Monat zukünftig ca. 8-9€ weniger rechnen können.

ℹ️ Was ändert sich für uns im März 2025? Für euch zusammengefasst:

 

NRW-Landesministerium gibt neue Mietschutzverordnung bekannt:

Zur Abwechslung auch mal gute Neuigkeiten. Seit dem 01. März 2025 hat das NRW-Landesministerium für Kommunales bekanntgegeben, dass die Mietpreisbremse von vorher 18 auf 57 Kommunen ausgeweitet werden soll. Grund dafür ist ein Gutachten, in dem angegeben wurde, dass der Wohnungsmarkt in den neu dazugekommenen Gebieten sehr angespannt sein soll.

So ist nun beschlossen worden, dass nur alle drei Jahre der Mietpreis maximal um 15% angehoben werden darf. Bei neuen Mietverträgen, die neu abgeschlossen wurden, darf die Miete nur 10% über dem, in dem jeweiligen Gebiet, üblichen Wert liegen.

Auch bei der Kündigungssperrfrist hat sich was getan, denn diese wurde von drei Jahren auf acht Jahre angehoben. Dies bedeutet im Klartext, dass wenn durch Kauf einer Wohnung ein neuer Besitzer vorhanden ist, dass dieser erst nach 8 Jahren den ggf. vorhandenen Mietern eine Kündigung zum Eigenbedarf aussprechen.

ℹ️ Was ändert sich für uns im März 2025? Für euch zusammengefasst:

Zeitarbeit: Mindestlohn für Zeitarbeiter wird angehoben:

Wer einen Job in einer Zeitarbeitsfirma hat, darf sich dieses Jahr auf eine Erhöhung des Lohns freuen. Der gesetzliche Mindestlohn wird um 0,53€ auf 14,53€ angehoben. Und dies gilt auch für Arbeitnehmer, die bei ausländischen Firmen angestellt sind.

Grund für diese Erhöhung ist eine Verordnung, des Bundesministerium für Arbeit aus dem Oktober des letzten Jahres. Mit 2,6 Prozent am gesamten deutschen Arbeitsmarkt ist die Zeitarbeit größer, als man eigentlich vermuten würde.

ℹ️ Was ändert sich für uns im März 2025? Für euch zusammengefasst:

Fäll- und Schnittverbot ab 01.März 2025:

Zwar wird diese Neuerung nicht viele erreichen, aber sie ist dennoch recht wichtig zu wissen. Das Bundesnaturschutzgesetz kommuniziert ein Fäll- und Schnittverbot für Hecken, Sträucher und auch Gebüsche bis zum 30. September 2025.

Der größte Aspekt dieser Entscheidung gilt der Natur, denn dieses Verbot wurde zum Schutz der Wildtiere ausgesprochen.

Eure Meinung über die aktuellen Änderungen und Neuerungen:

Was haltet ihr von diesen Themen und vor allem betrifft euch hiervon eines der Themen oder was haltet ihr im allgemeinen von diesen Änderungen. Schreibt eure Meinung gerne in den Kommentaren und vielleicht habt ihr auch das eine oder andere Thema gar nicht mitbekommen?