Achtung bei Glasfaserverträgen an der Haustür

Dass der Ausbau des Glasfasernetzes immer weiter voranschreitet, haben viele Menschen durch die Medien schon mitbekommen. Langfristig sollen immer mehr Haushalte in Deutschland ans Glasfasernetz angeschlossen werden.

Aber obwohl in manchen Straßen überhaupt noch kein Glasfaseranschluss zur Verfügung steht, kommt es immer häufiger vor, dass den Anwohnern an der Haustür teure Glasfaserverträge aufgeschwatzt werden sollen.

Teure Glasfaserverträge oft ohne Nutzen

In letzter Zeit mehren sich die Fälle, dass Vertreter von Telefonanbietern an der Haustür klingeln, um über die Vorteile eines Glasfaseranschlusses zu berichten und die Bewohner zum Abschluss eines neuen Vertrages für Highspeed-Internet zu überreden. Oft ist aber noch völlig unklar, ob überhaupt und wann genau bei der jeweiligen Adresse Glasfaserleitungen verlegt werden. Das Ergebnis solch eines Vertrages ist dann, dass der Verbraucher zwar auf dem Papier ein tolles Highspeed-Internet gebucht hat, es in der Praxis aber gar nicht nutzen kann, weil es noch gar kein Glasfaserkabel in der Straße gibt oder weil die Leitungen im Wohnhaus nicht für eine schnelle Datenübertragung geeignet sind. Das wird bei den Haustürgeschäften allerdings gerne verschwiegen, sodass die Betroffenen den neu abgeschlossen Vertrag erstmal für 24 Monate bezahlen müssen. Meistens ist das die Mindestlaufzeit, selbst wenn die versprochene Leistung (noch) gar nicht zur Verfügung steht.

Achtung bei Glasfaserverträgen an der Haustür

Was tun, wenn ein Glasfaser-Vertreter klingelt?

Die Vertreter sind darin geschult, Glasfaseranschlüsse in den höchsten Tönen zu loben. Zudem greifen sie auf verschiedene Taktiken zurück: Es wird behauptet, dass es „gerade in dieser Straße“ so viele Beschwerden gegeben habe über die Internetverbindungen und sie genau deshalb die Bewohner hier ansprechen. Oder es wird über andere Nachbarn in der Straße gesprochen, die sich schon für den Glasfaservertrag entschieden hätten. Zudem wird mit besonderen und natürlich befristeten Angeboten Druck aufgebaut.

Wichtig ist, sich nicht überrumpeln zu lassen und nicht unüberlegt zu unterschreiben. Stattdessen solltest Du genau nachfragen, ob mehr Bandbreite für die Datenübertragung überhaupt notwendig ist, ob in der Straße tatsächlich schon ein Glasfaserkabel verlegt wurde und ob ein Glasfaseranschluss wirklich bis in Deine Wohnung verlegt werden kann. Gerade bei Mietwohnungen in Mehrfamilienhäusern muss die Verlegung nämlich über den Eigentümer erfolgen. Zwar wird beteuert, dass der Anschluss kostenlos in die Wohnungen verlegt wird, Aufwand und Scherereien durch das Aufgraben des Vorgarten o. Ä. hat der Vermieter dann aber trotzdem. Da stellt sich schnell die Frage, ob es das wirklich Wert ist, den Vermieter damit zu behelligen.

Selbst wenn Dir eine schnellere Datenübertragung wünschst und die Glasfaser-Infrastruktur an Deinem Wohnort tatsächlich bereits vorhanden ist, solltest Du den Vertrag nicht direkt unterschreiben, sondern Dir die Vertragsunterlagen aushändigen lassen. Noch eine Nacht drüber zu schlafen, schadet nie. Zudem kannst Du dann auch noch prüfen, ob ein anderer Anbieter vielleicht sogar noch bessere Konditionen bietet.

Achtung bei Glasfaserverträgen an der Haustür

Was tun, wenn ich mich habe vorschnell bequatschen lassen?

Wie bereits erwähnt, sind die Vertreter der Telefonanbieter oft sehr überzeugend. Gerade wer manchmal Probleme mit dem Internet hat, kann da schon mal zu einer schnellen Unterschrift verlockt werden. Ist die Haustür hinter dem Vertreter dann ins Schloss gefallen, wird diese Entscheidung manchmal doch bereut.

Doch keine Sorge: Hast Du voreilig einen Vertrag bei Dir zu Hause unterschrieben, kannst Du ihn bis zu 14 Tage nach Vertragsschluss widerrufen. Dazu musst Du lediglich schriftlich den Vertragswiderruf erklären und ihn per Einschreiben an den Telefonanbieter schicken. Bei Vertragsschluss wirst Du in der Regel sogar ein entsprechendes Widerrufsformular bekommen haben, das Du dafür nutzen kannst. Bitte am besten um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs. Dann bist Du auf der sicheren Seite.