schließen
mein-deal.com: Jeden Tag einen guten Deal!
mein-deal.com - Schnäppchen APP! JETZT KOSTENLOSE HERUNTERLADEN!
mein-deal.com - Schnäppchen APP! JETZT KOSTENLOSE HERUNTERLADEN!

[Info] Abgelaufene Gutscheine von DailyDeal, Groupon & Co. – was tun?

In: Schnäppchen (Allgemein)|Service & Infos

10 Feb 2012


Ich denke jeder kennt das Problem mit den kurzen Gutscheinfristen bei DailyDeal, Groupon und all den anderen Anbietern.

Allgemein gilt ja, dass Gutscheine mindestens eine Gültigkeit von 3 Jahren haben müssen, bei unseren Gutscheinanbietern ist das jedoch nie der Fall. Meist handelt es sich eher um Fristen von 3 Monaten (oder weniger). Warum das so ist, weiß ich leider nicht so genau. Aufgrund der kurzen Gültigkeit, kann es aber eben schonmal passieren, dass man vergisst einen Gutschein fristgerecht einzulösen. Was tun?

Als erstes empfiehlt es sich, einfach bei dem Anbieter/Shop (wo der Gutschein eingelöst werden sollte), freundlich nachzufragen, ob man eventuell doch noch eine Möglichkeit hat, den Gutschein zu nutzen. Anspruch habt ihr zwar keinen darauf, ABER vielen Unternehmen sind die Kunden zu wichtig, da wird gerne mal ein Auge zugedrückt. Sprich: auf Kulanz hoffen! Wichtig: bleibt freundlich, denn ihr seid es, die dann etwas wollt.

Sollte der Shop/Anbieter den Gutschein nicht mehr akzeptieren wollen, habt ihr noch eine andere Möglichkeit. Wendet euch dann direkt an DailyDeal, Groupon oder dort von wo der Gutschein sonst erworben wurde. Vielleicht wird der Gutschein dann einfach zurückgenommen und ihr erhaltet euren Zahlbetrag zurück. Wie gesagt, auch hier wäre dies rein aus Kulanz. Es kann aber passieren, dass ihr dann auch nicht den vollen Betrag zurückerhaltet, sondern eine Bearbeitungsgebühr abgezogen wird (steht bei DailyDeal z.B. auch in den AGB).

Am Ende heißt es also: seid wachsam! ;) Achtet am besten immer auf die Daten, bis wann der erworbene Gutschein gültig ist. Kauft Gutscheine auch nur, wenn ihr wisst, dass ihr diese braucht und auch in dem angegebenen Zeitraum einlösen könnt. Einen Anspruch auf Ersatz habt ihr nach Ablauf der Gutscheinfrist nicht! Aber die meisten Anbieter sind kulant genug!

Viel Glück (auch wenn ich hoffe, dass ihr nie in die Gutschein-Situation tappt)! ;)


Deine Meinung zu dem Deal ?

28 Kommentare zu “[Info] Abgelaufene Gutscheine von DailyDeal, Groupon & Co. – was tun?”


Pusch [Mobile] schrieb am 17. Februar 2012 um 20:47 Uhr:

Danke erdbeermousse :-) für die Aufklärung



pianist schrieb am 11. Februar 2012 um 00:51 Uhr:

@anonymous Bei groupon ging das reibungslos, da brauchst du keine Mustermail. Der Link zum Kundenservice ist rechts auf der homepage, und in der online-hilfe wird eine faire Rückgabe ausdrücklich erwähnt.



Anonymous schrieb am 10. Februar 2012 um 22:27 Uhr:

@ martin07: Wo hast du denn dahingeschrieben ? per Mail nehme ich an ? Kann mal jemand so eine Mustermail posten ?



erdbeermousse schrieb am 10. Februar 2012 um 20:33 Uhr:

@Crank3: Okay sowas hab ich zum Glück noch nicht erlebt und kann dich verstehen, dass du dann keine Lust mehr auf Dailydeal hast.

@Pusch: Wenn da steht, dass der Gutschein bis zum 28.4 gültig ist musst du ihn bis dahin bereits eingelöst haben, weil er danach verfällt. Wenn du jetzt einen Gutschein für ein Produkt kaufst welches dir zugeschickt werden soll, reicht es auch nicht den Gutschein zu kaufen. Du musst den dann erst auf der Internetseite des Anbieters eingeben und dann wird es dir zugeschickt. Wo genau musst du dann aus den Konditionen entnehmen. Bei mir persönlich hat glücklicherweise bisher immer alles gut geklappt, aber es gibt auch einige Fälle bei denen es Probleme gab(Ware kam nicht an oder Rückgabe ging schief…). Informiere dich auf jeden Fall über die Vergleichspreise und die Anbieter im Internet bevor du einen Gutschein kaufst.



Pusch [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 16:37 Uhr:

Hmmm, endlich kann ich mal eine Frage loswerden, was die Gutscheine betrifft. Wenn da steht Aktion läuft bis z.b. 28. 04. Oder Gutschein gültig bis 28.04. , kann ich erst dann das jeweilige Produkt kaufen und bekomme ich das Produkt auch erst nach diesem Zeitraum? Oder kann ich den Gutschein, direkt kaufen und bekomme das Teil dann auch sofort? Bisher war ich mir unsicher wie es genau funktioniert, habe es daher noch nicht ausprobiert… Kann mir das jemand erklären, ohne gleich zu meckern? Danke!



Anonymous schrieb am 10. Februar 2012 um 15:23 Uhr:

Thema Schlecker:
- Die Gutscheine von Schlecker von Groupon wurden mir innerhalb von einem Tag wunschgemäß auf Kundenkonto zurückerstattet.
- Bei DailyDeal siehts schon anders aus. Seit ca. 3 Wochen passiert eigentlich gar nichts außer 0815-Rückantworten wie “sind um eine Lösung bemüht” oder “der Gutschein kann zu einem späteren Zeitpunkt eingelöst werden”.

Prinzipiell lässt sich nach meinen Erfahrungen feststellen, bei Groupon klappt eine Rückabwicklung zu aller erwarteten Zufriedenheit. Bei DailyDeal dagegen hatte ich bislang immer trouble bzw. Verzögerungen. Selbst die Einlösung von DailyDeal-Gutscheinen brachte bereits vielen Ärger mitsich, von einer Nichtakzeptanz in Restaurants bis reduzierten Leistungsangebot, welches bei mir bereits ein ungutes Gefühl gegenüber DailyDeal-Angeboten erzeugte. Für Schlecker können die zwar nichts aber eine kundenfreundliche Lösung wäre wünschenswert.



pianist schrieb am 10. Februar 2012 um 14:54 Uhr:

@ice Wo findest du im BGB einen Artikel, der dailydeal berechtigen würde, als Vermittler das Geld zu behalten?

Schon die Aussage des Kundendienstes, dass es keine Gutscheine sind, würde vor Gericht kaum halten. Bei jedem Deal steht ausdrücklich das Wort Gutschein. Dann muss ein Käufer nicht damit rechnen, dass irgendwo versteckt in den AGB steht, dass es eigentlich kein Gutschein ist.
BGB 305c (1) Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so ungewöhnlich sind, dass der Vertragspartner des Verwenders mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht Vertragsbestandteil.

Der Fristablauf vor den 3 Jahren ist ein automatischer Rücktritt des Gutscheinverkäufers, nicht des Käufers. Damit ist nur vereinbart, dass die Leistung danach nicht mehr erbracht werden muss. Also sind nach BGB 346 die beiderseits empfangenen Leistungen herauszugeben. Im BGB steht auch ausdrücklich: eine verbleibende Bereicherung ist herauszugeben.

Selbst wenn man feststellen würde, dass der Gutscheinkäufer selbst verschuldet mit der Annahme der Leistung in Verzug geraten ist, muss sich ein Gutscheinverkäufer bei der Auflösung des Vertrages ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.



martin07 schrieb am 10. Februar 2012 um 14:36 Uhr:

Ich habe heute einen abgelaufenen Gutschein an Gropoun zurückgeschickt und 1h später die Bestätigung bekommen, dass der Kaufpreis meinem Kundenkonto gutgeschrieben wurde.



Crank3 schrieb am 10. Februar 2012 um 14:10 Uhr:

Ich habe einen Gutschein von DailyDeal (Photoshooting >>> http://mein-deal.com/forum/biete/profi-photoshooting-wert-349e/ )
Habe auch freundlich nachgefragt, ob ich den Gutschein stornieren könnte und das Geld zurück überwiesen bekommen haben kann. Aber nein, der Gutschein ist ja noch bis April gültig, ich könnte das an jemand anderen Verkaufen oder Verschenken. Wie ich schon ahne wird es nichts mit dem Verkauf, kann ich dann nachdem der Gutschein abgelaufen ist auf Kulanz hoffen?



erdbeermousse schrieb am 10. Februar 2012 um 13:47 Uhr:

Also ich traf auch schon bei Dailydeal auf Kulanz. Habe keine Zeit mehr gehabt meinen Gutschein einzulösen und die haben mir den vollen Betrag sehr schnell auf mein Kundenkonto gutgeschrieben. Ich würde empfehlen immer möglichst freundlich zu bleiben und dann klappts hoffentlich auch :) und vor allem immer vor dem Kauf schauen ob einem die Einlösefrist ausreicht. 3 Monate finde ich schon grenzwertig und kaufe dann lieber andere Gutscheine mit längerer Frist.



ice schrieb am 10. Februar 2012 um 13:39 Uhr:

@pianist: so ganz stimmt das nicht. Erstattungszwang ist nicht gegeben! Es ist und bleibt eine Frage der Kulanz im Fall dieser Seiten.



pianist schrieb am 10. Februar 2012 um 13:37 Uhr:

Natürlich hat man rechtlich Anspruch auf Erstattung des ursprünglichen Kaufpreises. In der Hinsicht stimmt euer Text nicht, die Erstattung ist nicht nur Kulanz. In die AGB kann man viele rechtlich unwirksame Dinge reinschreiben, aber juristisch zählt das BGB. Die AGB von dailydeal können das nicht aushebeln.

Man könnte sogar die Auszahlung einklagen, aber wer macht das schon nach einer Gutschrift. Es gibt nur keinen Anspruch auf Erfüllung der Mehrleistung, die mit der Einlösung des Gutscheins verbunden war. Das auch mit Recht. z.B. können Anbieter umsatzschwache Zeiten für die Gutscheine nutzen, und das natürlich in der Gültigkeit so regeln.

Die Frechheit von dailydeal ist aber, die Gutschrift als Kulanz zu bezeichnen, noch dazu in unverschämten Ton des Kundendienstes und auch bei Reklamationen innerhalb der Gültigkeit. Dailydeal kommt für mich nur noch bei extrem hohen Ersparnissen durch den Gutschein in Frage.

Schlecker ist ein Sonderfall, weil möglicherweise Zahlungen von dailydeal bereits an Schlecker geflossen sind, und auf dem Geld im Moment der Insolvenzverwalter sitzt. Der kann aber ohnehin nicht abgewickelte Verträge, die Schlecker vorher geschlossen hat, ablehnen. Das wird er vermutlich bei Gutscheinen machen.



Tobi schrieb am 10. Februar 2012 um 13:15 Uhr:

Deshalb kann ich diese Blockade Haltung was die Schlecker Gutscheine betrifft auch nicht nachvollziehen. 6 Mails – ohne Erfolg. Wunsch auf Erstattung auf Kundenkonto trotz freundlicher Drohung der Löschung des Kundenkontos nicht nachgekommen.



MiG [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 13:09 Uhr:

Also schlecker ist zur Zeit ja so nen Sonderfall. Ich habe vor paar tagen 4 Gutscheinen im wert von 200 Euro bei dd zurück erstattet bekommen. Minus 10 % auf mein kundenkonto. Das ganze hat mich 2 Mails gekostet.



Ehemaliger Plus.de-Kunde schrieb am 10. Februar 2012 um 12:53 Uhr:

Bin gerade jetzt im Clinch mit Plus.de. DD-Gutschein bis 31.12.11.

Gutschein eingelöst, Ware bekommen und zurück geschickt, auf Nachfrage neuen Gutschein bekommen mit Frist für Einlösung von 3 Tagen!!!, den ich nicht einlösen konnte, weil die Mitarbeiter sich bei der Gutscheinnummer verschrieben!!! haben. Habe dennoch bestellt und wollte den Gutschein nachträglich verrechnen (der war ja nur 3 Tage gültig)

NIX DA!!!

Laut der frechen “Servicemitarbeiterin” ist das aus irgendwelchen Gründen nicht möglich. Danach wollte ich die Serviceleiteren sprechen/anschreiben. Habe nach den Namen gefragt und diesen bekommen, habe sie Leitung nameltich über service@plus.de angeschreiben.
Eine Stunde später kamm die Antwort, dass die Leiterin im Urlaub ist und noch besser: Sie würde mir auch nichts Anderes sagen können!!!
Woher wissen diese Telefonservice-”Wichte”, was die Serviceleitung kann oder nicht kann!?

8 Emails + 25 Min. Telefongespräche = kein Ergebnis + Kunde weniger (aber die MA am Telefon sagte mir schon “O-Ton: dann haben wir einen Kunden weniger”

Egal wie das ausgeht – dieser Laden ist für gestorben.

PS: ich habe es auch freundlich versucht – 6 ersten Email und 15 Min am Telefon.



Anonymous schrieb am 10. Februar 2012 um 12:49 Uhr:

das beste ist und bleibt diese komischen dienste gar nicht zu nutzen, diese machen nämlich tausende umsätze mit euren nicht eingelösten gutscheinen, rede erst gar nicht von denen die dann nicht liefern.



Manufcb [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 12:48 Uhr:

Zudem sollten man ja in der Lage sein sich davor den Einlösungszeitraum anzuschauen und diesen dann auch einhalten können. Ich habe schon etliche Gutscheine da geholt und hatte noch nie ein Problem das einmal einer abgelaufen ist..



Manufcb [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 12:46 Uhr:

Der Einlösungszeitraum ist meistens nur 3 Monate da Groupon oder Daily Deal an den nicht eingelösten Gutscheinen allein verdient. Die bekommen nämlich das ganze Geld der nicht eingelösten Gutscheine



Tobi schrieb am 10. Februar 2012 um 12:40 Uhr:

Ich laufe bei DailyDeal schon seit 3 Wochen hinterher, das mir der Betrag von den 15 Euro Schlecker Gutscheinen erstattet wird.

Bis dato seitens DailyDeal kein Entgegenkommen, sondern nur Ausreden das es bis Ende Februar eine abschließende Entscheidung geben soll, was denn nun mit den Gutscheinen passieren soll.

Schlecker weigert sich die Gutscheine zu akzeptieren, das aber lt.
Insolvenzrecht wohl auch so in Ordnung geht.

Eine Lösung zur Zufriedenheit eines Kunden sieht für mich anders aus.



Pete schrieb am 10. Februar 2012 um 12:32 Uhr:

Hallo,

ein sehr schöner Artikel, zu dem ich meine Erfahrungen loswerden möchte.

Ich hatte schon bei groupon und dailydeal abgelaufene Gutscheine. Während sich Groupon von Beginn an sehr kulant zeigte und mir das bezahlte Geld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von, ich glaube 20%, zurückgezahlt hat, war dailydeal schon wesentlich störrischer.

Dailydeal hat auf Mails mit meinem Anliegen gar nicht geantwortet. Dann habe ich mehrmals dort angerufen und irgendwann haben sie sich tatsächlich bereit erklärt, mir den Gutscheinwert auf meinem Konto gutzuschreiben.

Fazit: Groupon kulant, daily deal erst ohne Antwort, nach mehrmaliger Nachfrage jedoch auch kulant.

Viele Grüße



Jasmin schrieb am 10. Februar 2012 um 12:32 Uhr:

Das kam letztens mal im TV, jedoch im Einzelhandel. Da wurden anstandslos alle Gutscheine akzeptiert, auch bereits abgelaufene. Ich weiß leider nur nicht mehr, was da zu der rechtlichen Seite gesagt wurde..



Infopoint [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 12:32 Uhr:

Dazu möchte ich gerne etwas ergänzen, bzw. leider korrigieren.

1.) Gutscheine, die erworben werden von z.B. Groupon oder Daily haben natürlich eine Gültigkeit von nur 3, 6 oder mehr oder weniger. Das ist eine Marketinginstrument vom Anbieter (Gastro usw.), um neue Kunden zu gewinnen. Deshalb auch eine bestimmte Frist, weil in manche Fällen das Unternehmen nur in gewissen Zeiten diese tollen Angebote anbieten kann, logisch und nachvollziehbar.

2.) Der Gutschein an sich, die von den o.g. Anbietern, haben eine gesetzliche Rückgabefrist von 3 Jahren. Das bedeutet, wenn Ihr die Frist vom Angebot versäumt habt, verloren, umgezogen etc. Dann könnt ihr Euch das Geld von den Plattformen, Groupon, Daily zurückholen. Die Sache mit der Bearbeitungsgebühr bin ich mir zwar nicht ganz sicher, aber bei Groupon habe ich bereits 2 Gutscheine zurückgegeben und 100% Geld wieder bekommen.

Ich hoffe, dass ich ein wenig helfen konnte :-)



asdfghn [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 12:31 Uhr:

Die Frist von drei Jahren gilt, sofern keine andere Frist vereinbart wurde, da es in.Deutschland grundsätzlich die Vertragsfreiheit gibt. Die verkürzung der Frist darf aber vom Verkäufer nicht einseitig diktiert werden, z.B. in den AGBs oder standartmässig auf dem Gutschein aufgedruckt. Wenn der Gutschein jedoch unter dem eigebtlichen Wert verkauft wurde, sieht die Sache anders aus, da man für die verkürzte Frist quasi eine Gegenleistung bekommen hat. Jedoch hat man nach ablauf der Frist des Gutscheines grundsätzlich einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Jedoch darf der Verkäufer Bearbeitungsgebühren einbehalten



Barti [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 12:28 Uhr:

Ich habe schon viele gutscheine aufgrund von Auslaufen der Fristen umtauschen müssen und meist haben DD und Groupon den Betrag auf dem Konto als Werbungsgutschrift mit einer Gültigkeit von 1 Jahr gutgeschrieben. Manchmal wurde der Betrag sogar aufs Konto rückerstattet!



Maximus778 [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 12:26 Uhr:

Schöner Beitrag , danke dafür



Vermutung schrieb am 10. Februar 2012 um 12:26 Uhr:

Ich vermute mal schon, da die AGB´s der Firmen im Vordergund stehen! Wenn da nun die Frist von 3 Monaten enthalten ist, kann man nichts machen!



Nashornhornsuppe schrieb am 10. Februar 2012 um 12:24 Uhr:

Wachsam sein ist ein guter Tipp. Vor allem bei Reise- und Hotelgutscheinen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass immer wenn ich buchen wollte (zur Ferienzeit, an Ostern etc…) für Gutscheine alles “ausgebucht” ist. Ohne Gutschein konnte ich allerdings dann doch buchen… Man sollte also zeitlich sehr flexibel sein, sonst verfallen die Gutscheine. Dumm nur, wenn diese nach 12 Monaten verfallen…



AppStore Tester [Mobile] schrieb am 10. Februar 2012 um 12:21 Uhr:

Ist das überhaupt erlaubt??? Immerhin sind die drei Jahre gesetzlich geregelt!!!





Dein Kommentar wird nach Prüfung freigeschaltet.


SpicyDeals (User-Deals)
Support Shoutbox / Chat
ShoutBox - FAQ
Werde Fan!
Letzte Aktivitäten
  • Dealo [Mobile]: Wenn dein altes Kissen so gut war, warum hast'n dann so eins gekauft? [...]
  • Dealo [Mobile]: Ich würde ihn AUF das Kissen tun ;-) [...]
  • Android: danke für den deal. ich habe zugeschlagen btw.: apple sucks [...]
  • Dealo [Mobile]: Bitte Bier, bitte Bier. . . Bitte bitte bitte Bier ;-) [...]
  • Mein Name [Mobile]: sofern man bereit ist einen provider-Vertrag abzuschließen sind solche Angebote nichts besonde [...]
  • CK: Ich liebe das, leider habe ich die Staffel schon :D :D [...]
  • Maddin: Da kontert Amazon mal wieder den MediaMarkt Preis, dort ist die DVD heute als Tagesangebot zu bekomm [...]
  • CK: ich habe beides und es gibt interessante parallelen [...]
Suche
Kategorien

Twitter Facebook RSS Email

Letzte Suchbegriffe


About Mein-Deal.com

Archiv


Fans online





Copyright © 2009-2012 - mein-deal.com -

Schnäppchen App

Mein-Deal ist ein Schnäppchen-Blog und bietet jeden Tag aktuelle Schnäppchen, Gratisartikel, aktuelle Gutscheine und einiges mehr. Sobald es Gratis Artikel gibt findet Ihr sie sofort hier!. Es gibt auch jede Menge Notebook Schnäppchen, Kleidung Schnäppchen, Marken Kleidung Angebote, eBay Schnäppchen, Paypal Gutschein...und und und! Viel Spass auf Mein-Deal mit jeden Tag aktuelle Schnäppchen und viel Spass beim sparen!