Nach den Änderungen im März, gibt es auch im April 2018 wieder einige Änderungen für den Verbraucher. Das betrifft dieses Mal ganz verschiedene Bereiche. In dieser News erklären wir euch, warum ich ab dem 1. April auch im europäischen Ausland Netflixen könnt, was ein eCall System ist und warum es in eurem nächsten Neuwagen Pflicht ist, was ihr mit eurem Wohnmobil auf slowenischen Schnellstraßen beachten müsst, warum unsere Pommes vermutlich bald labbriger werden und warum wir an Silvester nicht mehr Bleigießen dürfen.
Geoblocking: Streaming-Abos europaweit nutzbar
Bereits Anfang des Jahres haben wir angekündigt, dass es schon ab März soweit sein sollte: Kostenpflichtige Streaming-Dienste wie Netflix, Amazon Prime Video und Co. müssen ihre Dienste nun auch im europäischen Ausland anbieten. Das betrifft alle bezahlten Abonnements für Musik, Filme und TV-Sender. Damit sind unter anderem auch Spotify, Maxdome und Sky im Urlaub im europäischen Ausland empfangbar. Grund dafür ist, dass die EU den Betreibern auferlegt hat, ihr Geoblocking innerhalb der EU zu deaktivieren. Bisher konnte man die Angebote der Streaming-Anbieter aufgrund von Urheberrechten meist nur bis zur heimischen Ländergrenzen beanspruchen. Das gilt allerdings nur für kurze Aufenthalte. Wer langfristig umzieht, braucht einen neuen Account. Die Änderung tritt aufgrund von technischen Problemen nun erst am 1. April anstatt schon am 1. März in Kraft.
Kurz: Kostenpflichtige Streaming-Dienste aller Art kann man ab dem 1. April 2018 ohne Mehrkosten auch überall im europäischen Ausland empfangen.
eCall wird bei Neuwagen Pflicht
Bei dem sogenannten eCall handelt es sich um ein elektronisches Notrufsystem, das bei einem besonders schweren Aufprall mit dem Auto automatisch die Standortdaten des Unfalls an die nächste Rettungsleitstelle übermittelt. So soll das Eintreffen von Hilfe schneller gewährleistet werden. Ein Notruf kann natürlich auch noch manuell ausgelöst werden. Durch einen Knopfdruck wird dann eine Sprachverbindung zu einer Rettungsstelle aufgebaut. Ab dem 1. April 2018 wird der Einbau eines solchen eCall System nun Pflicht für jeden Neuwagen.
Kurz: Der Einbau des elektronischen Notrufsystems eCall wird ab dem 1. April 2018 in jedem Neuwagen Pflicht.
Neue Mautregel in Slowenien
Wer seinen nächsten Urlaub als Wohnmobil-Trip durch Slowenien geplant hat, muss ab dem 1. April 2018 mit Mehrkosten rechnen. Denn bereits jetzt muss jeder, der mit einem Fahrzeug von mindestens 3,5 Tonnen Gewicht auf slowenischen Autobahnen oder Schnellstraßen unterwegs ist eine Mautgebühr zahlen. Ab April benötigt dann jedes dieser Fahrzeuge einen sogenannten „DarsGo unit“-Transponder. Das ist ein kleines Funkkommunikationsgerät, das auf der Innenseite des Fahrzeugs angebracht werden muss. So können die gefahrenen Kilometer nachvollzogen, getrackt, direkt auf die Mautgebühr umgerechnet und vom Konto abgebucht werden. Herkömmliche Zahlungsmethoden wie Barzahlung, Kreditkartenzahlung oder das Nutzen einer aufladbaren Mautkarte werden somit ungültig.
Kurz: Wer ab dem 1. April mit einem Fahrzeug, das mehr als 3,5 Tonnen wiegt auf slowenischen Schnellstraßen unterwegs ist, muss einen „DarsGo unit“-Transponder für die Mautabrechnung im Auto installieren. Das gilt auch für Wohnmobile!
Pommes sollen gesünder werden
An dieser Stelle geht es um eine neue Regelung zum zulässigen Acrylamid-Gehalt in Pommes, Kaffee, Brot und Müsli. Denn all diese Lebensmittel sind besonders stärke- oder getreidehaltig und wurden in der Herstellung stark erhitzt, wodurch sich Acrylamid bildet. Die Chemikalie sei in erster Linie krebserregend, weshalb es nun eine neue Regelung: Ab dem 11. April 2018 gibt es eine neue, 26 Seiten lange Verordnung, die Herstellern genau wie sie Kartoffeln und Mehl in Zukunft behandeln dürfen. Beispielsweise dürfen nur noch Kartoffelsorten mit möglichst wenig Stärke genutzt werden und die Kartoffelscheiben müssen blanchiert oder eingeweicht werden, bevor sie gebraten werden. Der Nachteil daran: Pommes könnten durch das Einweichen weniger knusprig werden, als wir es gewohnt sind. Des Weiteren schreibt die neue Regelung vor, dass es genauere Angaben zu Produkten, die man selbst backen muss geben soll. Das bedeutet, dass es eine genaue Anleitung dafür geben soll, wie man die Pommes ideal backen kann. Dafür wird sogar eine Bräunungstabelle eingeführt.
Kurz: Eine neue Richtlinie schreibt ab dem 11. April einen genaueren Umgang in der Verarbeitung von acrylamid-haltigen Lebensmitteln vor. Pommes können deshalb weniger knusprig werden.
Das Aus fürs Bleigießen
Bleigießen an Silvester wird in Deutschland nun Geschichte sein. Denn ab April 2018 tritt eine neue Klausel in der Chemikalienverordnung der EU in Kraft. Diese besagt jetzt, dass Produkte innerhalb der EU einen Bleigehalt von 0,3 Prozent nicht übersteigen dürfen. Die kleinen Figürchen aus den Packungen zum Bleigießen erhalten allerdings bis zu 70 Prozent davon, was einem Gehalt von 0,7 Prozent entspricht. Deshalb können wir uns jetzt von dieser Tradition verabschieden. Aber wer weiß – vielleicht gibt es demnächst schon Substitute, damit wir nicht darauf verzichten müssen.
Kurz: Die Chemikalienverordnung der EU besagt, dass Produkte nur noch einen Bleigehalt von 0,3% haben dürfen. Die Bleifiguren zum Bleigießen liegen bei 0,7%, weshalb sie erstmal Geschichte sind.
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Einfach Wachs nehmen 😉
Toll….KEIN BLEI MEHR !
….wer sagt mir jetzt die Zukunft voraus ???
Jede Wahrsagerin auf dem Jahrmarkt, natürlich bleifrei.