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Ratgeber

Steuererklärung für 2023 noch nicht gemacht? Diese Posten kannst Du noch mit absetzen!

Die Abgabefrist für die Steuererklärung für das Jahr 2023 naht. Spätestens am Montag, den 2. September 2024 muss sie beim Finanzamt angekommen sein, wenn Du sie nicht von einem Steuerberater machen lässt. Das ist nur noch rund ein Monat hin. Wenn Du Deine Steuererklärung noch nicht gemacht hast, könnte es sich für Dich lohnen, diesen Artikel zu lesen. Wir verraten Dir einige Posten, die sich gut von der Steuer absetzen lassen und die viele Arbeitnehmer betrifft. Vielleicht auch Dich?

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Gratis Steuererklärung mit SteuerGo (statt 35€)

Auch dieses Jahr könnt ihr immer noch mit Hilfe von Computer Bild und der Software „SteuerGo“ eure Steuererklärung gratis (statt ca. 35€) machen. Gebt im Computer Bild Vorteiltscenter den Code „cb-ax4f-zfmf“ ein, dort bekommt ihr dann einen Key, den ihr am besten erstmal notiert / abspeichert. Diesen müsst ihr bis zum 8. Oktober 2023 auf steuergo.de aktivieren, sonst verfällt er.

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GRATIS: SteuerSparErklärung 2022 + eBook Steuererklärung 2020/2021 – Änderungen und Hinweise wegen Corona

Auch dieses Jahr könnt ihr eure Steuererklärung mit Hilfe dieses Deales wieder gratis machen. Die aktuelle Software „SteuerSparErklärung 2022 Kurzarbeit“ steht jetzt zur Vefügung und ihr könnt sie euchjetzt per Mail sichern. Auch das EBook“Steuererklärung 2020 und 2021 – Änderungen & Hinweise wegen Corona“ könnt ihr euch gratis downloaden.

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Gratis: eBook »Steuererklärung 2020 – Änderungen & Hinweise wegen Corona«

Und, habt ihr euch schon an eure Steuerklärung für 2020 herangetraut? Die Zeit läuft und wegen Corona ist sie diesmal noch komplizierter, deshalb stellt euch das Finanzamt gratis ein eBook im PDF-Format für eure Steuererklärung 2020  zur Verfügung: Steuererklärung 2020 – Änderungen & Hinweise wegen Corona.

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Ratgeber

Wann muss die Steuererklärung beim Finanzamt abgegeben werden?

Jedes Jahr kommt es für viele völlig überraschend: Die Abgabefrist für die Steuererklärung naht unaufhaltsam. Dann ist hektisches Suchen nach Belegen und der Kampf mit den Online-Formularen angesagt, denn wird die Einkommenssteuererklärung zu spät abgegeben, drohen Säumniszuschläge, Verspätungszuschläge, Zwangsgelder und Zinsen. Doch muss man überhaupt eine Steuererklärung abgeben? Wie sind die Fristen? Und was kann man tun, wenn man zu spät dran ist? Alle Angaben ohne Gewähr.

Wer muss eine Steuerklärung abgeben?

Bei Arbeitnehmern wird die Lohnsteuer in der Regel einfach vom Gehalt abgezogen, sodass die Steuern damit bereits ausgeglichen sind. Aber in vielen anderen Fällen gibt es eine Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Eine Einkommensteuererklärung ist notwendig, …

  • wenn Du oder Dein Ehepartner einen Arbeitslohn oder eine Pension bekommen haben und einer von euch Steuerklasse V, VI oder IV mit Faktor hat.
  • wenn das Finanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag gewährt hat und es sich dabei nicht um Pauschbeträge für Menschen mit Behinderungen handelt.
  • wenn Du durch Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld mehr als 410 € pro Jahr bekommen hast, wobei Sozialleistungen nicht dazu gezählt werden.
  • wenn Du unversteuerten Nebeneinkünfte von mehr als 410 € im Jahr hast. Hier gehören Einkünfte aus selbstständiger Arbeit und gelegentliche Mieteinnahmen dazu.
  • wenn Du Rentner bist und Dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt und Du Dich nicht von der Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung befreien lassen hast.
  • wenn Du Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Tätigkeit hast, wobei für Land- und Forstwirte veränderte Abgabefristen gelten.
  • wenn Du Anleger bist, der auf Kapitaleinkünfte noch Kirchensteuer nachentrichten muss oder ausländische Erträge zu versteuern hast.
  • wenn Du Zinseinnahmen hattest, für die keine Abgeltungssteuer abgeführt wurde.
  • wenn die von Deinem Dienstherrn berücksichtigte Vorsorgepauschale für Dein Beamtengehalt höher ist als die tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
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