Jeden Monat gibt es neue Anpassungen und Gesetzesänderungen, die Verbraucher betreffen. Daher halten wir euch regelmäßig über solche Änderungen auf dem Laufenden. Nach den Anpassungen im Mai 2018 gibt es auch im Juni 2018 wieder einige interessante Neuigkeiten: In Hamburg wird das deutschlandweit erste Fahrverbot für alte Dieselfahrzeuge umgesetzt, ein Gesetz für Musterfeststellungsklagen soll durchgewunken werden, es gibt neue Verhandlungen zum gesetzlichen Mindestlohn und die Lärmschutzverordnung soll während der WM etwas gelockert werden. Was haltet ihr von den Neuerungen? Lasst gerne einen Kommentar für uns da.

Diesel-Fahrverbote in Hamburg

Ab dem 1. Juni 2018 soll es losgehen: In Hamburg fällt der Startschuss für die ersten Diesel-Fahrverbote in Deutschland. Zwei besonders stark befahrene Straßenabschnitte im Stadtteil Altona-Nord sind alte Dieselfahrzeuge, die nicht der Abgasnorm Euro-6 entsprechen nun passé. Das Fahrverbot gilt in der Max-Brauer-Allee sowohl für Pkw als auch für Lkw. Fahrzeuge, die ein Gesamtgewicht von 7,5 Tonnen überschreiten dürfen gar nicht mehr auf der Stresemannstraße unterwegs sein. Dort sind dann nur noch Fahrzeuge mit weniger Gewicht und Einhaltung der Euro-6-Norm zugelassen. So will Hamburg die Stickoxid-Belastung reduzieren. Die Diesel-Verordnung hatte bereits vor einigen Monaten große Diskussionen in der Bevölkerung ausgelöst. Was haltet ihr von der ersten Umsetzung der Fahrverbote in Hamburg?

NEWS: Änderungen für Verbraucher im Juni 2018
Quelle: t-online.de

Neues Gesetz zur Musterfeststellungsklage

Passend zur ersten Meldung mit dem ersten umgesetzten Fahrverbot für alte Diesel-Fahrzeuge in Hamburg soll noch bis Ende Juni ein neues Gesetz beschlossen werden, das es Verbrauchern ermöglicht, sich mithilfe einer Musterfeststellungsklage juristisch zusammenzuschließen und gemeinsam vor Gericht aufzutreten. Auslöser für die Diskussion über ein solches Gesetz ist der VW-Abgas-Skandal. CDU und SPD sind sich angeblich einig darüber, dieses Gesetz noch im Juni durchzuwinken. Verbraucherschützer warten auf die Beschließung des Gesetzes und wollen sich bei einer Verabschiedung direkt mit dem VW-Skandal als ersten Fall beschäftigen.

Verhandlungen über neuen Mindestlohn

In Zwei-Jahres-Abständen wird der Mindestlohn normalerweise von Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Vertretern in einer Kommission neu verhandelt. Bis zum 30. Juni 2018 soll die nächste vermeintliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns abgeschlossen sein. Die Anpassung, die jetzt verhandelt wird, gilt dann als Auszahlungsbetrag für 2019. Letztes Jahr ist der Mindestlohn durch eine solche Verhandlung von 8,50 Euro auf 8,84 Euro erhöht worden.

Gelockerter Lärmschutz während WM

NEWS: Änderungen für Verbraucher im Juni 2018

Das freut alle Fußball-Fans: Der Lärmschutz soll zum Start der WM gelockert werden, damit man auch nach 22 Uhr noch Public Viewing genießen kann. Denn da kann es auch mal lauter werden. Das Problem: Beinahe jedes zweite WM-Spiel beginnt erst um 21:00 Uhr. Würde der Lärmschutz daher nicht angepasst werden, hätten viele Anbieter von Großleinwänden auf dem Gehsteig ein großes Problem. Denn dann würde die Public-Viewing-Erfahrung jedes Mal Gefahr laufen, mit dem Lärmschutz zu kollidieren. Deshalb ist Public Viewing auf Großleinwänden für die Zeit der WM in Russland nun auch nach 22:00 Uhr ausdrücklich erlaubt. Allerdings gilt diese Ausnahme nicht unbedingt immer. Denn im Einzelfall entscheidet die jeweilige Kommune darüber, ob die Fußballgucker wirklich nicht zu laut sind. Der Schutz der Anwohner muss trotzdem gewährleistet werden. Die Regelung beginnt mit dem ersten WM-Spiel am 14. Juni und wird nach dem Finale am 15. Juli wieder außer Kraft gesetzt.