Vielleicht hast Du schon davon gehört oder gelesen: Demnächst steht die Abschaffung des sogenannten Nebenkostenprivilegs für Kabelgebühren an. Erfahre hier, was das bedeutet, ob Kabelfernsehen jetzt wirklich teurer wird und was Du als Kabel-TV-Nutzer jetzt tun musst.
Was bedeutet Nebenkostenprivileg?
Das Nebenkostenprivileg ist in § 2 Nr. 15 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) geregelt und besagt, dass der Kabelanschluss in der Betriebskostenabrechnung umlagefähig ist. Wenn Hauseigentümer oder Hausverwaltungen Sammelverträge bzw. Mehrnutzerverträge mit einem Kabelnetzbetreiber abgeschlossen haben, bezahlen die Mieter oder Wohnungseigentümer im betroffenen Haus die Kosten für den Kabelanschluss über die Nebenkostenabrechnung – auch wenn sie ihn gar nicht nutzen.
Warum und wann wird das Nebenkostenprivileg abgeschafft?
Dabei sollte das Nebenkostenprivileg ursprünglich Ende 2020 oder Anfang 2021 im Rahmen der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) abgeschafft werden. Nunmehr gibt es allerdings eine Übergangsfrist, nach der die Änderungen bis zum 31. Juni 2024 umgesetzt werden müssen. Ab dem 01. Juli kann euer Vermieter also keine Kabelgebühren mehr in den Nebenkosten in Rechnung stellen.
Wird der Kabelanschluss ohne Nebenkostenprivileg teurer?
Da Kabelnetzbetreiber und Kabelverbände um ihre Einnahmen fürchten, sind sie natürlich gegen das Gesetz. In den Medien wecken sie den Eindruck, dass Kabelanschlüsse durch den Wegfall des Nebenkostenprivilegs sehr teuer werden könnten. Zwar musst Du zunächst mit einer Preiserhöhung eines Kabelanschlusses um ein paar Euro pro Monat rechnen. Allerdings hat uns der Telefonmarkt gezeigt, dass eine Öffnung des Wettbewerbs langfristig eher dazu führen könnte, dass die Verbraucherpreise durch die neue Konkurrenz sinken werden.
Teurer wird Kabelfernsehen für einige Arbeitslosengeld-II-Empfänger, deren Kabelanschluss bisher vom Amt bezahlt wurde, wenn er über die Nebenkostenabrechnung abgerechnet wurde. Mit Abschaffung des Nebenkostenprivilegs entfällt dieses Vorgehen und ein Kabelanschluss muss dann aus dem Regelsatz bezahlt werden.
Ab dem 01. Juli sind die Jobcenter nicht mehr verpflichtet, die Kabelgebühren zu bezahlen, wenn sie bisher in den Unterkunftskosten inbegriffen waren.
Was muss ich als Kabelnutzer jetzt tun?
Im Prinzip musst Du derzeit gar nichts machen. Wohnst Du als Mieter länger als 2 Jahre in Deiner Wohnung, kannst Du mit Inkrafttreten der neuen Regelungen aber Deinen Kabelanschluss bei Deinem Vermieter auf Wunsch kündigen. Anschließend kannst Du Dir einen neuen Anbieter selbst aussuchen, ohne doppelt zahlen zu müssen.
Es kann aber auch sein, dass euer Vermieter den Kabelvertrag selbstständig kündigt. Solltet ihr weiter Kabel beziehen wollen, müsstet ihr auch in diesem Fall selbst aktiv werden und euch um einen Folgevertrag bemühen.
Derzeit kann es passieren, dass bei Dir ein Medienberater klingelt, um mit Dir über einen Kabelvertrag zu sprechen. Diese Medienberater sind freiberufliche Verkäufer, die Dir im Auftrag des Kabelnetzbetreibers einen Kabelvertrag verkaufen wollen, indem sie Dir manchmal mit dem Abschalten des Kabelanschlusses drohen. Lass Dich nicht einschüchtern und prüfe lieber ganz genau, wie Du in Zukunft Dein Fernsehprogramm empfangen willst. Denn es gibt inzwischen viele empfehlenswerte Alternativen zum Kabelfernsehen.
Welche Alternativen zum Kabelanschluss gibt es?
Wenn es bald möglich ist, den Kabelanschluss zu kündigen, kann man sich auch gleich mal nach Alternativen zum Kabelfernsehen umsehen:
- Beim DVB-T2 HD wird das Fernsehen über eine Dach- oder Zimmerantenne empfangen, wobei ca. 40 Sender in hochauflösender Qualität (HDTV) zu empfangen sind. Mit internetfähigem Receiver oder Fernseher sind es sogar noch mehr Sender übers Internet. Öffentlich-rechtliche Fernsehsender können kostenlos empfangen werden, der Empfang von Privatsendern kostet ca. 7 Euro im Monat.
- Beim klassischen IPTV wird das Fernsehprogramm per Internet empfangen. Dafür bieten einige VDSL-Anbieter interessante Pakete in Kombination mit einem VDSL-Anschluss an. Diese Art des Fernsehempfangs kostet ca. 5 Euro pro Monat, wobei zusätzlich ein passender Receiver des Anbieters gekauft oder gemietet werden muss.
- Für IPTV Streaming brauchst Du einen Breitbandinternetanschluss. Je nach Anbieter kostet der Fernsehempfang zwischen 6 bis 10 Euro pro Monat. Das Programm kann entweder mit einem Smart-TV mit einer entsprechenden App oder bei älteren Fernsehern mit einem HDMI-Stick gestreamt werden.
- Per Satellit kannst Du die meisten Programme empfangen, wobei es viele kostenlose, aber auch zahlreiche kostenpflichtige Sender gibt. Für den Sattelitenempfang ist allerdings die Installation einer Satellitenschüssel notwendig, was nicht überall funktioniert oder erlaubt ist.
Nutzt Du derzeit noch Kabelfernsehen? Und wirst Du Deinen Kabelanschluss kündigen, wenn das Nebenkostenprivileg wegfällt?
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Hi,
habe folgendes Thema:
Mehrfamilienhaus, bestehend aus 18 Eigentumswohnungen mit 18 verschiedenen Eigentümern
17 Wohnungen werden von Eigentümern bewohnt. Eine ist vermietet.
Eigentümerversammlung will mit einer Abstimmung 17:1 Kabel-Sammelvertrag weiter betreiben da kostengünstig und die Kosten auf alle Wohnungen gleichverteilen.
Mieter der vermieteten Wohnung hat kein Interesse an Kabel. Bleibe ich als Vermieter dieser vermieteten Wohnung auf den Kosten sitzen oder gibt es rechtliche Möglichkeiten mich nicht am Sammelvertrag beteiligen zu müssen? Laut Verwaltung des Hauses gilt die Mehrheit der Hausgemeinschaft
Ich glaube da lohnt es sich mal bei einem Anwalt nachzufragen. Selbst wenn du hier Auskunft bekommst, willst du ja trotzdem auch, dass jemand haftet, wenn die Auskunft nicht stimmt.
geiler witz. Ich hab vor paar Monaten magenta tv gekündigt und nur noch Internet und Telefon geholt, weil ich nicht mehr doppelt fürs fernsehen zahlen wollte und jetzt das… ^^ irgendwas ist ja immer…
wenn dein Magenta TV Teil deines Magenta Zuhause xxx-Vertrages war, kannst du den Vertrag wieder zurück wechseln. Upgrade ist jederzeit möglich.
Guter Artikel mit Verbesserungspotenzial…
1. Der Mieter muss nichts, egal wie lange er da wohnt, kündigen. Denn er hat keinen Kabelvertrag mit seinem Vermieter abgeschlossen sondern ein Mietvertrag. Und der Vermieter kann eben auf Grund der Gesetzeslage den Kabelanschluss nicht mehr umlegen… Sprich die Nebenkosten werden ab 1 Juli geringer.
Eine freie Anbieterwahl hat der Mieter beim Kabelanschluss nicht wirklich. Wenn z.b Pyur bisher das Signal eingespeist hat, wird das in den meisten Fällen auch nach dem 31.06.so sein und der Mieter muss mit Pyur einen individuellen Vertrag abschließen. Ausnahme sind hier z.B. Wohnungen von der Vonovia. Hier wechselt der Einspeiser und zukünftig wird Vodafone versorgen.
2. Klassisches IPTV / IPTV Streaming ist von der Technik her absolut identisch. Und hier kann ich nur von meinem kombinierten DSL/ MagentaTV-Vertrag bei der Telekom sprechen: man MUSS nicht zwingend eine eigene Hardware kaufen oder mieten. Hier muss man wirklich jedes Angebot individuell betrachten.
Es gibt Möglichkeiten vom Kabelnetzbetreiber den Kabelanschluß abzuschalten. Siehe https://www.inside-digital.de/news/fernsehen-per-kabel-so-will-vodafone-schwarzseher-abklemmen. Wenn der Mieter nicht mehr für den Kabelanschluß zahlt braucht ihn der Vermieter auch nicht mehr anbieten. Kann ihn also abschalten lassen. Für ältere Häuser mit Baumstruktur gibt es Anschlußdosen die das Fernsehen blockieren. Den Techniker für den Austausch der Dosen nicht in die Wohnung lassen klappt auch nicht, da dann der Vermieter das Recht hat die Wohnung zu kündigen (Wartungsarbeiten).
Eigentümergemeinschaften können mit der Mehrheit den gemeinsamen Anschluß kündigen. Dann muß sich jeder einzelne Mieter selbst um die Versorgung kümmern.
Ob sich solch ein Ärger lohnt, muß jeder für sich entscheiden. Ich würde aber erstmal garnichts machen und abwarten was passiert. Eine Änderung oder Abschaltung muß mit entsprechender Reaktionszeit angekündigt werden.
Ich schaue eh schon seit 1,5 Jahren über waipu.tv übers Internet und nutze meinen Anschluß gar nicht. Insofern spare ich ab Juli das über die Nebenkosten einbehaltene Geld.
Ich seit einem halben Jahr und sehr zufrieden. War positiv über die Qualität und Stabilität überrascht 👍👍
Bei guten Bekannten, etwas älter, lief das über die Nebenkosten mit 120€ pro Jahr. Daher mit alternativen eher schwierig. Habe jetzt bei Vodafone per 9,99€ / Monat einen Vertrag ab 01.06 abgeschlossen. Geht also 1:1 auf
Endlich von den Banditen von Vodafone entronnen.
Guter Artikel, was ich nicht verstehe- warum sollte der Mieter kündigen und was hat es mit den 2 Jahren auf sich? Nach meinem Verständnis liegt hier das komplette Risiko doch beim Vermieter.. und der Mieter kann ab 01.07. machen was er will, oder?
Danke für die gute Erklärung. Meine Tante wohnt zur Miete und ich habe ihr euren Bericht empfohlen. Ich hätte es als Hausbesitzer nicht gewusst und natürlich auch noch nicht davon gehört.
Die heute im TV gezeigte Werbung von Vodafone erscheint mir irreführend. Gut das hier die Alternativen aufgezeigt werden.
Ich werde es auf jeden Fall bei meinem Vermieter kündigen,da ich schon seit Jahren bezahle und es nie benutzt habe,da hat es von meinem Vermieter immer geheißen tut mir leid ist nun mal im Vertrag drin da kann ich nix machen.
Habe sky. Würde ja dann ohne Kabelanschluss nicht gehen, oder ? Den UHD Sender bekomme ich ja nur über Kabel rein…Schade
Ist das bisher so häufig der Fall? Ich wäre als Azubi damals froh gewesen ein verbilligtes TV Signal vom Plattenbau-Vermietetr zu haben. Ich hätte mich selbst beim regionalen Monopolisten für 15€ anmelden müssen.
leider ist das mittlerweile richtig Abzocke geworden
Mich trifft das nicht aber ich finde es gut
Einerseits kann sich der Kunde aussuchen wenn er alls Partner haben will
Und das Leute die Hartz IV bekommen selbst bezahlen müssen wie alle anderen ist auch richtig und ein guter weg
Du kannst deinen Kabel Vertrag für Internet und Telefon weiter nutzen, auch wenn du den TV Vertrag kündigst. Hier geht es nur um das TV Signal.
Wenn man einen Kabelanschluss hat, hat man ja auch meinst Internet da drüber. Wie ist das damit?
Gilt das auch dafür? Habe da noch nicht so richtig verstanden.
Betrifft nur das Signal aus der TV-Buchse. Kabel- Internet kann man trotzdem weiter nutzen.
grübel… ich nutze den zwar nicht (Receiver steht im Karton im Abstellraum), aber ich nutze Cable Internet von Vodafone. Ganz abschaffen kann das Kabelfernsehen dann also nicht? Was ich schaue geht wunderbar über die Mediatheken, aber wie gesagt über Cable Internet
Eher nicht, man ist nicht mehr gebunden die Kabelgebühren zu zahlen. Kann sich via IPTV oder SAT (wenn es Lage und Vermieter mitmachen) Alternativen suchen.
Weiß jemand, ob die Abschaffung des Nebenkostenprivileg nur für Miezer kommt oder ob ein Ausstieg aus den gemeinschaftlichen Kabel dann auch für Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft möglich ist ?
Ich denke mal dass das eine andere Rechtssituation ist. Als Mieter musste man ja wenn der Vermieter einen Vertrag abgeschlossen hatte die Gebühren zahlen. Bei einer ETG kommt der Beschluß wohl eher über eine Eigentümerversammlung zustande. Da es hier kein zwang ist sondern zumindest per Mehrheit von den Eigentümern dafür gestimmt wurde, denke ich nicht, dass man daraus dann so einfach aussteigen kann. Evtl. wäre es sinnvoll das Thema allgemein mal in einer EIgentümerversammlung neu zu klären.
Diese ganzen Zwangs Geschichten sollten abgestellt werden.
Wer was will soll zahlen fertig Angebot und Nachfrage.
Gez Gebühren, und dann ARD ztf Mediathek die oldia erneut zur Kasse bitten 💪👍😂🤣
So verrückt.
Jetzt kommt dann noch das SD abgeschaltet wird und man dann für HD auch noch zahlt 😄.
Also ich brauche das ganze krams nicht.
Zahle Brav meine GEZ weil’s halt Pflicht ist und ich es ja rein theoretisch ohne weitere Zusatzkosten nutzen kann, wenn ich es nicht mehr ohne weitere Zusatzkosten nutzen kann und weiterhin zahlen muss, muss ich stark sein auch darüber hinweg zu schauen gerecht ist meiner Empfindung nach was anderes, außerdem sollten sie nicht mit einem Monatspreis werben den man zu entrichten hat und nur Quartal halb oder ganzjährig abbuchen.
Nicht Mal das ist vorgesehen hab ein offizielles Schreiben darin steht als Antwort auf die Frage warum es nicht möglich ist, das es nicht möglich ist 🤣😂💪🍾😅
Hallo Tman83, als Eigentümer in einer WEG muss ein mehrheitlicher Beschluss in der WEG-Sitzung gefällt werden. Unsere WEG hat das auf meine Initiative hin glücklicherweise bereits im vergangenen Jahr zum 30.06.24 hin beschlossen. Ich nutze diesen Schrottvertrag bei Unitymedia bzw. jetzt Vodafone schon seit Jahren nicht mehr, sondern habe MagentaTV für 8,50 € im Monat incl. RTL+ usw. Und kann nun auch problemlos von unterwegs mit meinem iPad auf aufgenommene Sendungen zugreifen. Bei Vodafone zahle ich über das Hausgeld bis Ende Juni leider noch mittlerweile über 15 € an Vodafone….für nix. Dann ist endlich Schluss.
Top, Kabelanschluss wollte ich schon immer loswerden.
Und was machen die Vermieter? Die dürfen den nicht genutzten Kabelanschluss an die Hausverwaltung weiter bezahlen???
Kabelanschluss kündigen, um Fernsehempfang kann sich dann der Mieter selbst kümmern.
Geht nicht so einfach wenn es mehrere Wohnungen und über die Hausverwaltung einen Vertrag mit dem Kabelnetz Betreiber gibt.
Aber genau das soll ja ermöglicht werden, siehe Artikel.
Ah ok 👍🏻
Top, zahle seit Jahren für Kabelanschluss und nutze ihn nicht. Kann gerne sofort weg. Konkurrenz belebt außerdem das Geschäft, und sorgt in der Regel für eher sinkende Preise:-)
Kabel kann ruhig weg bei mir, nie genutzt. Weder für TV, noch für Internet.
Das können auch nur Leute befürworten die keinen Kabelanschluss besitzen .……… grrrr
Durch dieses Gesetz wird der Kabelanschluss für viele ca 40% auf einen Schlag teurer !!
Wie z.b. für mich !!
Wenn ich schon lese, Alternativen……. in welcher Welt lebt ihr eigentlich …… man, man
Mein ganzes Equipment und Wohnungsanschlüsse sind optimal für Kabel ausgerüstet.
Ich bekomme mein Internet und Telefon über Kabel. Alles war aus einer Hand. Perfekt.
Und kommt mir nicht mit Streamingdiensten, die bei weiten nicht die Stabilität der Übertragungen gewährleisten.
Für die Laptop Fernsehschauer vielleicht perfekt, aber nicht für die die Über Kabel oder Sat schauen.
Und an unsere älteren Mitmenschen garnicht zu denken. Wieder ca. 10 € weniger von ihrer Rente.
Sind dann auch nur ungerechnet 40 Pfanddosen im Monat mehr sammeln.
Du kannst ja deinen Anschluss behalten, musst ja nur nen eigenen Vertrag abschließen. Und warum sollten andere für etwas bezahlen das sie nicht brauchen, nur damit du billiger wegkommst? Ist auch nicht so ganz fair….
Ich kann der Argumentation nur begrenzt folgen. Die armen alten Leute sollten dringend kündigen und auf DVB T2 umsteigen (ja klar, einmalige Anschaffungskosten, die man aber nach wenigen Monaten heraus hat und dann in der Gewinnzone ist! – ohne Privatsender noch schneller). Wir gönnen uns von den gesparten 180 Euro pro Jahr (300 EUR Kabelanschluss minus 120 EUR Waipu) neuere Technik (letztens erst Mesh installiert, davor DLan). so können vier Fernseher mit Full HD Material gleichzeitig bestückt werden. Meinen Eltern (jaja, arme Rentner) bekommen zum Preis eines KabelTV Anschlusses somit auch das Internet umme. Aber selbstverständlich kann jeder sein Geld ausgeben wie er will…
nicht nur unfair sondern egoistisch die Denkweise
So und wie komme ich jetzt in den Genuss meines nicht benötigten Kabel Anschlusses, meiner neben kosten Aufstellung zu entziehen?
Gar nicht. Erst nach der Gesetzesänderung.
Ey einfach den Namen gemopst 😅
Hallo, wenn Sie Telefon haben, dann ist in der Regel auch Internet und Digital TV möglich.
Ohne Kabel gibt es ja auch kein Internet bei mir. z.b….
Sorry, das ist so nicht korrekt! Natürlich kannst Du bei Deinem Kabelbetreiber nur Internet beziehen und den TV-Teil kündigen. Haben wir schon vor Jahren gemacht.
ja hab auch kein tv dabei. die haben mal angedroht, dass sie die tv buchs versiegeln kommen würde, hab gesagt gerne, aber keiner gekommen
bei uns kamen die Idioten von Unitymedia fast jedes Jahr um den bereits versiegelten Kabelanschluss zu versiegeln. Die Verwaltung von denen ist eine Katastrophe!
Die dürfen genau einmal in die Wohnung um den Kabelanschluss zu verplomben (versiegeln). Danach muss man sie nicht mehr reinlassen.