Florian,
am 16. März 2018 um 12:49 Uhr
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Kommentare
Die mobilen Girokonten erlangen immer mehr Beliebtheit. Warum wohl? Ganz einfach, weil sie beitragsfrei angeboten werden. Die 1822direkt macht nun mit 1822Mobile ein weiteres Angebot auf, bei dem ihr ein kostenloses mobiles Girokonto bekommen könnt.
Wichtig vorab: das Angebot hier gilt nur für 1822 Girokonten Neukunden. Damit ihr die 50€ Startguthaben als Prämie auch bekommt, müsst ihr natürlich wieder ein paar Bedingungen erfüllen:
- Du erhältst am 20.08.2018 eine Gutschrift von 50 Euro und eine JBL GO Musikbox, wenn du dein 1822MOBILE Konto bis zum 31.03.2018 eröffnet hast und bis zum 31.07.2018 mind. 3 Gehaltseingänge von monatlich insgesamt mind. 1.000 € (Lohn, Gehalt, Rente, Besoldung, BAföG) auf deinem neuen Girokonto eingehen.
- Bei Kunden unter 27 Jahren sind mind. 3 Gehaltseingänge von monatlich insgesamt mind. 500 € (Lohn, Gehalt, BAföG, Besoldung) erforderlich.
- Eigene Überweisungen, Überweisungen von Privatpersonen sowie eine sofortige Abverfügung der Gehaltseingänge (d.h. von mehr als der Hälfte innerhalb von 2 Tagen) sind für den Prämienerhalt ausgeschlossen.
- Das Angebot gilt ab dem 26.02.2018 bis zum 31.03.2018 für Dein erstes Girokonto und nicht für Kunden der Frankfurter Sparkasse.
- Antrag online ausfüllen
- Antrag herunterladen und ausdrucken oder ausgefüllt per Post zusenden lassen
- PostIdent durchführen lassen. Ihr müsst mit den Unterlagen sowie eurem Ausweis zu einer Post Filiale, damit die eure Identität überprüfen können.
- Die Post schickt die Bestätigung inklusive euren Antrag an die 1822direkt in 60608 Frankfurt
- Bankunterlagen (Bestätigung, EC Karte etc.) treffen ein paar Tage später bei euch ein
Zum Angebot
Hinweis: Wenn Du zum Deal klickst und ggf. etwas kaufst, erhalten wir u.U. eine kleine Provision vom Anbieter. Dies hat keinen Einfluss auf die Qualität unserer Deals.
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15 Kommentare
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Wir prüfen diesen nun kurz und geben ihn so schnell wie möglich frei.
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Btw. Die JBL go ist rotz.
Klingt wie ein uraltes Radio.
Mit Elternunterstützung ist sicher Elterngeld oder der gleichen gemeint. Das kommt dann von einer Behörde. Für die Bank besergesagt den Server ist es ein leichtes mit den richtigen Mechanismen in der Datenbank zu erkennen ob die Zahlung von einem gewerblichen, behördlichen oder privaten Konto kommt. Der Betreff ist dafür nicht relevant.
Hab ein Konto über ein Jahr komplett kostenlos und werde nicht mit Werbung zugemüllt
Kann ich mir auch selber von einem anderen Konto ~610€ hin- und herüberweisen mit Verwendungszweck entsprechend Unterstützung oder so? Bzw halt die Eltern/der Partner?
Das Geld kann man theoretisch direkt wieder zurück überweisen oder wie lange muss das auf dem Konto verbleiben?
Wen darf ich empfehlen ;)?
Wieso nicht? Bei der DiBa kostet es auch nix und auch nur online.
Wie kann denn die Bank da kostendeckend arbeiten, wenn alles umsonst ist ?
Wird man da später mit Werbung zugemüllt ? Hat da jemand Erfahrungen ?
sehe ich wie Florian… Wenn jedermann Unterstützung überweisen kann (muss das so explizite im Vw.zweck stehen oder wie wollen die das erkennen/unterscheiden), dann sollten solche Einnahmen aus Miete doch erstrecht gelten
Mieteinnahmen sollten doch aber kein Problem sein? Ich mein bei der Liste der möglichen Geldeingänge stehen z.B. neben Gehalt auch „Elternunterstützungen“… dann sollen die Eltern oder der Partner oder whatever einfach das Geld zwei mal überweisen und somit sollte man das Kriterium erfüllt haben?! Oder sehe ich da etwas falsch
Die Beschreibung ist teilweise fehlerhaft.Das Konto kann ganz und gar online in wenigen Minuten eröffnet werden. Die Identifikation erfolgt dann mittels VideoIdent. PostIdent ist eine Alternative für Leute, die keine Video-Identifikation durchführen möchten.
Im Chat beim VideoIdent wird einem aber auch gesagt, dass die Bank unbedingt den unterschriebenen Antrag per Post benötigt. Also ist das nur halb richtig was du sagst
Leider gibt es keine Partner Karte. 🙁
Gibts die Prämie auch bei Mieteinnahmen?
Gute Frage, etwas spezifisch, ich denke aber schon. Notfalls mal bei der 1822 nachfragen!
Mieteinnahmen gelten NICHT. also Rotz.