💡5 Steuertipps zum Jahresende

Meistens schiebt man die Steuererklärung so lange hinaus wie möglich – und sucht dann viele Belege vergeblich. Zwischen den Jahren ist deshalb die beste Gelegenheit, die Belege aus dem laufenden Jahr zusammenzusammeln. Und wer sich zum Jahresende dann sowieso schon mit dem Thema Steuern beschäftigt, der sollte vielleicht auch noch den einen oder anderen Tipp befolgen, um noch ein paar Euro bei den Steuern für dieses Jahr zu sparen.

Tipp 1: Steuern aus den Vorjahren erklären und nachreichen

Eine Steuererklärung zu machen, ist für die meisten von uns alles andere als angenehm. Trotzdem lohnt es sich in vielen Fällen, dennoch freiwillig eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Insgesamt hast Du 4 Jahre Zeit bis zur Abgabe einer freiwilligen Steuererklärung. Wenn Du Dich also beeilst, kannst Du jetzt gerade noch eine freiwillige Steuererklärung für das Jahr 2019 abgeben. Bis zum 31. Dezember 2023 darfst Du sie noch beim Finanzamt einreichen. Ja, es ist knapp. Aber es kann sich lohnen.

Tipp 2: Belege sammeln und letzte Anschaffungen tätigen

Kosten, die mit Deiner Arbeit zusammenhängen, werden als sogenannte Werbungskostenpauschale mit der Steuerschuld verrechnet. Seit 2022 gilt eine Pauschale von 1.200 Euro. Sind Deine tatsächlichen Arbeitskosten höher, musst Du Belege sammeln. Jeder Euro oberhalb der Pauschale verringert noch mal Deine Einkommensteuer. Also suche alle Arbeitskostenbelege für 2023 zusammen, wie Fachbücher, Fortbildungskosten usw. Wenn Du noch entsprechende Anschaffungen planst, wie ein sehr teures Fachbuch, lohnt es sich, noch vor Jahresende zuzuschlagen, damit Du die Kosten für dieses Jahr absetzen kannst. Arbeitest Du im Home Office, kannst Du sogar Kosten für Deine Büroausstattung zu Hause geltend machen. Bücher und Büromöbel können bis zu 800 Euro netto vollständig im Jahr des Kaufs abgesetzt werden.

Gut zu wissen: Seit dem Steuerjahr 2021 wurde die 800 Euro-Obergrenze für Computer, Peripheriegeräte (Drucker, Monitore etc.) und Software abgeschafft. Du kannst Die Kosten dafür also im Jahr des Kaufs steuerlich vollständig absetzen. Ob Fachbuch, Laptop oder Schreibtischstuhl – vielleicht lohnt es sich für Dich, jetzt noch zuzuschlagen!?

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Tipp 3: Handwerkerrechnungen bezahlen und sicher wegheften

Was viele nicht wissen: Handwerkerechnungen können ebenfalls teilweise geltend gemacht werden. 20 Prozent der Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten dürfen direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Sie müssen dazu separat in der Handwerkerrechnung ausgewiesen sein. Maximal 6.000 Euro an Handwerkerleistungen können pro Jahr geltend gemacht werden, also werden jährlich maximal bis zu 1.200 Euro vom Finanzamt anerkannt. Also schnell die Handwerkerrechnungen suchen und für die Steuererklärung wegheften. Um die Kosten geltend machen zu können, brauchst Du eine ordnungsgemäße Rechnung und Du musst per Überweisung oder elektronisch bezahlt haben. Barzahlungen gegen Quittung werden vom Finanzamt nicht anerkannt. Hast Du noch eine offene Rechnung eines Handwerkers rumliegen? Dann am besten jetzt noch überweisen, um die Rechnung noch für dieses Jahr geltend machen zu können.

Tipp 4: Spenden dokumentieren oder noch schnell etwas spenden

Spenden können ebenfalls die Steuerlast senken. Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte könntest Du theoretisch als Spende absetzen. Bei Spenden bis zu 300 Euro reicht ein Bareinzahlungs- oder Kontobeleg als Spendennachweis, sofern auf der Buchungsbestätigung der Empfänger, die Kontonummer, der Buchungstag und der Spendenbetrag stehen. Ist der Spendenbetrag höher als 300 Euro, brauchst Du eine Spendenquittung oder eine Zuwendungsbescheinigung. Wolltest Du sowieso noch etwas Gutes dieses Jahr tun, solltest Du jetzt aktiv werden, um die Sende noch für dieses Jahr geltend machen zu können. Bis zum Jahresende hast Du ja noch ein paar Tage Zeit.

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Tipp 5: Gesundheitskosten zusammenfassen und ggfs. aufstocken

Ausgaben mit Bezug zu einer Krankheit oder zur Linderung von Krankheitsfolgen können unter bestimmten Umständen zusätzlich die Steuerlast senken. Zu den anerkannten Kosten zählen zum Beispiel private Zahlungen für Brillen, Kontaktlinsen, Zahnersatz, Physiotherapie, Krankenhausaufenthalte, Kuren oder Medikamente. Sind die nachweisbaren Krankheitskosten sehr hoch, können sie vom Finanzamt als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

Die individuelle Belastungsgrenze ist vom Jahreseinkommen und der Anzahl unterhaltspflichtiger Kinder abhängig. Bei einem kinderlosen Arbeitnehmer mit Einkünften in Höhe von 50.000 Euro liegt die Grenze bei ca. 2.850 Euro im Jahr. Ist Deine Belastungsgrenze fast erreicht oder bereits überschritten, dann solltest Du anstehende Krankheitskosten noch schnell ins laufende Steuerjahr holen. So könntest Du zum Beispiel noch fix Deinen Vorrat an Kontaktlinsen aufstocken. Du brauchst aber die Verordnung eines Arztes. Bezahlst Du die Rechnung dann noch im Dezember, zählen die Kosten noch für dieses Steuerjahr mit.