Das ändert sich 2023: Wohngeld, Rente, Bürgergeld

Das Jahr 2023 bringt mehrere Gesetzesänderungen mit sich, die für finanzielle Entlastungen sorgen sollen, und zwar über die Zeiten der Energiekrise hinaus. Ob Wohngeld, Rente oder Sozialleistungen – folgende Änderungen kommen privaten Haushalten finanziell zugute.

Mehr Wohngeld für mehr Berechtigte

Aufgrund der Energiekrise beschäftigte sich die Bundesregierung letztes Jahr nicht nur mit einmaligen Zuschüssen, sondern auch mit dem Thema Wohngeld. So wurde zum 1. Januar 2023 das Wohngeld deutlich erhöht. Durchschnittlich bekommt ein Haushalt ca. 190 Euro mehr pro Monat, was in etwa einer Verdopplung des bisherigen Wohngelds entspricht. Zudem sind auch deutlich mehr Menschen wohngeldberechtigt als noch im letzten Jahr.

Insgesamt sollten durch die Anpassung der Berechnungsgrenzen rund 2 Millionen Menschen in den Genuss von Wohngeld kommen, wohingegen es vorher nur rund 600.000 waren. Dabei hängt es aber immer noch von Deinem Einkommen, Deiner Miete und Deinem Wohnort ab, ob und wie viel Wohngeld Dir zusteht.

Wohngeld kann grundsätzlich sowohl als Mieter als auch als Eigentümer einer Immobilie bezogen werden. In jedem Fall ist ein Antrag bei der jeweiligen Gemeinde nötig. Allerdings wird Wohngeld nicht rückwirkend bezahlt, sondern erst ab dem Monat der Antragstellung. Wenn Du nicht sicher bist, ob Dir Wohngeld zusteht, solltest Du also noch im Januar einen Antrag stellen, damit Dir ggfs. kein Wohngeld entgeht.

Das ändert sich 2023: Wohngeld, Rente, Bürgergeld

 

Mehr Rente mit Angleichung zwischen Ost und West

Auch bei den Renten stehen voraussichtlich Erhöhungen an. So sollen die Renten ab dem 1. Juli 2023 voraussichtlich im Westen um 3,5 Prozent und im Osten um 4,2 Prozent steigen. Mit der unterschiedlichen Erhöhung soll es eine weitere Angleichung der Renten in Ost und West geben. Dadurch steigt der Ost-Rentenwert von aktuell 98,6 Prozent auf 99,3 Prozent des West-Rentenwerts. Die genannte Anpassung soll für Altersrenten, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, gesetzliche Unfallrenten und Renten der Landwirte aus der landwirtschaftlichen Rentenkasse gelten.

Das ändert sich 2023: Wohngeld, Rente, Bürgergeld

Bürgergeld statt Hartz IV

Zum 1. Januar 2023 wurde endlich auch das Bürgergeld eingeführt, das die bisherige Grundsicherung ersetzt, die allgemein als Hartz IV bekannt ist. Wenn Du 2022 bereits Hart IV bekommen oder beantragt hast, musst Du keinen neuen Antrag stellen und behältst Deinen Ansprechpartnerin beim Jobcenter. Das Bürgergeld bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Der Regelsatz für alleinstehende Erwachsene wird auf monatlich 502 Euro angehoben. Volljährige Partner erhalten jetzt 451 Euro, Kinder/Jugendliche von 14–17 Jahre 420 Euro, Kinder/Jugendliche von 6–13 Jahre 348 Euro, Kinder von 0–5 Jahre 318 Euro.
  • Je nach individuellen Voraussetzungen ist ein Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro bei Aufnahme von abschlussbezogenen Weiterbildungen vorgesehen.
  • Im ersten Jahr gibt es eine Karenzzeit für Vermögen. Das heißt, es gilt ein Vermögensfreibetrag von 40.000 Euro für Singles und 15.000 Euro für jede weitere Person im Haushalt. Selbst genutztes Wohneigentum bleibt unberücksichtigt.
  • Die Freibeträge auf Einkommen zwischen 520 und 1.000 Euro steigen ab dem 1. Juli 2023 auf 30 Prozent. Damit soll ein Anreiz geschaffen werden zu arbeiten.

Was hältst Du von den neuen Regelungen bei Wohngeld, Rente und Bürgergeld? Sind die Erhöhungen ausreichend oder sogar zu hoch? Was meinst Du?